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Förderung

Fördermittelauskunft

Ist Ihre neue Heizung ein förderfähiger Wärmeerzeuger wie z.B. eine Wärmepumpe, so unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. 

Im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gibt es daher attraktive Fördersätze für Ihr Vorhaben.  Aber auch regionale Förderprogramme der Länder oder Kommunen helfen bei der Modernisierung einer Heizungsanlage.

Das Hauptanliegen ist die Förderung von Heizungen mit erneuerbarer Energie. Diese Anlagen erhalten die höchsten Fördersätze.

Eine konkrete Fördermittelauskunft erhalten Sie hier über diesen Link in nur wenigen Schritten:

Fördersätze in der BEG EM für Heizungstausch ab 21.07.2026 

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  • Grund- oder Basisförderung 30 %, ab 2027 Senkung Grundförderung auf 15% - und Einführung eines neuen Wertschöpfungsbonus von 15% für Wärmepumpen von EU-Herstellern
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, ab 01.02.2027 halbjährliche Senkung um 4%
  • Einkommensbonus ist 3-stufig ausgebaut für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 30.000 € bekommt man 40%, für 30.001 – 40.000,- € dann 30% und für 40.001 bis 50.000 € noch 10% zusätzlich - für ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind kann man die Einkommensgrenze um 10.000 € einmalig senken

Diese Boni können addiert werden bis maximal 80 %. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Wohngebäude beträgt für die erste Wohneinheit 28.000 € (sinkt halbjährlich zum 01.02.2027 um 750,- € bis 2030). 

Schnell sein lohnt sich! Wenn Sie Ihre Heizung modernisieren wollen und von noch hohen Förderquoten profitieren wollen, stellen Sie zeitnah einen Förderantrag. Sie haben nach der Bewilligung anschließend 36 Monate oder 3 Jahre Zeit die Modernisierung durchführen zu lassen. Ab 2027 sinken die Boni und Förderhöchstgrenzen. 
Mehr Details zum Förderprogramm BEG finden Sie unter buderus.de/beg .

Voraussetzungen für die Förderung Ihrer Heizung.

Je nach Heizungsart gelten unterschiedliche, technische Mindestanforderungen. Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage ist stets erforderlich. Förderfähig sind nur Heizgeräte und Anlagen, die bei der KfW in der Liste für förderfähige Wärmeerzeuger gelistet sind. Wichtig ist, dass Sie von Ihrem Fachhandwerker ein förderfähiges Heizungsangebot einholen, einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Wirkung (die Förderzusage durch die KfW als aufschiebende Bedingung bzw. die Ablehnung der Förderung als auflösende Bedingung muss Vertragsbestandteil sein) und mit dem voraussichtlichen Datum der Umsetzung der Maßnahme abschließen. Die tatsächliche Beauftragung der Heizungsmodernisierung erfolgt erst nach Zusage Zuschuss der KfW. 

Übersicht Bundesförderung effizienter Gebäude.

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In unserer Übersicht zum BEG finden Sie eine Tabelle mit den wichtigsten Informationen zu den Programmen. Für individuelle Berechnungen nutzen Sie am besten die Buderus Fördermittelauskunft. Bei allen Fragen rund um die Antragstellung und die Voraussetzungen, um Fördermittel für eine Heizung zu erhalten, hilft Ihnen natürlich auch Ihr örtlicher Buderus Partner gerne weiter.