Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.01.2021
Schon Anfang 2020 sind die wichtigsten gesetzlichen Richtlinien im Rahmen des Klimapaketes verabschiedet worden. Da allein schon durch die Verwendung moderner Brennwertgeräte ein großer Teil der Klimaziele erreicht werden kann, begünstigen zahlreiche Fördersätze den Einbau umweltfreundlicher Anlagen. Genau hier setzt auch das neue BEG-Förderprogramm an. Die BEG soll die inhaltliche Komplexität der bisherigen Förderprogramme reduzieren und sie damit zugänglicher und verständlicher für Antragsteller, wie z.B. Sanierer, Unternehmen oder Kommunen machen. Die bisherigen Angebote, wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW sowie das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt der BAFA werden durch die neue BEG ersetzt.
Gleich geblieben ist die Förderung je Heizsystem von bis zu 50 %1, 2, 3, 4 der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten. Neben dem neuen Heizsystem werden bei einer Modernisierung auch alle dafür notwendigen Nebenleistungen gefördert. Dazu gehören unter anderem Fußbodenheizungen inklusive Dämmung und Estrich, die Entsorgung der Altanlage oder die Schornsteinsanierung. Somit zahlt sich eine Investition in zukunftsfähige Technik doppelt aus: sie senkt die Energiekosten und wird finanziell vom Staat unterstützt. Mit Buderus steht Ihnen ein zuverlässiger Partner zur Seite, der Sie mit langlebigen und durchdachten Lösungen fit für die Zukunft macht.
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1 In Bezug auf die förderfähigen Bruttoinvestitionskosten des neuen Heizsystems (Heizgerät, Montage und dazu notwendige Nebenleistungen).
2 Davon 10 % Zuschuss für den Austausch eines Ölkessels.
3 Gilt für die gesamte Anlage.
4 Davon 5% Zuschuss für einen vollständig vorliegenden und geförderten individuellen Sanierungsfahrplan.
Das BEG vereinfacht die Förderlandschaft in Deutschland.
Das BEG-Förderprogramm gilt sowohl für Sanierungen und Neubauten als auch für Einzelmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die aktuellen Förderprogramme haben wir Ihnen in der folgenden Übersicht dargestellt:

Das Teilprogramm BEG EM können Sie bereits ab dem 01. Januar 2021 in Anspruch nehmen. Der Starttermin für die Förderprogramme BEG WG und BEG NWG ist der 01. Juli 2021.
Übersicht Förderung Einzelmaßnahmen BEG EM:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto) und für Maßnahmen im Bereich Heizungsoptimierung bei 300 Euro (brutto).
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) | Fördersatz | Fördersatz mit Austausch Ölheizung | Fachplanung und Baubegleitung |
Gebäudehülle1) | Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz | 20% | | 50% |
Anlagentechnik1) | Einbau/Austausch/Optimierng von Lüftungsanlagen; WG: Einbau - Efficiency Smart Home; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme | 20% | |
Heizungsanlagen1) | Gas-Brennwertheizungen "Renewable Ready" | 20% | 20% |
| Gas-Hybridanlagen Solarthermieanlagen | 30% 30% | 40% 30% |
| Wärmepumpen Biomasseanlagen2) Innovative Heizanlagen auf EE-Basis EE-Hybridheizungen2) | 35% 35% 35% 35% | 45% 45% 45% 45% |
| Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz mind. 25% EE mind. 55% EE | 30% 35% | 40% 45% |
Heizungsoptimierung1 | 20% | |
*1) iSFP-Bonus: Bie Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.
2) Innovationsbonus: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m2 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.
Die bekannten Fördersätze haben sich im Zuge der neuen BEG nicht geändert. Allerdings wurde die maximale Fördersumme für Sanierer und Bauherren von 50.000 Euro auf mögliche 60.000 Euro pro Wohneinheit angehoben.
Außerdem können Sie von einer 5 Prozent höheren Fördersumme profitieren, indem Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wählen. Der enthaltene Kostenanteil für den Sanierungsfahrplan ist ebenso förderfähig und wird bezuschusst. Des Weiteren erhöht sich dadurch auch die Förderung im Bereich der Baubegleitung im Wohnbereich.
Weitere wichtige Hinweise zum neuen BEG:
- Wichtigste Auswirkung der BEG auf die Förderungen ab 01.01.2021: Im Neubau werden keine Einzelmaßnahmen mehr gefördert, sondern es wird nur noch die Effizienzhaus-Förderung geben.
- Im Neubau ist die ganzheitliche Förderung über die Effizienzhausförderung ab dem 01.07.2021 möglich. Bis zum 30.06.2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden
- Für alle förderfähigen Wärmeerzeuger gilt die neue Anforderung, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmerzeugers messtechnisch erfasst werden müssen sowie, dass alle förderfähigen Heizsysteme bis spätestens 01.01.2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein müssen. Buderus ist dafür gerüstet und heute schon BEG-ready!
- Bei Wärmepumpen ist ab sofort das Effizienzkriterium auf ηs (ETA S) gem. Ökodesign-Richtlinie entscheidend für die Förderung. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) entfällt als Effizienzkriterium für die Förderung.
- Öl-Austausch-Bonus bleibt bestehen. Bei Gas-Hybridheizungen, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage und EE-Hybridheizungen wird für den Austausch von Ölheizungen ein Bonus von zusätzlich 10 Prozent gewährt.