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Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Klimaschutz lohnt sich.

Ab 01. Januar 2023 treten die neuen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und damit nach Ende Juli 2022 die 2. Reformstufe in Kraft. Damit wird der im Sommer eingeschlagenen Weg der Bundesregierung weiter fortgesetzt. Neben einigen Änderungen bietet die BEG auch 2023 weiterhin attraktive Förderquoten und begünstigt damit den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme auf Basis Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus reduziert die BEG die inhaltliche Komplexität und macht sie damit zugänglicher und verständlicher für Antragsteller, wie z.B. Sanierer, Unternehmen oder Kommunen.

Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien sind dabei die zentralen Hebel, um die Energiekosten zu senken und gleichzeitig die Klimaschutzziele zu erreichen.

Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen ab 01.01.2023 betroffen.

Im Bereich der Systemischen Maßnahmen (Sanierung zu einem Effizienzhaus) wird ein Bonus für serielles Sanieren eingeführt sowie der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) auf 10 Prozentpunkte erhöht und der EH/EG 70 EE-Standard ergänzt. 

Die Neubauförderung wird aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundliche Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. 

Bei den Einzelmaßnahmen gibt es mit der Reform Anpassungen hinsichtlich der technischen Mindestanforderungen. Das Ziel: Die Förderung besonders hochwertiger Heizungsanlagen. Durch die Änderungen sind nur noch beispielsweise effizientere und besonders umweltfreundliche Wärmepumpen förderfähig. Darüber hinaus wird es einen zusätzlichen 5%-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel geben. Damit ergibt sich eine maximale Förderquote für Wärmepumpen von bis zu 40%. Erfreulich in dieser dynamischen und von Unwägbarkeiten geprägten Zeit, beträgt der Bewilligungszeitraum bei den BEG-Einzelmaßnahmen max. 48 Monate.

Eine Förderung je Heizsystem von bis zu 40 %1, 2, 3 der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten ist möglich. Danach gelten neue Förderkonditionen. Neben dem neuen Heizsystem werden bei einer Modernisierung auch alle dafür notwendigen Nebenleistungen gefördert. Dazu gehören unter anderem Fußbodenheizungen inklusive Dämmung und Estrich, die Entsorgung der Altanlage oder die Schornsteinsanierung. Somit zahlt sich eine Investition in zukunftsfähige Technik doppelt aus: sie senkt die Energiekosten und wird finanziell vom Staat unterstützt. Mit Buderus steht Ihnen ein zuverlässiger Partner zur Seite, der Sie mit langlebigen und durchdachten Lösungen fit für die Zukunft macht.

Für weitere Informationen im Detail, bieten wir Ihnen Online-Seminare an und halten Sie über unsere Website www.buderus.de/beg auf dem Laufenden.
 

1 In Bezug auf die förderfähigen Bruttoinvestitionskosten des neuen Heizsystems (Heizgerät, Montage und dazu notwendige Nebenleistungen).
2 Davon 10 % Heizungstausch-Bonus und 5 % Wärmepumpenbonus.
3 Gilt für die gesamte Anlage. 

BEG-Haus ab 01.01.2023.

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Das BEG-Förderprogramm gilt sowohl für Einzelmaßnahmen im Bestand, als auch für systemische Maßnahmen (Effizienzhaus-Förderung) im Bestand für Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Neubauförderung wird ab März 2023 unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt.  Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Dabei gelten die aktuellen Konditionen. 

Das aktuelle BEG-Förderprogramm haben wir Ihnen in der folgenden Übersicht dargestellt:

* Die Förderung für den Neubau wird voraussichtlich ab März 2023 in einem neuen gesonderten Förderprogramm fortgeführt.

Übersicht Förderung Einzelmaßnahmen BEG EM.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto) und für Maßnahmen im Bereich Heizungsoptimierung bei 300 Euro (brutto). Seit dem 01.01.2023 gelten neue Konditionen.

Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) Fördersatz iSFP-Bonus Heizungstausch-Bonus Wärmepumpen-Bonus* Max. Fördersatz Fachplanung
Solarthermieanlagen 25 % 10 % 35 % 50 %
Biomasseheizung 10 % 10 % 20 % 50 %
Wärmepumpen 25 % 10 % 5 % 40 % 50 %
Brennstoffzellenheizung 25 % 10 % 35 %
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien 25 % 10 % 35 % 50 %
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse) 30 % 30% 50 %
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (mit max. 25 % Biomasse) 25 % 25 % 50 %
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (mit max. 75 % Biomasse) 20 % 20 % 50 %
Anschluss an ein Gebäudenetz 25 % 10 % 35 % 50 %
Anschluss an ein Wärmenetz 30 % 10 % 40 % 50 %
Heizungsoptimierung 15 % 5 % 20 %
Gebäudehülle 15 % 5 % 20 % 50 %
Anlagentechnik (außer Heizung) z.B. Lüftungsanlagen 15 % 5 % 20 % 50 %

* Der Wärmepumpen-Bonus beträgt maximal 5%, auch wenn gleichzeitig die Anforderungen an die Wärmequelle und an das Kältemittel erfüllt werden.

Die maximalen förderfähigen Kosten liegen für Sanierer und Bauherren bei 60.000 Euro pro Wohneinheit im Wohngebäude (max. 600.000 Euro pro Gebäude) und maximal 5 Mio. Euro im Nichtwohngebäude.

Heizungstausch-Bonus
Für den Austausch von sich in Betrieb befindlichen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von sich in Betrieb befindlichen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Wärmepumpen-Bonus
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder für den Einsatz natürlicher Kältemittel (nicht kumulierbar).

Bonus Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung/Heizung wird gestrichen.

Weitere wichtige Änderungen zum BEG ab 01.01.2023.

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  • Bei WP- oder Biomasseanlagen müssen diese das zu versorgende Gebäude nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizen.
  • Für Hybridanlagen gilt, dass nur der Wärmepumpenanteil inkl. zugehöriger Umfeld Maßnahmen gefördert wird.
  • Biomasse ist nur in Kombination mit Solarthermie und/oder Wärmepumpe förderfähig (Warmwasser und/oder Raumheizung).
  • Brennstoffzellenheizungen werden ab 01.01.2023 über die BEG gefördert. Voraussetzung ist der Betrieb mit grünem H2 oder Biomethan. Die Förderung über das KfW-Programm 433 endet zum 31.12.2022.*
  • Die Neubauförderung wird aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundliche Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. 
  • Für alle förderfähigen Wärmeerzeuger gilt die Anforderung, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmerzeugers messtechnisch erfasst werden müssen sowie, dass alle förderfähigen Heizsysteme mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein müssen. Buderus ist dafür gerüstet und BEG-ready!
  • Bei Wärmepumpen ist neben dem Effizienzkriterium ηs (ETA S) gem. Ökodesign-Richtlinie auch wieder die Jahresarbeitszahl (JAZ) entscheidend für die Förderung.
  • Bei Austausch von sich in Betrieb befindlichen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasheizungen wird ein Heizungstausch-Bonus von zusätzlich 10 % gewährt. Die Inbetriebnahme der Gasheizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen.

* Alternativ zur Förderung über BEG (EM) ist in einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude eine steuerliche Förderung des Brennstoffzellensystems (betrieben mit Erdgas) von 20% über 3 Jahre bezogen auf die förderfähige Kosten einschließlich der erforderlichen Umfeldmaßnahmen möglich.

Buderus ist BEG-ready.

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Buderus erfüllt die technische Fördervoraussetzung für Wärmeerzeuger im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen wie die Erfassung der Wärmemengen und die Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. Buderus ist also BEG-ready!

Die Effizienzhausförderung für Neubau.

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Die Neubauförderung wird aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundliche Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. 

Neubauförderung bis März 2023.

Neubau Effizienzhaus-Standard nach BEG* - bis 28.02.2023

Wohngebäude

Tilgungszuschuss

Wohngebäude

Max. förderfähige Kosten

Nichtwohngebäude

Tilgungszuschuss

Nichtwohngebäude

Max. förderfähige Kosten

EH40 - NH 5 % max. 120.000 € 5 % max. 10 Mio. €
Fachplanung/Baubegleitung 50 % 1-2 FH: 10.000 €
MFH: 4.000 € je WE (max. 40.000 €)
50 % 10 € je m2 (max. 40.000 €)
Nachhaltigkeitszertifizierung 50 % 1-2 FH: 10.000 €
MFH: 4.000 € je WE (max. 40.000 €)
50 % 10 € je m2 (max. 40.000 €)

*Nur als Kreditförderung (inkl. Tilgungszuschuss) möglich.

Effizienzhausförderung in der Sanierung.

Sanierung Effizienzhaus-Standard nach BEG* 

Förderung BEG WG/NWG

Tilgungszuschuss

Förderung BEG WG/NWG

Zuschuss (nur Kommunen)

Klassen (nicht untereinander kumulierbar)

EE

Klassen (nicht untereinander kumulierbar)

NH

Boni (zusammen max. 20% kumulierbar mit Klassen)

WPB

Förderung BEG WG

SerSan (nur WG)

EH Denkmal 5 % 20 % 5 % 5 %
EH 85 (nur WG) 5 % 20 % 5 % 5 %
EH 70 10 % 25 % 5 % 5 %

10 % 

(nur EE-Klasse)

EH 55 15 % 30 % 5 % 5 % 10 % 15 %
EH 40 20 % 35 % 5 % 5 % 10 % 15 %

*Nur als Kreditförderung (inkl. Tilgungszuschuss) möglich.

Im Bereich der Systemischen Maßnahmen (Sanierung zu einem Effizienzhaus) wird ein Bonus für serielles Sanieren eingeführt sowie der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) auf 10 Prozentpunkte erhöht und der EH/EG 70 EE-Standard ergänzt. 

Was sind förderfähige Kosten?

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Folgende tatsächlich entstandene Kosten können für die Förderung angesetzt werden:

  • Anschaffungskosten für die neue Heizung, Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
  • Folgende notwendige Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung:
    • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. ggf. Tanks u.a.
    • Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
    • notwendige Wanddurchbrüche
    • Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
    • Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern

Hinweis: Nicht mehr als Umfeldmaßnahme förderfähig ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand-, und Bodenbeläge, bspw.. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind.

Ein Infoblatt zu den förderfähigen Kosten steht auf der BAFA-Homepage Dies ist ein externer Link. Die Seite öffnet sich in einem neuen Tab. zum Download bereit. Dort erhalten Sie außerdem ein allgemeines Merkblatt zur Antragstellung Dies ist ein externer Link. Die Seite öffnet sich in einem neuen Tab. .

Keinen Vorteil verpassen mit dem Förderservice.

Die Förderungsprogramme sind komplex und die Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen, vielfältig. Um ein Maximum der Zuschüsse herauszuholen, unterstützt Sie der Förderservice von Buderus in Kooperation mit der febis Service GmbH. Mehr dazu finden Sie im Buderus Förderservice oder unter der Förderhotline: (06190) 9263-492.4

 4 Die Mitarbeiter der Förderhotline sind montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.

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Klimapaket

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