
Bis zu 50% Förderung
- Unser Förderservice fürs Klimapaket.
Mit dem Klimapaket sollen seit Anfang 2020 verstärkt CO2-Emissionen gemindert werden. Durch verschiedene Maßnahmen und gesetzliche Richtlinien wird an der Umsetzung dieses Ziels gearbeitet. So wird unter anderem der Einbau von modernen und klimafreundlichen Heizsystemen stark gefördert. Buderus bietet Ihnen hierfür die richtigen Lösungen und den passenden Service an.
Unser Förderversprechen - verlängert bis zum 31.12.2021
Lehnt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) im Rahmen des Förderprogramms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ (bis 31.12.2020) oder im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz BEG – ab 1.1.2021) die durch den Buderus Förderservice im Auftrag des Antragstellers beantragte Förderung für die Installation eines Buderus Logasys Systems oder Logaplus Paketes vollständig ab, so übernimmt Buderus, gegenüber dem Antragsteller die vom Buderus Förderservice auf Basis der finalen Rechnungssumme prognostizierte Fördersumme (gemäß Aktionsbedingungen und soweit alle Voraussetzungen, die der Aktion zugrunde liegen, erfüllt sind).
Jetzt Förderservice Checkliste herunterladen!
Buderus und Febis - Ihre Partner beim Förderprozess
In Kooperation mit der febis Service GmbH sorgt Buderus dafür, dass Sie die optimale Fördersumme erhalten. Der Service liefert alle notwendigen Informationen und unterstützt Antragsteller, die eine Heizungsmodernisierung planen. Darüber hinaus hilft er sowohl bei der Beantragung der staatlichen Zuschüsse vor dem Heizungseinbau als auch bei der späteren Nachweisführung zur Auszahlung der Fördergelder nach Inbetriebnahme.
Über die febis Service GmbH erhalten Sie Unterstützung bei Beantragung der Förderungen im Förderprogramm BEG EM – Einzelmaßnahmen von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizsysteme) und Heizungsoptimierung.
In den beiden Programmen systemische Maßnahmen BEG WG und BEG NWG (weitere Infos finden Sie auch auf buderus.de/beg) ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperte nötig. Hier empfehlen wir Ihnen sich einen Experten vor Ort zu suchen. Den können Sie z. B. über www.energie-effizienz-experten.de oder über www.deutsches-energieberaternetzwerk.de finden.
Alle Leistungen für maximale Förderung in der Übersicht
Förderservice | Anwendungsfall |
Bestförderung Wohngebäude. |
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Schnellförderung Wohngebäude. |
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Nichtwohngebäude. |
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Brennstoffzelle. |
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Preisänderungen vorbehalten, bitte beachten Sie die Checklisten. Die Bruttopreise verstehen sich inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer – die Nettopreise verstehen sich zuzüglich der aktuellen gesetzlichen MwSt.
*Bei unvollständigen Daten fallen zusätzlich 95,20 € (inkl. MwSt.) pro Stunde an.
Wichtige Mitteilung zu Änderungen in der Förderlandschaft zum 1.1.2021 im Rahmen der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die neue BEG tritt am 01.01.2021 in Kraft und löst das bisherige BAFA-Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ sowie das KfW-Programm 430 ab.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird aus drei Modulen bestehen, die als Zuschuss- oder als Kreditvariante beantragt werden können:
- BEG Wohngebäude (für Neubau und Gebäudebestand)
- BEG Nichtwohngebäude (für Neubau und Gebäudebestand)
- BEG Einzelmaßnahmen (nur für den Gebäudebestand/ Modernisierung)
zu 1. u.2.: Förderfähig sind Wohn- u. Nichtwohngebäude, die mindestens einen bestimmten Effizienzhausstandard erreichen. Die Bilanzierung erfolgt auf Basis des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), siehe auch hier www.buderus.de/geg
-> Diese beiden Module werden voraussichtlich zum Juli 2021 starten.
zu 3.: Förderfähig werden auch Einzelmaßnahmen in der Sanierung in Wohn- u. Nichtwohngebäuden z.B. in den Bereichen Gebäudehülle, Lüftungstechnik, Kältetechnik, Wärmerzeugung und Heizungsoptimierung sein.
-> Das BAFA startet mit diesem Modul (BEG EM) als Zuschussvariante zum 1. Januar 2021.
Wichtigste Auswirkung der BEG auf die Heizungs-Förderungen ab 01.01.2021: Im Neubau werden keine Heizungen mehr als Einzelmaßnahmen gefördert, sondern es wird nur noch die Effizienzhaus-Förderung geben.
Ab 01.07.2021 können Antragsteller im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung durch einen zusätzlichen EE-Bonus in Höhe von 2,5%-Pkt. (Neubau) bzw. 5%-Pkt. (Sanierung) und einer Erhöhung der maximalen Förderfähigen Kosten profitieren. Zur Erlangung des EE-Bonus muss die geplante Heizungsanlage mindestens 55% der Wärmeenergie durch Erneuerbare Energien bereitstellen.
Sie haben Fragen zum Förderservice?

Dann nutzen Sie unsere Förderhotline:
Tel: 06190 / 92 63 - 492*
*Die Mitarbeiter der Förderhotline sind montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.
Schritt für Schritt - Ihr Weg zur maximalen Förderung!
Schritt | Beschreibung |
1. Überblick verschaffen | In unserer Fördermitteldatenbank finden Sie alle aktuellen Förderungen, die für Ihr Heizsystem in Frage kommen. |
2. Vorteile nutzen. | Fordern Sie von Ihrem Fachhandwerker ein förderfähiges Heizungsangebot ein. Das Angebot schicken Sie zusammen mit der ausgefüllten Checkliste an den Buderus Förderservice.
Hinweis: Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn bei der BAFA eingereicht werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie vor Antragstellung durch den Febis Förderservice keinen Vertrag mit dem Fachhandwerker abschließen, keine Materialbestellung auslösen, keine Materiallieferung veranlassen, keine Abschlagszahlung leisten und mit der Maßnahme nicht beginnen. |
3. Auf Profis vertrauen. | Nach Einreichung von Angebot und Checkliste beim Buderus Förderservice warten Sie zuerst die eigentliche Antragsstellung beim Fördergeber ab. Dies geschieht innerhalb von 5-10 Arbeitstagen. |
4. Online registrieren. | Der Förderservice übernimmt den Online-Antrag für die geplante Maßnahme, der zur Reservierung der Fördergelder nötig ist und informiert Sie über die erfolgte Antragsstellung. |
5. Maßnahme umsetzen. | Ist die Förderung beantragt, können Sie den Fachhandwerker beauftragen und mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Derweilen wird auch Ihr Förderantrag beim Fördergeber bearbeitet und über die Bewilligung Ihrer Förderung entschieden. Der Förderservice informiert Sie, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt. |
6. Fördergelder erhalten. | Ist die neue Heizung installiert und in Betrieb genommen, übernimmt febis die Nachweisführung für die Auszahlung. Dazu müssen eine Kopie der Fachhandwerkerrechnung und das Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs an den Förderservice geschickt werden. |
Für welche Produkte gibt es staatliche Zuschüsse?

Egal, ob Sie modernisieren, neubauen oder Ihre Bestandsanlage erweitern. Als Systemanbieter bietet Buderus ein großes Angebot, die große Produktvielfalt und einen großen Erfahrungsschatz. Mit unserem nützlichen Onlinetool zeigen wir Ihnen, welches Heizsystem sich für Sie und Ihre Bedürfnisse am besten eignet. Das Beste dabei: Sie erfahren schnell, welchen Fördersatz Ihr gewünschtes System erzielt.

System-Check
Mit unserem nützlichen Onlinetool zeigen wir Ihnen, welches Heizsystem sich für Sie und Ihre Bedürfnisse am besten eignet. Das Beste dabei: Sie erfahren schnell, welchen Fördersatz Ihr gewünschtes System erzielt.
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Fördermitteldatenbank
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick. In unserer Fördermitteldatenbank finden Sie alle aktuellen Förderungen, die für Ihr Heizsystem in Frage kommen.
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Sie haben Fragen zum Förderservice?
Dann nutzen Sie unsere Förderhotline: Tel: 06190 / 92 63 - 492* oder unser Kontaktformular
*Die Mitarbeiter der Förderhotline sind montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.