Wie hoch ist die Förderung beim Kauf einer Wärmepumpe?
Um die Nutzung der Erneuerbaren Energien voranzutreiben, bietet der Staat umfangreiche Förderungen für Wärmepumpen unter der BEG. In der nachfolgenden Tabelle veranschaulicht Ihnen Buderus, welche Möglichkeiten bestehen und welche Kosten anteilig bei Anschaffung oder Austausch bezuschusst werden.
Förderbeispiele
System | Förderquote | Beispiel Gesamtkosten | Beispiel Zuschuss* | Hinweise |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 35 % / 45 % | 23.000 € | 8.050 € / 10.350 € | - nur bei Modernisierung von Bestandsgebäuden*
- Wärmepumpe: förderfähig
- inklusive 10 % Öl-Austauschprämie
- Systemtemperaturen beachten
- auch Modernisierung von Heizflächen förderfähig
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Erdwärmepumpe | 35 % / 45 % | 29.000 € | 10.150 € / 13.150 € | - nur bei Modernisierung von Bestandsgebäuden*
- Wärmepumpe: förderfähig
- inklusive 10 % Öl-Austauschprämie
- Erdbohrung auch gefördert
- Systemtemperaturen beachten
- auch Modernisierung Heizflächen förderfähig
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*: Förderungen über das KfW-Programm “Energieeffizient bauen” möglich
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Welche Voraussetzungen gibt es für die Wärmepumpen-Förderung?
Um die Förderung für eine Wärmepumpe zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen die Geräte nicht nur zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sondern müssen auch bei der Heizungsanlage zum Einsatz kommen.
Voraussetzungen (allgemein):
- Die Wärmepumpe darf nicht nur zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sondern ist Teil des Heizungssystems – damit fällt etwa die Brauchwasserpumpe als alleiniger Fördertatbestand aus der Förderung. Warmwasser-Wärmepumpen können nur im Rahmen einer förderfähigen Heizungsanlage als Nebenkosten zur effizienten Warmwasserbereitung mitgefördert werden.
- Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ƞs muss einen bestimmten Wert erreichen, je nach Wärmepumpentyp:
Beheizung über Luft:
Die „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“
ƞs (= ETAs) bzw. der „Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad“
ƞs (= ETAs) gemäß Ökodesign-Richtlinie förderfähiger
Wärmepumpen muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen.
Elektrisch betriebene Wärmepumpen – Beheizung über Luft | Heizleistung Bezugsbedingung Raumlufttemperatur 20 °C |
Wärmepumpen ≤ 12 kW* (Wärmequelle Luft) | ƞs ≥ 181 % Effizienzklasse A++ oder A+++ |
Wärmepumpen > 12 kW* (alle Wärmequellen) | ƞs ≥ 150 % |
Beheizung über Wasser:
Gemäß der Ökodesign-Richtlinie förderfähiger Wärmepumpen müssen die ƞs ETAs bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens Werte bei 35 °C und 55 °C erreichen.
Elektrisch betriebene Wärmepumpen – Beheizung über Wasser | ƞs bei (35 °C) | ƞs bei (55 °C) |
Wärmequelle Luft | 135 % | 120 % |
Wärmequelle Erdwärme | 150 % | 135 % |
Wärmequelle Wasser | 150 % | 135 % |
Sonstige Wärmequellen (z. B Abwärme, Solarwärme) | 150 % | 135 % |
Gasbetriebene Wärmepumpen | ƞs bei (35 °C) | ƞs bei (55 °C) |
Alle Wärmequellen | 126 % | 111 % |
* Heizleistung, bei Geräten mit Kühlfunktion Kühlleistung (siehe EU 206/2012)
Voraussetzungen (Bestandsgebäude):
- Messtechnische Erfassung aller erzeugten Wärmemengen
- Messtechnische Erfassung aller Energieverbräuche
- Förderfähige Wärmeerzeuger müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein (gilt ab 01.01.2023)
- Anpassung der Heizkurve an das jeweilige Gebäude
- hydraulischer Abgleich der Heizanlage
- Versicherung für den Fall von verschuldensunabhängigen Sachschäden
Voraussetzungen (Neubau):
- Erreichen eines Effizienzhausstandards