Bundesförderung für
Zuletzt geändert am: 21.07.26
Wichtige Information zur Förderung
Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) vorübergehend ausgesetzt.
Der Förderstopp gilt voraussichtlich bis zum 21.07.2026.
Bitte beachten Sie:
Während der Übergangsphase können bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr, weiterhin Anträge nach den bisherigen Förderbedingungen gestellt werden – vorausgesetzt, es liegt bereits eine gültige BzA-ID vor.
Neue Anträge (inkl. neuer BzA) sind erst wieder ab dem 21.07.2026 im Rahmen der aktualisierten Förderbedingungen möglich.
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BEG im Fokus
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Was sich ab Juli 2026 an der Förderung ändert.
Die Bundesregierung richtet die Heizungsförderung stärker an sozialen Faktoren aus und senkt die Höchstsummen schrittweise. Das Wichtigste für Sie im Überblick:
- Stärkere soziale Staffelung: Die Förderhöhe richtet sich künftig deutlicher nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Haushalte mit einem geringen Einkommen haben dadurch die Möglichkeit eine höheren Fördersatz von bis zu 80 % zu erhalten.
- Förderhöchstbetrag sinkt bis 2030: Ab Juli 2026 beträgt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit nur noch 28.000 €. _Dieser wird dann alle sechs Monate um 750 € reduziert (zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres).
- Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schneller: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch fossiler Heizungen älter als 20 Jahren liegt ab sofort bei 16 % und wird halbjährlich um 4 % reduziert (zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres).
- Neuer Kinderbonus: Für Familien mit Kind steigt die Einkommensschwelle für die höchste Fördersumme um 10.000 €.
- Früh wechseln lohnt sich: Weil die Förderhöchstsätze halbjährlich sinken, fällt die Förderung heute am höchsten aus. Wer zeitnah tauscht, sichert sich die besten Konditionen.
Förderservice
Der Buderus Förderservice unterstützt Sie bei Ihren Fragen und beim Stellen des Förderantrages. Lassen Sie sich persönlich beraten und erfahren Sie, wie Sie die passende Förderung für Ihr Projekt erhalten. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt.
Modernisieren lohnt sich.
Die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt mit bis zu 80 % Zuschuss den Austausch alter fossiler Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.
Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien sind zentrale Hebel, um den fossilen Energiebedarf zu senken und gleichzeitig die europäischen und nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
BEG-Haus seit Januar 2024.
Das BEG-Förderprogramm gilt sowohl für Einzelmaßnahmen im Bestand, als auch für systemische Maßnahmen (Effizienzhaus-Förderung) im Bestand für Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Neubauförderung wird unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt.
Übersicht Förderung Einzelmaßnahmen BEG EM.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 300 € (brutto). Seit dem 21.07.2026 gelten neue Konditionen.
1 Wertschöpfungsbonus (voraussichtlich ab 1. Quartal 2027): Die Basisförderung für außerhalb der EU gefertigte/gebaute/zusammengebaute Wärmepumpen sinkt auf 15%; innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen erhalten zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15%. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
2 Klimageschwindigkeits-Bonus: 16% der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung gegen eine förderfähige Heizung. Der Bonus sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich (jeweils 01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte.
3 Einkommensbonus nur für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt statt pauschal 30%: 40% bei Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 €, 30% bis 40.000 €, 10% bis 50.000 €. Haushalte mit mind. einem minderjährigen Kind erhalten einen Familienzuschlag: Das anzusetzende Einkommen sinkt einmalig um 10.000 € (faktisch 40% bis 40.000 €, 30% bis 50.000 €, 10% bis 60.000 € Haushaltseinkommen).
4 Bei wasserstofffähigen Heizungen sind lediglich die Investitionsmehrkosten förderfähig. Investitionsmehrkosten sind die zusätzlichen Kosten für die Errichtung einer Gas-Brennwertheizung, die bauartbedingt zu 100% mit Wasserstoff betrieben werden kann, gegenüber einer Gas-Brennwertheizung, die bauartbedingt nicht mit 100% Wasserstoff betrieben werden kann. Als Investitionsmehrkosten werden pauschal 5% der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.
5 Wohngebäude: Der Förderhöchstbetrag für die 1. Wohneinheit sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich (jeweils 01.02. und 01.08.) um 750 €. Der Bonus für Serielles Sanieren wird ausgeweitet und in Höhe von 5% auch für serielle Sanierungen auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE gewährt (bisher nur EH-Stufen 40 und 55).
6 Nichtwohngebäude: Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich (jeweils 01.02. und 01.08.) um 750 € für Gebäude bis 150 qm Nettoraumfläche, um 3 € pro qm für Gebäude bis 400 qm, um 2 € pro qm für Gebäude bis 1.000 qm und um 1 € pro qm für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.
Weitere wichtige Änderungen zur Förderung ab 21.07.2026:
- Der Effizienzbonus von 5% ist entfallen.
- Der Wechsel von Fernwärme zu anderen Heizungstechnologien wird nicht mehr gefördert.
Haben Sie bereits eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien z.B. eine Wärmepumpe? Dann gelten folgende zeitliche Fristen:
- Bis 31.12.2026:
Der Tausch einer alten, funktionierenden Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gegen eine neue Heizung wird noch im gewohnten Rahmen voll gefördert. - Ab Q1/2027:
Ersetzen Sie eine bestehende Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, die vor dem 01.01.2008 installiert wurde, werden pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt. - Ab Q1/2027:
Für den Tausch einer bestehenden Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, die nach dem 01.01.2008 installiert wurde, erhalten Sie beim Ersatz durch eine neue Heizung keine Förderung mehr.
BEGEM Fördertabelle PDF (195,1 KB)
Erklärvideo zur Erstellung KfW-Förderantrag
Wenn Sie einen Förderantrag für einen Heizungstausch nach BEG EM selbst stellen möchten, finden Sie hier in unserem Film nützliche Informationen und Tipps. . Sie benötigen dafür die BzA-ID (Bestätigung zum Antrag) von Ihrem Fachhandwerker oder Energieeffizienzexperten.
Überbrückung mit günstigem Ergänzungskredit
Über die KfW gibt es einen vergünstigten Ergänzungskredit. Wir empfehlen im Bedarfsfall diese Zwischenfinanzierung für Ihren Heizungstausch.
Sie können nach Erhalt der Förderzuschuss-Zusage aus dem Förderantrag Heizungstausch zu Ihrer Hausbank gehen und diesen KfW-Ergänzungskredit als zeitliche Überbrückung bis zur Auszahlung der Fördersumme nutzen.
In nur wenigen Schritten zum Ergänzungskredit:
- Stellen Sie den Förderantrag Heizungstausch.
- Gehen Sie mit dem Zuwendungsbescheid zu Ihrer Hausbank und beantragen den Ergänzungskredit.
- Starten Sie mit der Heizungsmodernisierung.
- Reichen Sie die Rechnung nach durchgeführtem Heizungstausch bei der Bank ein.
- Die Bank begleicht die Rechnung der Heizungsfirma.
- Je nach Ihrem Finanzierungsmodell, bezahlen Sie monatliche Raten an die Bank.
Mehr Informationen finden Sie hier in unserem Erklärfilm oder auf der KfW-Seite.
Weitere Informationen zur BEG-Förderung.
- Sonstige Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung erhalten 20 % Investitionszuschuss (15 % Basis + 5 % iSFP).
- Vor Antragstellung durch den Anlagenbetreiber bei der KfW muss sich der Fachhandwerker einmalig auf der DENA-Seite registrieren und dann eine BzA (Bestätigung zum Antrag) im Online-Portal der KfW starten. Danach kann der Anlagenbetreiber den KfW-Antrag für sein Vorhaben starten. Nach Umsetzung der Maßnahme muss der Fachhandwerker erneut im Online-Portal der KfW tätig werden und die BnD (Bestätigung nach Durchführung) eintragen.
- Seit dem 01.09.2024 muss ein Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vor der Antragstellung geschlossen werden. Dieser Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Klausel hinsichtlich der Förderzusage enthalten.
- Trennung BEG EM Heizungstausch über KfW und Rest über BAFA.
Was sind förderfähige Kosten?
Folgende tatsächlich entstandene Kosten können für die Förderung angesetzt werden:
- Anschaffungskosten für die neue Heizung, Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
- Folgende notwendige Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung:
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. ggf. Tanks u.a.
- Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
- notwendige Wanddurchbrüche
- Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
- Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern
Hinweis: Nicht mehr als Umfeldmaßnahme förderfähig ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand-, und Bodenbeläge, bspw.. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind.
Keinen Vorteil verpassen mit dem Förderservice.
Die staatlichen und kommunalen Fördersprogramme sind komplex und die Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen, vielfältig. Um ein Maximum der Zuschüsse herauszuholen, unterstützt Sie der Förderservice von Buderus in Kooperation mit der febis Service GmbH. Mehr dazu finden Sie im Buderus Förderservice oder unter der Förderhotline: (06190) 9263-492.4
4 Die Mitarbeiter der Förderhotline sind montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.