Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Anfang 2020 sind die wichtigsten gesetzlichen Richtlinien im Rahmen des Klimapaketes verabschiedet worden. Attraktive Fördersätze im Rahmen des BEG-Förderprogramms begünstigen den Einbau umweltfreundlicher Anlagen. Darüber hinaus reduziert die BEG die inhaltliche Komplexität der bisherigen Förderprogramme und macht sie damit zugänglicher und verständlicher für Antragsteller, wie z.B. Sanierer, Unternehmen oder Kommunen.
Eine Förderung je Heizsystem von bis zu 50 %1, 2, 3, 4 der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten ist möglich. Neben dem neuen Heizsystem werden bei einer Modernisierung auch alle dafür notwendigen Nebenleistungen gefördert. Dazu gehören unter anderem Fußbodenheizungen inklusive Dämmung und Estrich, die Entsorgung der Altanlage oder die Schornsteinsanierung. Somit zahlt sich eine Investition in zukunftsfähige Technik doppelt aus: sie senkt die Energiekosten und wird finanziell vom Staat unterstützt. Mit Buderus steht Ihnen ein zuverlässiger Partner zur Seite, der Sie mit langlebigen und durchdachten Lösungen fit für die Zukunft macht.
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!
1 In Bezug auf die förderfähigen Bruttoinvestitionskosten des neuen Heizsystems (Heizgerät, Montage und dazu notwendige Nebenleistungen).
2 Davon 10 % Zuschuss für den Austausch eines Ölkessels.
3 Gilt für die gesamte Anlage.
4 Davon 5% Zuschuss für einen vollständig vorliegenden und geförderten individuellen Sanierungsfahrplan.
Das BEG vereinfacht die Förderlandschaft in Deutschland.
Das BEG-Förderprogramm gilt sowohl für Einzelmaßnahmen im Bestand, als auch für systemische Maßnahmen (Effizienzhaus-Förderung) in Neubau und Bestand für Wohn- und Nichtwohngebäuden. Das aktuelle BEG-Förderprogramm haben wir Ihnen in der folgenden Übersicht dargestellt:

Seit dem 20.04.2022 wurde die Neubauförderung für effiziente Gebäude (BEG WG und NWG) unter geänderten Bedingungen (siehe unten „Die aktuellen Fördersätze für den Neubau“) durch die KfW wieder aufgenommen.
Übersicht Förderung Einzelmaßnahmen BEG EM:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto) und für Maßnahmen im Bereich Heizungsoptimierung bei 300 Euro (brutto).
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) | Fördersatz | Fördersatz mit Austausch Ölheizung | Fachplanung und Baubegleitung |
Gebäudehülle1) | Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz | 20% | | 50% |
Anlagentechnik1) | Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau - Efficiency Smart Home; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme | 20% | |
Heizungsanlagen1) | Gas-Brennwertheizungen "Renewable Ready" | 20% | 20% |
| Gas-Hybridanlagen Solarthermieanlagen | 30% 30% | 40% 30% |
| Wärmepumpen Biomasseanlagen2) Innovative Heizanlagen auf EE-Basis EE-Hybridheizungen2) | 35% 35% 35% 35% | 45% 45% 45% 45% |
| Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz mind. 25% EE mind. 55% EE | 30% 35% | 40% 45% |
Heizungsoptimierung1 | 20% | |
*1) iSFP-Bonus: Die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.
2) Innovationsbonus: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m2 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.
Die maximalen förderfähigen Kosten liegen für Sanierer und Bauherren bei 60.000 Euro pro Wohneinheit im Wohngebäude und maximal 15 Mio.€ im Nichtwohngebäude.
Außerdem können Sie von einer 5 Prozent höheren Fördersumme profitieren, indem Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wählen. Der enthaltene Kostenanteil für den Sanierungsfahrplan ist ebenso förderfähig und wird bezuschusst im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“.