Das Wichtigste in Kürze:
- Der Staat fördert den Austausch bzw. das Nachrüsten alter Heizsysteme im Bestand – beim Neubau gibt es keine dedizierte Wärmepumpen-Förderung
- Im Bestand erhalten Sie eine Förderung für den Kauf und die Installation einer Wärmepumpe: max. 70 % für eine Investitionssumme von max. 30.000 € = insgesamt max. 21.000 €, zu beantragen bei der KfW
- Es gibt einen Investitionszuschuss für energetische Einzelmaßnahmen: max. 20 % für eine Investitionssumme von max. 60.000 € = insgesamt max. 12.000 €, zu beantragen beim BAFA
- Sie können zusätzlich einen KfW-Ergänzungskredit für Heizungstausch und Einzelmaßnahmen beantragen: max. Kreditsumme 120.000 €, zu beantragen bei einem beliebigen Kreditinstitut
- Der Buderus Förderservice berät und unterstützt Sie auf Ihrem Weg zur bestmöglichen Wärmepumpen-Förderung
Was gilt für die Wärmepumpen-Förderung 2024?
Ein Umstieg auf die Wärmepumpe im Bestand lohnt sich in mehrfacher Hinsicht, da Sie nicht nur umweltfreundlich heizen, sondern beim Kauf der Wärmepumpe eine staatliche Förderung von bis zu 70 % erhalten können. Sie erhalten die staatliche Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpenheizung, wenn Sie eine mindestens 5 Jahre alte konventionelle Heizung ersetzen. Die maximal mögliche Förderung für das Wärmepumpensystem ist dabei nach bestimmten Bedingungen gestaffelt. Welche Bedingungen Sie für sich geltend machen können und wie Sie Ihre Förderung genau beantragen, erfahren Sie bei Buderus.
Übrigens, auch die Installation einer Hybrid-Wärmepumpe , also beispielsweise einer Kombination von Gasheizung und Wärmepumpe, ist möglich. Wichtig ist, dass ein solches hybrides Heizsystem zu mindestens 65 % auf Basis erneuerbarer Energien arbeitet. Auch dazu beraten wir Sie.
Der Buderus Förderservice
Sichern Sie sich die höchstmöglichen staatlichen Zuschüsse für förderfähige Wärmepumpen und energetische Sanierungen! In Kooperation mit der febis Service GmbH unterstützt Sie der Buderus Förderservice bei einem bevorstehenden Heizungstausch. Sie erhalten Beratung und kompetente Unterstützung für den Förderantrag im staatlichen Förderprogramm der KfW BEG EM. Und auch bei der Beantragung von Förderprogrammen regionaler oder kommunaler Fördergeber beraten wir Sie umfassend.
Förderung für die Wärmepumpe beim Heizungstausch im Bestand
Wenn Sie Ihre bestehende konventionelle Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen beziehungsweise diese ergänzen, dann können Sie gemäß dem neuen GEG diese gestaffelten Förderungen erhalten:
- Grundförderung von 30 %: Sie steht allen Privatpersonen, Unternehmen, Vermietern, Organisationen und Kommunen zu.
- Effizienz-Bonus von 5 %: Erhältlich für die Installation besonders effizienter Wärmepumpen ( Wasser-Wasser-Wärmepumpen , Erdwärmepumpen oder Abwasserwärmepumpen) oder solcher, die ein natürliches Kältemittel wie Propan einsetzen (beispielsweise die Logatherm WLW186i AR ).
- Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 %: Steht allen Personen zur Verfügung, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise eine mind. 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen lassen und diese selbst nutzen (gilt also nicht für Vermieter). Nach dem Austausch darf nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden, weshalb Wärmepumpen-Hybridsysteme, die mit einem konventionellen, fossil betriebenen Spitzenlastwärmeerzeuger arbeiten, diesen Bonus nicht erhalten. Außerdem wird er nur bis zum 31.12.2028 in der vollen Höhe von 20 % gewährt. Danach verringert er sich alle zwei Jahre um 3 %.
- Einkommensabhängiger Bonus von 30 %: Ihn erhalten Selbstnutzer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt. Nachzuweisen ist das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts.
Diese Förderungen für die Wärmepumpe sind miteinander kombinierbar (anders ausgedrückt: Die Boni sind kumulierbar). Zusammengerechnet ergäbe sich theoretisch ein Gesamtfördersatz von 85 % – allerdings wird der Zuschuss für die Wärmepumpe im Förderprogramm BEG EM bei 70 % gedeckelt. Selbst wenn also alle genannten Boni auf Sie und Ihren geplanten Heizungstausch zutreffen, können Sie maximal eine Förderung von 70 % für Ihre Wärmepumpe erhalten.
Da die maximale förderfähige Investitionssumme 30.000 € beträgt und sich die Förderung für diese Kosten auf höchstens 70 % beläuft, ist die höchstmögliche Fördersumme, die Sie als Selbstnutzer erhalten können, 21.000 €. Sind Sie beispielsweise nur zur Grundförderung berechtigt, erhalten Sie einen maximalen Zuschuss von 9.000 €; nutzen Sie die Grundförderung und den Klimageschwindigkeits-Bonus (30 % + 20 %), dann erhalten Sie max. 15.000 € Fördersumme.
Alle möglichen Boni für die Wärmepumpen-Förderung finden Sie zur besseren Übersicht sortiert in dieser Tabelle:
Maßnahme | Zuschuss | Effizienzbonus1 | Klima-geschwindigkeits-Bonus2 | Einkommen-Bonus3 | Max. Fördersatz |
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Wärmepumpen | 30% | 5% | Max. 20% | 30 % | 70 % |
Wärmepumpen-Hybrid (Wärmepumpenanteil am Hybrid-System) | 30% | 5% | — | 30 % | 65 % |
1 Effizienzbonus für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel.
2 20 % bis 31.12.2028, ab 2029 Reduzierung um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre; Klimageschwindigkeitsbonus wird nur für selbstnutzende Eigentümer und nicht für Wärmepumpen-Hybridsysteme gewährt (Beibehaltung von einem fossilen Anteil); Bonus wird für Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder für den Austausch von Gas- oder Biomasseheizungen älter als 20 Jahre (seit Inbetriebnahme) gewährt. Nach dem Austausch der Heizung darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
3 Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €. EE-Hybridheizungen kombinieren ausschließlich Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe)
Zudem gibt der Staat Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten von Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Alle angegeben Werte gelten sowohl für Wärmepumpen als auch für den Wärmepumpenanteil in Hybridsystemen:
Höchstgrenze förderfähiger Kosten für Wohngebäude (Zuschuss):
- 1. Wohneinheit: 30.000 €
- 2. bis 6. Wohneinheit: 15.000 €
- Ab 7. Wohneinheit: 8.000 €
Höchstgrenze förderfähiger Kosten für Wohngebäude (Kredit):
- 120.000 € pro Wohneinheit
Höchstgrenze förderfähiger Kosten Nichtwohngebäude (Zuschuss):
- Bis 150 m2 Nettogrundfläche (NGF): 30.000 €
- Bis 400 m2 NGF: 200 € pro m2 NGF
- Bis 1.000 m2 NGF: zusätzlich 120 € pro m2 NGF
- Ab 1.000 m2 NGF: zusätzlich 80 € pro m2 NGF
Sie möchten sich beraten lassen, wie Sie die bestmögliche Förderung für Ihre Buderus Wärmepumpe erhalten? Nutzen Sie den Buderus Förderservice !
Oder kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter über die Förderhotline:
Tel: (06190) 9263-492
Die Mitarbeiter der Förderhotline sind montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.
Wärmepumpe mit konventioneller Heizung kombinieren – wird das gefördert?
Wenn Sie nicht allein auf eine Wärmepumpe setzen wollen (oder können), dann ist sehr häufig die Installation eines Wärmepumpen-Hybridsystems möglich. Beispielsweise kombinieren Sie Ihren vorhandenen Ölkessel oder die Gasheizung mit einer neuen Wärmepumpe. In diesem Fall muss nur sichergestellt sein, dass Ihr hybrides Heizsystem zu mindestens 65 % auf Basis erneuerbarer Energien arbeitet.
In diesem Szenario erhalten Sie die Förderung nur für die Wärmepumpe im Hybridsystem. Rüsten Sie also beispielsweise eine vorhandene Gasheizung mit einer Wärmepumpe nach, erhalten Sie die Förderung auf den Kaufpreis der Wärmepumpe. Wenn Sie allerdings direkt eine neue Hybridheizung mit Gastherme und Wärmepumpe kaufen, wird nur die Wärmepumpen-Komponente darin gefördert. Sie können nicht damit rechnen, dass Sie eine Förderung auf den Gesamtpreis der Hybridheizung erhalten.
Zusätzliche Förderungen für Modernisierungen
Im Zuge der Installation einer Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude lohnt es sich oft, weitere Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen – beispielsweise, damit eine Wärmepumpe im Altbau möglichst effizient und wirtschaftlich arbeiten kann.
Der Investitionskostenzuschuss des BAFA
Für energetische Einzelmaßnahmen an Ihrem Wohngebäude (etwa Gebäudehüllendämmung, Modernisierung der Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) können Sie einen Investitionszuschuss von bis zu 20 % beantragen. Der Fördersatz des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) splittet sich in einen Grundfördersatz und einen zusätzlichen Bonusfördersatz:
- 15 % Grundfördersatz für maximal 30.000 € Investitionssumme, sofern kein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt
- zusätzlich 5 % Bonusfördersatz, somit insg. 20 % Förderung für maximal 60.000 € Investitionskosten, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt
Der Ergänzungskredit der KfW
Darüber hinaus können Sie für Ihren Heizungstausch sowie die sonstigen energetischen Einzelmaßnahmen noch einen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Die Kreditsumme beläuft sich auf maximal 120.000 € pro Wohneinheit. Dieser Kredit wird für private Selbstnutzer von Wohngebäuden mit Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € noch einmal zinsverbilligt.
Wichtig: Allein den Ergänzungskredit zu beantragen, ist nicht möglich, sondern nur in Kombination mit der Zuschusszusage der KfW für energetische Einzelmaßnahmen (beziehungsweise mit einem Zuwendungsbescheid BAFA). Den Ergänzungskredit können Sie gegebenenfalls auch zur finanziellen Überbrückung bis zum tatsächlichen Erhalt des KfW-Zuschusses nutzen – beispielsweise, wenn die Auszahlung des Zuschusses erst in absehbarer Zukunft erfolgt, Sie aber schon einen Handwerksbetrieb mit der Umsetzung Ihrer Maßnahmen beauftragen und die entsprechende Rechnung begleichen müssen.
Wie Sie Ihre Förderung der Wärmepumpe beantragen
Die drei Förderprogramme für Modernisierungen Ihres Bestandsgebäudes beantragen Sie an drei unterschiedlichen Stellen:
- Förderung für Wärmepumpe beim Heizungstausch: KfW
- Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen: BAFA
- Ergänzungskredit: Hausbank/ anderes Kreditinstitut
Wie Sie dabei jeweils im Detail vorgehen und was es zu beachten gibt, erfahren Sie im Folgenden.
Wie Sie die Wärmepumpen-Förderung bei der KfW beantragen
Zunächst müssen Sie sich auf dem Internetportal „Meine KfW“ registrieren und einen Account anlegen. Sie können vorher auch begleitende Informationen zum Antrag lesen, damit Sie direkt alle nötigen Angaben parat haben.
Navigieren Sie zum Zuschuss 458 der KfW. Die entsprechende Webseite enthält viele Informationen, Links sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Antragsstellung.
Wichtig: Sie müssen bereits bei der Antragstellung den abgeschlossenen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit Ihrem Fachunternehmen vorlegen. Sie können also nicht erst die Förderung beantragen und sich anschließend an ein Heizungsunternehmen wenden. Der Grund: Es sollen „Reservierungen von Förderungen“ vermieden werden. Stattdessen sollen die Fördergelder möglichst zügig an jene Personen vergeben werden, bei denen die Umsetzung der Maßnahmen schon konkret projektiert und terminiert ist.
Um diese Verbindlichkeit zu gewährleisten und gleichzeitig den Endverbraucher zu schützen, ist es für Sie und Ihr Fachunternehmen verpflichtend, zunächst einen Vorvertrag abzuschließen und darin eine sogenannte auflösende oder aufschiebende Bedingung aufzunehmen. Diese Bedingung ist die Zusage Ihrer Förderung – erst wenn die zugesagt ist, kommt der Leistungsvertrag zustande und der Auftrag kann ausgeführt werden. Diese Regelung verschafft sowohl Ihnen als auch Ihrem Handwerksbetrieb eine bessere Planungssicherheit.
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Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der KfW [beantragt hat / innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit die KfW den Antrag auf Förderung aus dem Produkt 458 bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
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Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der KfW [beantragt hat / innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit die KfW den Antrag zur Förderung aus dem Produkt 458 nicht bewilligt, sondern mit einem Ablehnungsschreiben abgelehnt hat (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Ausnahme: Für Maßnahmen, die vom 01. Januar bis zum 31. August 2024 beauftragt und auch umgesetzt werden, gilt bei der Antragstellung eine besondere Übergangsregelung: Sie können nämlich den Antrag für Ihre Förderung nachträglich einreichen, und zwar noch bis zum 30. November 2024. Bei diesen bis Ende August begonnenen Vorhaben müssen Sie auch nicht die auflösende oder aufschiebende Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufnehmen. Diese „vorzeitige“ Umsetzung wirkt sich nicht negativ auf Ihren Antrag aus.
Wenn der Vorvertrag mit einem Fachunternehmen vorbereitet ist, Ihnen der Fachunternehmer eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) ausgehändigt hat und Ihre Registrierung bei der KfW fertig ist, können Sie Ihre Wärmepumpen-Förderung auf dem Kundenportal „Meine KfW“ beantragen. Sobald Ihre Zusage für die Förderung der Wärmepumpe da ist, können Sie die Maßnahmen durchführen lassen. Nach deren Abschluss händigt Ihnen Ihr Fachunternehmer eine sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus, die Sie ebenfalls über das Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Nun werden Ihre Zuschüsse auf Ihr Konto ausgezahlt.
Wichtig: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch darauf besteht grundsätzlich nicht. Wenn Sie bei Ihrem bevorstehenden Heizungstausch und der Antragstellung Unterstützung wünschen, hilft Ihnen der Buderus Förderservice in Kooperation mit der febis Service GmbH.
Buderus Förderversprechen 2024
Lehnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“) im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ („BEG EM“) die durch die febis Service GmbH im Auftrag des Antragstellers oder durch den Antragsteller beantragte Förderung, die durch den Buderus Förderservice vorbereitet wurde, vollständig ab, so übernimmt die Bosch Thermotechnik GmbH, Vertriebsbereich Buderus Deutschland („Buderus“), gegenüber dem Antragsteller die Fördersumme, die sich auf Basis der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten (Schlussrechnung) gemäß der vom Buderus Förderservice prognostizierten Förderung ergeben hätte, maximal jedoch die prognostizierte Fördersumme gemäß den Bedingungen und soweit alle der Voraussetzungen vorliegen.
Wie Sie Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen
Sie registrieren sich zunächst auf dem BAFA-Portal und legen ein Benutzerkonto an. Das BAFA weist darauf hin, dass Interessenten zuvor das Allgemeine Merkblatt zur Antragstellung lesen sollten. Es beschreibt den Prozess der Antragstellung und enthält weitere praktische Informationen und Links.
Wichtig: Wie auch bei der Beantragung einer Wärmepumpen-Förderung bei der KfW müssen Sie beim BAFA bereits bei der Antragstellung den abgeschlossenen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit Ihrem Fachunternehmen vorlegen. Das heißt für Sie: erst Angebote von Fachunternehmen vergleichen, im zweiten Schritt Ihren Vorvertrag mitsamt auflösender/aufschiebender Bedingung abschließen und dann den Antrag beim BAFA stellen.
Das BAFA-Portal fungiert nach dem Anlegen Ihres Benutzerkontos als die zentrale Plattform für all Ihre Aktivitäten, Anträge, Benachrichtigungen und Formulare. Dort können Sie auch über den Button „+ NEUER ANTRAG“ Ihren Antrag für die Bezuschussung energetischer Einzelmaßnahmen stellen.
Wie Sie den Ergänzungskredit bei der Hausbank beantragen
Zwar handelt es sich hierbei um den „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)“ der KfW, die Beantragung erfolgt aber nicht über das „Meine KfW“-Portal, sondern über ein frei wählbares Kreditinstitut wie zum Beispiel Ihre Hausbank. Die Antragstellung müssen Sie vor der Umsetzung der geplanten Maßnahmen vornehmen. Die Übergangsregelung bis zum 31.08.2024, die auch auf die Förderung für die Installation einer Wärmepumpe durch die KfW angewandt wird, gilt ebenso für den Ergänzungskredit.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie den Ergänzungskredit nicht unabhängig erhalten können, sondern nur, wenn Sie zuvor eine Zusage für die Förderung Ihrer Wärmepumpe beziehungsweise einen Zuwendungsbescheid vom BAFA erhalten haben. Ihr Finanzierungspartner führt dann ein Beratungsgespräch mit Ihnen, in welchem Sie die Modalitäten Ihres Ergänzungskredits klären.
Der Ergänzungskredit gibt Ihnen die Möglichkeit, fehlendes Kapital für die Installation einer Wärmepumpe in Form eines zinsgünstigen Kredits (ab 0,01 % Sollzins pro Jahr) zu erhalten. Ein Beispiel: Sie sind zu einer Wärmepumpen-Förderung von 9.000 Euro berechtigt, das Gerät und dessen Installation kosten Sie jedoch insgesamt 30.000 Euro. Für die fehlenden 21.000 Euro können Sie nun den Ergänzungskredit beantragen (beziehungsweise einen Mix aus Eigenkapital und dem Kredit nutzen).
Nach der Umsetzung ist es wichtig, dass Sie Ihrem Finanzierungsdienstleister
- die Auszahlungsbestätigung für den KfW-Zuschuss und/oder
- den Festsetzungsbescheid für den BAFA-Zuschuss
zukommen lassen (je nachdem, ob Sie nur einen der beiden oder beide Zuschüsse für Ihre Maßnahmen in Anspruch genommen haben).
Förderungen für Wärmepumpen beim Neubau
Eine dedizierte Förderung von Wärmepumpen gibt es im Falle eines Neubaus nicht. Allerdings fördert die KfW den Neubau und Erstkauf besonders energieeffizienter Wohneinheiten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau“ (BEG KFN). Antragsteller profitieren bei dieser Förderung vom KfW-Kredit 297, 298. Er bietet vergünstigte Zinsen für Kredite über maximal 100.000 €.
Dafür muss Ihr Neubau einige Anforderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit erfüllen:
- mindestens Effizienzhaus-Stufe 40
- Ausstoß von so wenig CO2 im gesamten Lebenszyklus, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden
- kein Heizen mit Öl, Gas oder Biomasse
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 € je Wohnung, wenn die Immobilie ein Nachhaltigkeitszertifikat für die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ erhält.
Beachten Sie hierbei: Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderung kann nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln beantragt werden.
Diese Voraussetzungen muss eine Wärmepumpenanlage erfüllen, um eine Förderung zu erhalten
Das zentrale Ziel der Umrüstung konventioneller Heizsysteme auf Wärmepumpen ist einfach zusammengefasst: mehr Nachhaltigkeit, mehr Effizienz. Die Effizienz ist ein wichtiges Entscheidungskriterium dafür, ob eine Wärmepumpenanlage förderfähig ist oder nicht.
Der Staat fördert die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen, von Erneuerbare-Energien-Hybridsystemen sowie die Nachrüstung zu bivalenten Systemen , wenn diese überwiegend eingesetzt werden für:
- die Raumheizung oder
- die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden oder
- die Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz.
Es gelten unterschiedlich hohe Anforderungen für Wärmepumpenanlagen, die jeweils im Bestand oder im Neubau installiert werden:
Voraussetzungen im Bestand
- Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers · Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
- Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
- Bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen: Einbau eines Stromzählers
- Bei gasbetriebenen Wärmepumpen : Einbau eines Gaszählers
- Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung : Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden, Zertifizierung der Bohrfirma nach DVGW
- Erreichung folgender Jahresarbeitszahlen :
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: 3,5
- Sole-Wasser-/Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8
- Sole-Wasser-/Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0
- Gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25
- Gasbetriebene Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 1,3
Voraussetzungen im Neubau
- Einsatz von Flächenheizungen als Wärmeverteilsystem
- Zusätzliche Anlagenteile oder Sonderbauformen zur Reduzierung des Strombedarfs und der Netzlast während der kalten Witterung, um verbesserte Systemeffizienz zu erreichen
- Nachweis eines Qualitätschecks der Wärmepumpenanlage nach einem Betriebsjahr
- Erreichung folgender Jahresarbeitszahlen:
- Elektrisch betriebene Wärmepumpe: 4,5
- Gasbetriebene Wärmepumpe: 1,5
Gesetzlicher Hintergrund: Warum die Wärmepumpe gefördert wird
Zum Januar 2024 trat das novellierte GEG in Kraft. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Das allerdings nur dann, wenn bereits eine sogenannte kommunale Wärmeplanung vorliegt. Ist die kommunale Wärmeplanung noch nicht erstellt, gelten Übergangsfristen und die EE65-Erfüllungspflicht gilt noch nicht. Im Gebäudebestand wiederum ist kein Heizungstausch vorgeschrieben: Für alle Anlagen, die bis 31.12.2023 installiert wurden, gilt ein Bestandsschutz bis zum 31.12.2044. Der Austausch bzw. die Nachrüstung bestehender Heizsysteme stehen also im Fokus der Fördermaßnahmen.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung von Wärmepumpen
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Wärmepumpen belasten die Umwelt bei Weitem nicht so stark wie Heizsysteme, die auf fossilen Brennstoffen basieren. Da eine Wärmepumpe den Hauptanteil der Heizenergie aus der Umgebung bezieht, erzeugt sie wenig CO2. Drei Viertel der Heizleistung stammen dabei im Durchschnitt aus der Umgebungswärme, nur ein Viertel aus eingesetztem Strom. Und stammt dieser aus Ökostromerzeugung oder eigener Produktion, etwa aus einer Photovoltaikanlage, arbeitet die Wärmepumpe sogar CO2-neutral. Das ist auch finanziell interessant, denn das Klimapaket der Bundesregierung sieht vor, CO2-Ausstoß jedes Jahr bis 2025 stärker zu besteuern .
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Gefördert werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation der Wärmepumpe. Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen, die Erdwärme oder Grundwasser als Wärmequelle nutzen, schließt dies beispielsweise auch die recht kostspielige Bohrung mit ein. Zudem fördert der Staat energetische Einzelmaßnahmen, welche die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen.
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Nein, denn eine förderfähige Wärmepumpe darf nicht nur zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sondern muss Teil des Heizsystems sein – damit fällt die Brauchwasserwärmepumpe als alleiniger Fördertatbestand aus der Förderung. Warmwasser-Wärmepumpen, wie Brauchwasserwärmepumpen auch genannt werden, können nur im Rahmen einer förderfähigen Heizungsanlage als Nebenkosten zur effizienten Warmwasserbereitung mit gefördert werden.
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Eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen, die Photovoltaik zur Bereitstellung der erforderlichen Energie nutzen, existiert nicht. Allerdings können Sie bei der Installation von PV-Modulen zur Stromerzeugung sowie Stromspeichern separate städtische, kommunale und staatliche Förderungen nutzen – so etwa das KfW-Programm 270. Dieses ruft allerdings deutlich höhere Zinsen auf als der KfW-Kredit 297 für Wärmepumpen (Stand: April 2024), weshalb sich ein genauer Vergleich mit Alternativen für die Förderung einer PV-Anlage empfiehlt.
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Die maximal erhältliche Fördersumme beträgt in beiden Fällen 21.000 € (max. 70 % von 30.000 € förderfähigen Kosten). Es ist also im Jahr 2024 nicht mehr so, dass Sie mehr Fördergeld erhalten, je teurer Kauf und Installation einer Wärmepumpe ausfallen. Bei beiden Arten von Wärmepumpen erhalten Sie eine Grundförderung von 30 %, zudem können beide mit dem Effizienzbonus von 5 % gefördert werden (sofern die Luft-Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel verwendet). Generell sollten Sie die passende Wärmepumpe für Ihr Haus ohnehin immer nach den Gegebenheiten vor Ort aussuchen (Dämmung, Bohrungen möglich etc.) und nicht nach möglichen Fördersätzen.
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Das hängt von zweierlei ab: Zum einen können die bereitgestellten Fördermittel für Wärmepumpen nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit dieser Fördergelder beantragt werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht prinzipiell nicht. Zum anderen gilt der sogenannte Klimageschwindigkeits-Bonus nur bis zum 31. Dezember 2028 in der vollen Höhe von 20 %. Danach verringert er sich alle zwei Jahre um 3 %. Das heißt also, dass der Bonus ab dem 01. Januar 2029 nur noch 17 % beträgt, ab dem 01. Januar 2031 dementsprechend 14 % und so weiter.