

Auf dieser Seite informieren wir Sie umfangreich zu den Themen Klimapaket und Förderungen. Wir zeigen alle Möglichkeiten auf, wie Sie mit regenerativer Technologie sowie maximaler Förderung Energie und Geld einsparen können. Unser höchstes Gut sind hierbei unsere zukunftsfähigen Heizsysteme, die effizient und langfristig einen Teil dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.
Was beinhaltet das Klimapaket?

Das von der Bundesregierung verabschiedete Klimapaket fordert die Reduzierung der „menschengemachten“ globalen Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten und daher die konsequente Reduzierung von CO2- Emissionen bis 2045 auf nahezu 0%. Deutschland hat außerdem das Zwischenziel, die Treibhausgas-Emission bis 2030 um 55 % zu verringern. Dazu hat der Staat attraktivere Förderprogramme ins Leben gerufen.
Großes Klimaschutz-Potenzial: Gebäude und ihre Beheizung.
Innerhalb des Klimapakets nimmt der Bereich Wohngebäude einen wichtigen Platz ein. Denn der Wohngebäudesektor in der EU ist für gut 36% der Treibhausgase verantwortlich, wobei der überwiegende Teil während der Erzeugung von Raumwärme und bei der Warmwasserbereitung entsteht. Ebenso verursacht in Deutschland die Energienutzung für Heizung und Warmwasser im Wohnsektor einen Großteil der CO2-Emissionen. Aktuell ist der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeenergie-Bereitstellung noch gering. Da als erklärte Zielvorgabe in diesem Sektor eine nahezu klimaneutrale Energienutzung bis 2045 anvisiert ist, müssen bereits heute die entsprechenden zukunftsorientierten Maßnahmen getroffen werden. Insbesondere ist es unabdingbar, den Energiebedarf der Gebäude drastisch zu senken und Energieträger einzusetzen, die von fossilen Energiequellen unabhängig sind. Aus diesen Gründen kommt dem Thema Gebäudeheizung innerhalb des Klimapakets eine besondere Bedeutung zu. Um die Ziele erreichen zu können, besteht also ein großer Bedarf an Modernisierungen, die vom Staat mit attraktiven Förderungen unterstützt werden.
CO2-Bepreisung ab 2021.

Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Preis für den Ausstoß von CO2 beschlossen. Ab 2021 bis zum Jahr 2025 wird der Preis schrittweise auf bis zu 55€/t CO2 steigen. Bis 2025 ist eine Energiepreis-Steigerung von ca. 25 % realistisch. Öl ist davon stärker betroffen als Gas.
Durch die Erhöhung des CO2-Preises soll eine Vermeidung von Emissionen und eine Anreizsteigerung für nachhaltige Lösungen angestrebt werden. Die zusätzlichen Einnahmen hieraus sollen in Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Entlastung der Bürger durch eine Absenkung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage eingesetzt werden.
Was bedeutet das für Mieter und Hausbesitzer?

Keine Panik: Sofortmaßnahmen wie ein Heizungstausch, bessere Fenster- oder gar Hausdämmung sind nicht zwingend notwendig. Doch durch die Energiepreissteigerung für fossile Brennstoffe lohnt es sich, zeitnah nachhaltige und zukunftsfähige Technologien in Betracht zu ziehen. Der große Vorteil: Im Rahmen des Klimapakets wird energieeffizientes Bauen und Sanieren noch stärker gefördert. Denn um das Sektorziel zu erreichen, gilt als zentrale Vorgabe: Der Primärenergiebedarf von Gebäuden im Altbestand muss sich deutlich verringern.
In erster Linie werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien kräftig unterstützt. Hausbesitzer profitieren von erheblich höheren Fördersummen, wenn sie zum Beispiel Pelletheizungen oder Solarenergie nutzen wollen und ganz besonders bei der Installation von Wärmepumpen .
Durch den Strompreis kann sich die Attraktivität von Wärmepumpen sogar noch steigern. Deren Wirtschaftlichkeit erhöht sich automatisch, wenn durch die CO2-Bepreisung die Kosten für Strom indirekt sinken. Infolge der CO2-Bepreisung und der damit verbundenen Verteuerung fossiler Brennstoffe, erfährt die finanzielle Amortisierung von Heizsystemen mit Wärmepumpen einen zusätzlichen Schub.
Übersicht Förderung Einzelmaßnahmen BEG EM:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto) und für Maßnahmen im Bereich Heizungsoptimierung bei 300 Euro (brutto). Seit dem 15.08.2022 gelten neue Konditionen.
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP-Bonus | Heizungstausch-Bonus | Wärmepumpen-Bonus | Max. Fördersatz | Fachplanung |
---|---|---|---|---|---|---|
Solarthermie | 25 % | — | — | — | 25 % | 50 % |
Biomasse | 10 % | — | 10 % | — | 20 % | 50 % |
Wärmepumpe | 25 % | — | 10 % | 5 % | 40 % | 50 % |
Innovative Heizungstechnik | 25 % | — | 10 % | — | 35 % | 50 % |
EE-Hybridheizung ohne Biomasse | 25 % | — | 10 % | 5 % | 40 % | 50 % |
EE-Hybridheizung mit Biomasse | 20 % | — | 10 % | 5 % | 35 % | 50 % |
Wärmenetzanschluss | 25 % | — | 10 % | — | 35 % | 50 % |
Gebäudenetzanschluss | 25 % | — | 10 % | — | 35 % | 50 % |
Gebäudenetz Errichtung/ Erweiterung | 25 % | — | — | — | 25 % | 50 % |
Gebäudehülle | 15 % | 5 % | — | — | 20 % | 50 % |
Anlagentechnik | 15 % | 5 % | — | — | 20 % | 50 % |
Heizungsoptimierung | 15 % | 5 % | — | — | 20 % | 50 % |
Die maximalen förderfähigen Kosten liegen für Sanierer und Bauherren bei 60.000 Euro pro Wohneinheit im Wohngebäude und maximal 5 Mio. Euro im Nichtwohngebäude.
Heizungstausch-Bonus
Für den Austausch von sich in Betrieb befindlichen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von sich in Betrieb befindlichen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
Wärmepumpen-Bonus
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
Bonus Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung/ Heizung wird gestrichen.
Was bedeutet das für Gas- und Ölheizungen?
Auf lange Sicht gesehen werden Heizöl und Erdgas an Attraktivität verlieren. Der Einbau von alleinigen Öl- oder Gasheizungen ohne Ergänzung von Erneuerbaren Energien wird deutlich an Bedeutung verlieren. Zukünftig werden erneuerbare Energien die Basis von modernen Heizsystemen bilden. Öl- oder Gasheizungen werden aber z.B. in Hybridsystemen in Verbindung mit erneuerbaren Energien (EE), je nach Gebäudeart und Sanierungsstand, weiterhin zur Spitzenlastabdeckung benötigt. Eine Änderung des Gebäude Energie Gesetzes (GEG) ist dahingehend in Vorbereitung. Eine Förderung gibt es nur noch auf EE.
Die Zukunft fossiler Heizsysteme.
Gleich vorab gesagt: Einen endgültigen Schlussstrich wird es für fossile Heizsysteme nicht geben. Selbst zukünftig wird es eingeschränkt möglich sein, Öl- oder Gas-Brennwertkessel in bestehende Gebäude einzubauen. Hybridsysteme, also Systeme mit zusätzlicher Nutzung regenerativer Energien, werden weiterhin erlaubt sein. In diesem Falle ist die Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie besonders empfehlenswert, die schon heute für viele Haushalte ein ökologisch sinnvolles Angebot darstellen.
Die größten Vorteile bietet das Klimapaket aber, wenn sich Besitzer veralteter Öl- oder Gasheizungen für alternative, klimafreundliche Heizungen entscheiden. Die BEG-Förderung unterstützt die Heizungssanierung mit Wechsel auf erneuerbare Energien durch eine 10-prozentige Austauschprämie. Rechnet man alles zusammen, kann sich der Umstieg von fossil auf regenerativ richtig auszahlen: Es winken bis zu 40 Prozent Förderung.
Der Buderus System-Check: Was, wann, wie? Ihre Fördermöglichkeiten sind vielfältig.
Unsere Empfehlung für das Klimapaket: der Buderus System-Check. Egal, ob Sie modernisieren, neu bauen oder Ihre Bestandsanlage erweitern. Mit unserem nützlichen Onlinetool zeigen wir Ihnen in nur 2 Schritten, welches Heizsystem sich für Sie und Ihre Bedürfnisse am besten eignet. Das Beste dabei: Sie erfahren schnell, welchen Fördersatz Ihr gewünschtes System erzielt. Wir machen Sie fit für das Klimapaket.
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