Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) | Fördersatz | Fördersatz mit Austausch Ölheizung | Fachplanung und Baubegleitung | |
Gebäudehülle1) | Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz | 20% | 50%
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Anlagentechnik1) | Einbau/Austausch/Optimierng von Lüftungsanlagen; | 20% | ||
Heizungsanlagen1) | Gas-Brennwertheizungen "Renewable Ready" | 20% | 20% | |
Gas-Hybridanlagen Solarthermieanlagen | 30% 30% | 40% 30% | ||
Wärmepumpen Biomasseanlagen2) Innovative Heizanlagen auf EE-Basis EE-Hybridheizungen2) | 35% 35% 35% 35% | 45% 45% 45% 45% | ||
Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz mind. 25% EE mind. 55% EE |
30% 35% |
40% 45% | ||
Heizungsoptimierung1 | 20% |
*1) iSFP-Bonus: Bie Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.
2) Innovationsbonus: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m2 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.
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Was bedeutet das für Gas- und Ölheizungen?
Auf lange Sicht gesehen wird unter den fossilen Energieträgern vor allem das Heizöl zunehmend an wirtschaftlicher Attraktivität verlieren. Noch über 70 Prozent der Heizungsanlagen in Deutschland verbrennen Gas und Öl. Doch sollte an dieser Stelle auch ganz klar gesagt werden, dass für Besitzer einer Gas- oder Öl-Brennwertheizung kein Grund zur Sorge besteht: Denn durch das Klimapaket werden die bestehenden Regelungen zur Austauschpflicht im GebäudeEnergieGesetz (GEG) nicht verschärft! Zwar entfallen schon ab 2020 die Förderungen für die Heizungssanierung mit reinem Gas- oder Öl-Brennwertkessel, um den Wechsel auf regenerative Energiequellen zu forcieren. Doch bis 2026 ist der Einbau oder Austausch von Öl- Kesseln noch uneingeschränkt zulässig. Ebenso entstehen aus dem Gebäude-Energiesparrecht keine Auswirkungen für schon bestehende Öl-Heizungsanlagen (Bestandsschutz).
Die Zukunft der Ölheizung.
Gleich vorab gesagt: Einen endgültigen Schlussstrich wird es für Ölheizungen nicht geben. Selbst nach 2026 wird es eingeschränkt möglich sein, Öl-Brennwertkessel in bestehende Gebäude einzubauen. Eine neue Ölheizung darf auch dann in Betrieb genommen werden, wenn zum Beispiel der Kesseltausch auf einen anderen Energieträger wirtschaftlich unzumutbar ist, sowie wenn am Grundstück kein anschlussfähiges Gas- oder Wärmenetz anliegt. Sogenannte Öl -Hybridsysteme, also Systeme mit zusätzlicher Nutzung regenerativer Energien, werden weiterhin erlaubt sein. In diesem Falle ist die Kombination mit Solarthermie besonders empfehlenswert, die schon heute für viele Haushalte ein sowohl ökologisch wie finanziell sinnvolles Angebot darstellt.
Die größten Vorteile bietet das Klimapaket aber, wenn sich Besitzer veralteter Ölkessel für alternative, klimafreundliche Heizungen entscheiden. Die BEG-Förderung unterstützt die Heizungssanierung mit Wechsel auf erneuerbare Energien durch eine 10-prozentige Austauschprämie. Rechnet man alles zusammen, kann sich der Umstieg von fossil auf regenerativ richtig auszahlen: Es winken bis zu 50 Prozent Förderung.
Der Buderus System-Check: Was, wann, wie? Ihre Fördermöglichkeiten sind vielfältig.
Unsere Empfehlung für das Klimapaket: der Buderus System-Check. Egal, ob Sie modernisieren, neubauen oder Ihre Bestandsanlage erweitern. Mit unserem nützlichen Onlinetool zeigen wir Ihnen in nur 2 Schritten, welches Heizsystem sich für Sie und Ihre Bedürfnisse am besten eignet. Das Beste dabei: Sie erfahren schnell, welchen Fördersatz Ihr gewünschtes System erzielt. Wir machen Sie fit für das Klimapaket
Der System-Check: In nur 2 Schritten zum richtigen Heizsystem
Die Buderus Beratungshotline

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