

Die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) bedeutet für viele Betreiber von älteren Kachelöfen, dass sie den Heizeinsatz austauschen müssen. Bei der jährlichen Emissionsprüfung durch den Schornsteinfeger werden einige dieser Anlagen eine zeitlich begrenzte Betriebserlaubnis erhalten. Die Übergangsfristen sind unterschiedlich lang und meist abhängig vom Einbaujahr. Vier Termine wurden in der BImSchV festgelegt – je nach Gerät endet die Zulassung in den Jahren 2014, 2017, 2020 oder 2024. Bereits seit dem 01.01.1998 schreibt die 1.Bundes-Immissionsschutz-Verordnung einen maximalen Abgasverlust von 11% vor. Ältere Öl- und Gasheizeinsätze erfüllen diese Anforderungen nicht und müssen daher getauscht werden.
Austausch eines Heizkessels

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