– Einsatz: Ein- bis Zweifamilienhaus
– Anwendung: Modernisierung
– Energieträger: Umweltwärme, Gas
– Regenerative Energie: Umweltwärme
– Förderfähig: ja – Gesamtsystem bis zu 30 %
– Beispiel Fördersumme: 7.560 €

Staatliche Förderung von Wärmepumpen
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Eine Wärmepumpe senkt Ihre Heizkosten und ist umweltfreundlich im Betrieb, allerdings sind die Geräte nicht kostengünstig in der Anschaffung. Die Kosten müssen Sie jedoch nicht allein tragen. Nutzen Sie zum Beispiel die staatliche Förderung. Wie Wärmepumpen bezuschusst werden, erfahren Sie bei Buderus.
Die Änderungen ab dem 01.01.2021

Achtung – ab dem 01.01.2021 gelten einige Änderungen: der Staat fasst nun die KfW und die BAFA unter der “Bundesförderung effiziente Gebäude” zusammen, kurz BEG. Die Anträge stellen Sie aber nach wie vor an KfW und BAFA. Im Einzelnen bedeutet das:
- In Bestandsgebäuden bleibt die Förderung für Wärmepumpen bestehen, die Fördersätze bleiben bei 35%, beim Austausch einer Ölheizung 45%
- In Neubauten entfällt die Förderung von Einzelmaßnahmen komplett, eine Förderung ist nur noch über das KfW-Programm “Energieeffizient bauen” möglich
- Verbesserte Konditionen im Bereich der Effizienzhausförderung nach BEG (EE-/NH-Klasse) gelten erst ab 01.07.2021

Zuschuss | Effizienzhaus/Effizienzgebäude | ||||||
Denkmal | 100 | 85 | 70 | 55 | 40 | 40+ | |
Neubau | - | - | - | - | 15% | 20% | 25% |
Sanierung | 25% | 27,5% | 30% | 35% | 40% | 45% | - |
Kosten einer Wärmepumpe mit staatlicher Förderung senken

Dass es sinnvoll ist, die staatliche Förderung für Wärmepumpen zu nutzen, zeigen die Anschaffungs- und Installationskosten. Je nach Art des Gerätes kommt hier schnell eine beachtliche Summe zusammen. Luftwärmepumpen sind dabei günstiger, arbeiten jedoch weniger effizient, während Erd- oder Grundwasserwärmepumpen eine höhere Effizienz erzielen, allerdings um einiges teurer sind.
Die Kosten verschiedener Wärmepumpen im Überblick
Kostenelement | Luft-Luft-Wärmepumpe | Luft-Wasser-Wärmepumpe | Erdwärmepumpe mit Erdkollektor | Erdwärmepumpe mit Erdsonde | Wasser-Wasser-Wärmepumpe |
Anschaffungspreis | 10.000 – 12.000 Euro | 10.000 – 23.000 Euro | 12.000 – 15.000 Euro | 12.000 – 15.000 Euro | 12.000 – 20.000 Euro |
Installationskosten | ca. 3.000 Euro | ca. 3.000 Euro | 2.000 – 5.000 Euro | 3.500 – 10.000 Euro | 1.000 – 10.000 Euro |
Betriebskosten | 1.200 Euro/Jahr | 1.000 Euro/Jahr | 850 Euro/Jahr | 750 Euro/Jahr | 650 Euro/Jahr |
Wartungskosten | 150 – 200 Euro/Jahr | 150 – 200 Euro/Jahr | 150 Euro/Jahr | 150 Euro/Jahr | 150 Euro/Jahr |
Förderung | In Bestandsgebäuden: 35 % der förderfähigen Kosten, 45 % bei Austausch einer bestehenden Ölheizung, keine Förderung in Neubauten* | In Bestandsgebäuden: 35 % der förderfähigen Kosten, 45 % bei Austausch einer bestehenden Ölheizung, keine Förderung in Neubauten* | In Bestandsgebäuden: 35 % der förderfähigen Kosten, 45 % bei Austausch einer bestehenden Ölheizung, keine Förderung in Neubauten* | In Bestandsgebäuden: 35 % der förderfähigen Kosten, 45 % bei Austausch einer bestehenden Ölheizung, keine Förderung in Neubauten* | In Bestandsgebäuden: 35 % der förderfähigen Kosten, 45 % bei Austausch einer bestehenden Ölheizung, keine Förderung in Neubauten* |
*: Förderungen über das KfW-Programm "Energieeffizient bauen" möglich beziehungsweise ab dem 01.07.2021 über die BEG Effizienzhausförderung
Für alle Förderungen gilt:
- Austausch und Erweiterung der Heizungsanlage: Pro Wohneinheit liegt der maximale Förderbetrag bei Einzelmaßnahmen bei maximal 60.000 Euro
- Energetische Sanierung hin zu einem Effizienzhaus-Standard: Der Staat fördert mit bis zu 50%, maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit
Schnell erklärt: So arbeitet eine Wärmepumpe

Wärmepumpen nutzen die Umgebungsluft, die Erdwärme oder das Grundwasser zum Bereitstellen der Wärme. Sie entziehen dabei der damit verbundenen Wärmequelle thermische Energie. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen beispielsweise geschieht dies durch einen Kältemittelkreislauf, wobei das Kältemittel verdampft. Anschließend komprimiert ein Verdichter den Dampf und erhöht seine Temperatur noch weiter. In einem nachgeschalteten Wärmetauscher gibt er die Wärme schließlich an das zu beheizende System ab, wird über ein Ventil entspannt und verflüssigt sich wieder, und der Kreislauf beginnt von vorn.
Wärmepumpen benötigen keine fossilen Brennstoffe, sondern nur Elektrizität. Besonders günstig wird der Betrieb über einen speziellen Wärmepumpenstromtarif, der in der Regel bis zu 25 Prozent preiswerter ist als Hausstrom. Die Geräte lassen sich außerdem mit hauseigenen Photovoltaikanlagen kombinieren. Je nach Effizienz decken sie 20 bis 50 Prozent des Strombedarfs.
Luftwärmepumpen lassen sich überall problemlos nutzen, die Installation ist ortsunabhängig und unkompliziert. Bei einer Erdwärmepumpe mit Flachkollektoren sollte genug ungenutzte Fläche auf dem eigenen Grundstück vorhanden sein – als Richtwert gelten das Anderthalbfache des zu beheizenden Raums. Wärmepumpen mit Erd- oder Grundwassersonden benötigen eine Tiefenbohrung und sind daher genehmigungspflichtig.
Welche Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse bietet der Staat beim Kauf einer Wärmepumpe?
Um die Nutzung der Erneuerbaren Energien voranzutreiben, bietet der Staat umfangreiche Förderungen für Wärmepumpen unter der BEG. In der nachfolgenden Tabelle veranschaulicht Ihnen Buderus, welche Möglichkeiten bestehen und welche Kosten anteilig bei Anschaffung oder Austausch bezuschusst werden.
System | Förderquote | Beispiel Gesamtkosten | Beispiel Zuschuss* | Hinweise |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 35 % / 45 % | 23.000 € | 8.050 € / 10.350 € |
|
Erdwärmepumpe | 35 % / 45 % | 29.000 € | 10.150 € / 13.150 € |
|
Wasser-Wasser-Wärmepumpe | 35 % / 45 % |
|
*: Förderungen über das KfW-Programm “Energieeffizient bauen” möglich
Welche Voraussetzungen gibt es für die Wärmepumpen-Förderung?

Um die Förderung für eine Wärmepumpe zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen die Geräte nicht nur zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sondern müssen auch bei der Heizungsanlage zum Einsatz kommen.
Voraussetzungen (allgemein):
- Die Wärmepumpe darf nicht nur zur Warmwasserbereitung genutzt werden, sondern ist Teil des Heizungssystems – damit fällt etwa die Brauchwasserpumpe als alleiniger Fördertatbestand aus der Förderung. Warmwasser-Wärmepumpen können nur im Rahmen einer förderfähingen Heizungsanlage als Nebenkosten zur effizienten Warmwasserbereitung mitgefördert werden.
Voraussetzungen (Bestandsgebäude):
- Wärmemengenzähler vorhanden (Messung der Vorlauf- und Rücklauftemperatur der Heizung)
- Zusätzlicher Stromzähler vorhanden (zum Messen des Stroms für den elektrisch betriebenen Kompressor der Wärmepumpe)
- Anpassung der Heizkurve an das jeweilige Gebäude
- hydraulischer Abgleich der Heizanlage
- Versicherung für den Fall von verschuldensunabhängigen Sachschäden
Voraussetzungen (Neubau):
- Erreichen eines Effizienzhausstandards
Wie kann ich die BEG-Förderung der Wärmepumpe beantragen?
Den Antrag auf eine BEG-Förderung für Ihre Wärmepumpe können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über ein elektronisches Formular stellen. Dies müssen Sie allerdings vor dem Beginn Ihres Vorhabens, also dem Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages das Gerät betreffend erledigen. Erst, wenn die Antragstellung erfolgt ist, können Sie mit den geplanten Maßnahmen beginnen beziehungsweise die beauftragten Firmen damit beginnen lassen.
Für die Beantragung der Förderung benötigen Sie außerdem bestimmte Dokumente: etwa die Kostenvoranschläge für den Erwerb sowie alle nötigen Installationsmaßnahmen sowie die Rechnungsunterlagen des Wärmeerzeugers und eine Fachunternehmererklärung zum Verwendungsnachweis, damit Ihre Fördersumme berechnet werden kann. Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Sondenbohrung müssen außerdem die Bohrgenehmigung und die Unterlagen zur Versicherung vorliegen.
Kostenerstattung

Die Höhe der Förderung für Ihre Wärmepumpe im Bestandsgebäude beläuft sich auf 35 % der förderfähigen Kosten, bei Austausch einer alten Ölheizung sogar auf 45 %, und kann daher je nach finanziellem Aufwand unterschiedlich ausfallen. Die maximalen förderfähigen Kosten für die gesamten Sanierungsmaßnahmen liegen dabei bei 60.000 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation des Gerätes. Bei Sole-Wasser-Wärmepumpen, die Erdwärme oder Grundwasser als Wärmequelle nutzen, schließt dies auch die recht kostspielige Bohrung mit ein. Für die Bewilligung der Förderung müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, also förderfähiger Gerätetyp, erforderlicher Mindest-Effizienzwert „eta S“, eventuell benötigte Versicherung und Nachweis aller Voraussetzungen. Ihr Zuschuss kann erst nach dem Einreichen des Verwendungsnachweises ausgezahlt werden. Je nach allgemeinem Antragsaufkommen kann die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel erhalten Sie Ihre Fördermittel in sechs bis acht Wochen.
Welche Alternativen gibt es zur Förderung?
Außer der BEG-Förderung können Sie sparen, indem Sie die Anschaffung Ihrer Wärmepumpe steuerlich absetzen. Dies geht jedoch nur, wenn Sie keine BEG-Förderung erhalten: Steuererstattung und Förderung sind nicht kumulierbar.
Zusätzlich zu den staatlichen Fördermaßnahmen unterstützen auch die einzelnen Bundesländer ihre Einwohner beim Erwerb einer Wärmepumpe finanziell mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Die Summe kann hierbei jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren.
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Die häufigsten Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
Die Beantragung auf Förderung für Ihre Wärmepumpe muss bei einem Neubau (der einen Effizienzhaus-Standard erfüllen muss) zwischen dem Einholen der Kostenvoranschläge für die Arbeiten und der Unterzeichnung der Verträge erfolgen. Eine Antragstellung nach Arbeitsbeginn ist nicht mehr möglich.
Sobald ab dem 01.01.2021 die Förderungen für Einzelmaßnahmen im Neubau wegfallen, können Sie hier Steuererleichterungen beantragen. Dies geht jedoch nur, wenn Sie nicht gleichzeitig eine Förderung erhalten – beides ist nicht kumulierbar, das bedeutet, erhalten Sie bereits eine Förderung, können Sie Ihre Wärmepumpe nicht mehr von den Steuern absetzen.
Ist Ihre Förderung bewilligt, so erhalten Sie einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Ab dann müssen Sie Ihre Wärmepumpe spätestens in zwölf Monaten in Betrieb nehmen. Ist es Ihnen nicht möglich, die Maßnahme in diesem Zeitraum umzusetzen, müssen Sie vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Verlängerung bei der BAFA stellen, oder die Förderung läuft aus.
Zusätzlich sind Sie dazu verpflichtet, einen Verwendungsnachweis für Ihre Wärmepumpe anzugeben, damit Ihre Förderung ausgezahlt wird. Hierzu existieren elektronische Formulare auf der Internetseite der BAFA. Die Einreichung muss hierbei bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.
Eine zusätzliche Förderung für Wärmepumpen, die Photovoltaik zur Bereitstellung der erforderlichen Energie nutzen, existiert nicht. Allerdings können Sie bei der Installation von Solarmodulen zur Stromerzeugung separate staatliche Förderungen nutzen.

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