
Buderus in Heilbronn
Kompetente Beratung zu den Buderus Produkten und deren Förderung in der Niederlassung in Heilbronn.
Kompetente Beratung zu den Buderus Produkten und deren Förderung in der Niederlassung in Heilbronn.
Gerne zeigen wir Ihnen unsere Produkthighlights und Systemlösungen direkt in unserer Niederlassung. Unsere Experten beantworten Ihre individuellen Fragen zu Themen wie Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten, Modernisierung, Smart Home Lösungen oder Energiesparen.
Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit einen Beratungsgutschein für Ihre neue Heizungsanlage in Höhe von 150 €* zu bekommen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin ganz einfach mit Wunschtermin per E-Mail an heilbronn@buderus.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir freuen uns Sie in unserer Niederlassung begrüßen zu dürfen!
Fachpartner:
Mo - Do: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 14:00 Uhr
Buderus Niederlassung Heilbronn
Pfaffenstr. 55
74078 Heilbronn
Telefon: 0800 0 2030 00
E-Mail: heilbronn@buderus.de
Die Förderungsprogramme sind komplex und die Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen, vielfältig. Der Förderservice von Buderus in Kooperation mit der febisService GmbH unterstützt Sie dabei, die optimale Fördersumme zu erhalten.
Der Service liefert Ihnen alle notwendigen Informationen, wenn Sie eine Heizungsmodernisierung planen. Darüber hinaus hilft er sowohl bei der Beantragung der staatlichen- und regionalen Zuschüsse vor dem Heizungseinbau als auch bei den erforderlichen Nachweisen zur Auszahlung der Fördergelder nach Inbetriebnahme.
Einen ersten Überblick über die vorhandenen Fördermittel gibt unsere Fördermittelauskunft .
Bei Fragen steht Ihnen zudem unsere Förderhotline zur Verfügung.
Tel: (06190) 9263-492
Erreichbar von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
* Für den Fall, dass Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nutzen, mindert die Inanspruchnahme des Beratungsgutscheins die förderfähigen Gesamtausgaben und ist von Ihnen als Antragsteller gegenüber dem Fördermittelgeber anzuzeigen. Soweit nach Abzug des Beratungsgutscheins die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben nicht (mehr) erreicht ist, führt dies zu einer Minderung der Fördersumme. Soweit Sie andere Förderprogramme in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte, dass die Inanspruchnahme des Beratungsgutscheins auch auf die jeweilige Förderung Auswirkung haben könnte und gegenüber dem Fördermittelgeber anzuzeigen ist.