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CO₂-Steuer: Was Sie über Kosten und Sparmöglichkeiten wissen sollten

Seit 2021 müssen Verbraucher in Deutschland eine Abgabe auf ihren CO2-Ausstoß zahlen. Diese CO2-Steuer soll einen Anreiz schaffen, CO2-Emissionen aktiv zu verringern. Erfahren Sie bei Buderus mehr über die CO2-Steuer und was Sie tun können, um deren Kosten für Ihren Haushalt zu senken.

Was ist die CO2-Steuer?

kornblumenfeld

Bei der CO2-Steuer handelt es sich um eine Abgabe auf fossile Brenn- und Kraftstoffe, die bei der Verbrennung klimaschädliches Kohlenstoffdioxid (CO2) freisetzen. Bezahlt wird sie vom Produzenten bzw. Händler, der diesen Stoff in Verkehr bringt, durch den Erwerb eines Emissionszertifikats. Die Mehrkosten hierfür geben Produzenten und Händler durch höhere Preise an die Verbraucher weiter.

Die Kosten durch die CO2-Steuer, auch “Öko-Steuer” genannt, sind abhängig von der Menge CO2, die beim Verbrennen des jeweiligen Brenn- oder Kraftstoffs ausgestoßen wird: Auf Heizöl, Benzin und Diesel fallen daher wesentlich höhere Abgaben als auf Erdgas an. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Abschnitt „Warum gibt es die CO2-Steuer?“.

Genau genommen ist diese Art der CO2-Bepreisung jedoch keine Steuer, sondern vielmehr eine CO2-Abgabe, die an anderer Stelle wieder an die Bürger zurückgegeben wird. Das geschieht einerseits durch die Investition der Einnahmen in Projekte zum Klimaschutz, wie etwa der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs oder der Bau von Radwegen. Ein Viertel der Einnahmen fließt in Form einer niedrigeren EEG-Umlage, einer höheren Pendlerpauschale und eines höheren Wohngeldes direkt an die Bürger zurück.

Vor- und Nachteile der CO2-Steuer für Verbraucher und die Umwelt

Vorteile Nachteile
Verbraucher
  • Rückerstattung über niedrigere EEG-Umlage, höhere Pendlerpauschale und höheres Wohngeld
  • Flexibilität bzgl. Maßnahmen zur Kostenminderung
  • schrittweise Einführung ermöglicht Anpassung des eigenen Verhaltens
  • wer bereits klimafreundlich lebt, wird kaum oder keine Mehrkosten spüren
  • höhere Kosten beim Verbrauch von Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel
  • vor allem kleine und mittlere Einkommen werden belastet
  • Mieter zahlen CO2-Steuer für fossiles Heizen, obwohl sie oft keinen Einfluss auf die Art der Heizung haben
Umweltschutz
  • Ausstoß von CO2 wird unattraktiver
  • Einnahmen werden in Maßnahmen zum Klimaschutz investiert
  • Ausstoß von CO2 wird zunächst nicht mengenmäßig begrenzt
  • Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern

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Wie hoch ist die CO2-Steuer?

Im Brennstoffemissionshandelsgesetz ist der Preis pro Tonne CO2 für die Jahre 2021 bis 2025 (kontinuierliche Erhöhung der CO2-Steuer) und deren Ermittlung ab 2026 bzw. 2027 nach dem Emissionshandelssystem wie folgt festgelegt:

  • 2021: 25 € je Tonne CO2
  • 2022: 30 € je Tonne CO2
  • 2023: 30 € je Tonne CO2 (die Preissteigerung für 2023 wurde von der Regierung ausgesetzt)
  • 2024: 35 € je Tonne CO2
  • 2025: 45 € je Tonne CO2
  • 2026: Versteigerung von Emissionszertifikaten mit einem Preis von 55 bis 65 € je Tonne CO2
  • ab 2027: Versteigerung von Emissionszertifikaten ohne vorgegebenen Preisrahmen


Zugleich wird ab dem Jahr 2026 die Menge der verfügbaren Emissionszertifikate für CO2-Verursacher (Unternehmen) begrenzt, sodass insgesamt nur noch eine bestimmte Menge CO2 pro Jahr ausgestoßen werden darf.

Die Mehrkosten, die sich daraus auf jeden Liter Benzin, Diesel oder Heizöl bzw. auf jede Kilowattstunde Gas ergeben, sind abhängig davon, wie viel CO2 bei deren Verbrennung freigesetzt wird. Verbraucher können somit die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Steuer, umgangssprachlich auch “Umweltsteuer” oder “Klimasteuer”, für ihren Haushalt leicht herleiten. Dazu multiplizieren Sie einfach die Menge des von Ihnen verbrauchten Brenn- bzw. Kraftstoffs mit dem dazugehörigen CO2-Preis:

Bei Heizöl, Benzin und Diesel: (Verbrauch in Litern x CO2-Preis in ct/l) / 100 = Mehrkosten in €

Bei Erdgas: (Verbrauch in kWh x CO2-Preis in ct/kWh) / 100 = Mehrkosten in €

Preissteigerungen für Brenn- und Kraftstoffe

Aus dem jährlich angepassten Preis pro Tonne CO2 ergeben sich folgende Kosten in den Jahren 2021 und 2025 verglichen mit dem Jahr 2020.

2021 2025
Heizöl + 7,9 ct/l + 14,2 ct/l
Benzin + 7 ct/l + 12,6 ct/l
Diesel + 7,9 ct/l + 14,2 ct/l
Erdgas + 0,5 ct/kWh + 0,9 ct/kWh

Beispielrechnung für den Durchschnittshaushalt

Bezüglich der Heizkosten ergeben sich für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit einem Heizölverbrauch von 2.000 Litern bzw. einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr durch die CO2-Steuer folgende zusätzliche Kosten in den Jahren 2021 und 2025:

Jahr Gasheizung Ölheizung
CO2-Preis Mehrkosten CO2-Preis Mehrkosten
2021 0,5 ct/kWh 100 € 7,9 ct/l 158 €
2025 0,9 ct/kWh 180 € 14,2 ct/l 284 €
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Warum gibt es die CO2-Steuer?

Die CO2-Steuer auf Gas, Heizöl, Benzin und Diesel (sowie ab 2023 auch auf Kohle und biogene Brennstoffe wie Biogas und Biodiesel) soll es möglich machen, die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zu verwirklichen. Verbrauchern wird damit ein zusätzlicher finanzieller Anreiz gegeben, um ihren CO2-Ausstoß zu verringern: Um den Mehrkosten zu entgehen, die sich aus der CO2-Steuer für die Heizung ergeben, sollen sie zu umwelt- und klimafreundlichen Energien wechseln und zum Beispiel eine Solarthermieheizung oder Wärmepumpenheizung einbauen. Die zusätzlichen Kosten im Verkehrssektor durch die CO2-Steuer auf Benzin und Diesel können Sie unter anderem reduzieren, indem Sie sich beispielsweise ein Elektroauto kaufen, häufiger die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen.

Doch werden nicht gerade <strong>Gasheizungen</strong> als umweltfreundliche Alternative zum Heizen mit Kohle oder Heizöl beworben? Tatsächlich ist Erdgas, verglichen mit anderen fossilen Energieträgern, mit deutlich geringeren CO2-Emissionen verbunden. Trotzdem wird bei seiner Verbrennung CO2 freigesetzt und das Klima belastet, weshalb auch pro eingesetzter Kilowattstunde Erdgas eine CO2-Abgabe fällig wird. Doch kann sich das Heizen mit Erdgas weiterhin lohnen: Vor allem in Altbauten mit relativ schlechter Wärmedämmung arbeitet eine moderne Erdgas-Brennwerttechnik effizient und energiesparend – besonders dann, wenn sie mit einer Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpe zu einem Hybridsystem kombiniert wird, welches das Heizsystem unterstützen. Auch eine Photovoltaikanlage kann helfen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Ergänzend wird in Zukunft dem Erdgas auch Wasserstoff in geringen Anteilen zugemischt werden.
Nicht alle Energieträger, bei deren Verbrennung CO2 freigesetzt wird, werden sofort besteuert.

Bereits seit 2021 gilt die CO2-Steuer für:

  • Heizöl
  • Erdgas
  • Benzin
  • Flugbenzin
  • Diesel

Ab 2023 werden auch folgende Energieträger besteuert:

  • Kohle
  • biogene Energieträger (z. B. Biogas und Biodiesel)

Das Klimaschutzgesetz

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Das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde 2019 erlassen und gibt einen Rahmen für den Klimaschutz in Deutschland vor. Darin sind die Ziele zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes einschließlich wichtiger Zwischenschritte und jährlicher Emissionsgrenzen für einzelne Sektoren wie Industrie, Verkehr und Energiewirtschaft festgeschrieben.
Seit einer Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes im Mai 2021 gelten folgende Vorgaben für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes gegenüber dem Jahr 1990:

  • bis 2030: Reduzierung um 65 %,
  • bis 2040: Reduzierung um 88 %,
  • 2045: Erreichen der Klimaneutralität.

Wie lassen sich die Kosten der CO2-Steuer senken?

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Privathaushalte können die Kosten aus der CO2-Steuer auf verschiedene Wege senken. Neben Verhaltensänderungen (bewusster Konsum, gelegentlicher Verzicht auf das Auto) lässt sich besonders viel CO2 beim Heizen sparen – auch in Altbauten, die mit fossilen Energieträgern beheizt werden.

Wer mit Gas heizt, hat folgende Möglichkeiten zur Kostensenkung:

  • alten Gas-Heizkessel gegen moderne Gas-Brennwerttechnik austauschen
  • Hybridheizung aus Gas-Brennwerttechnik und Solar oder Wärmepumpe einsetzen
  • im Altbau eine Hybridheizung (Gas und Wärmepumpe) einsetzen
  • hydraulischen Abgleich der Heizung durchführen lassen
  • Wärmedämmung des Hauses verbessern

Heizen Sie noch mit einer Öl-Heizung, sollten Sie diese am besten in den nächsten Jahren gegen eine moderne Gas-Brennwertheizung oder Wärmepumpenheizung austauschen. Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht nur dann, wenn die neue Heizungsanlage erneuerbare Energien einbezieht.
Für Unternehmen gilt ebenfalls: Der Einsatz effizienter Gas-Brennwerttechnik , möglichst kombiniert mit Solarthermie oder Wärmepumpe, sowie eine gute Wärmedämmung führen zu deutlich geringeren Abgaben. Eine elektrisch betriebene Firmenflotte hilft, die CO2-Steuer auf Diesel und Benzin zu vermeiden.

Gibt es Brennstoffe, für die keine CO2-Steuern anfallen?

Fossile Brennstoffe sind ab 2021 (Kohle ab 2023) allesamt von der CO2-Steuer betroffen. Das gilt sogar dann, wenn mit Fernwärme geheizt wird, die aus der Verbrennung fossiler Energieträger stammt.
Von der CO2-Abgabe nicht betroffen sind hingegen Holzbrennstoffe, wie sie in Holzpellet- und Hackschnitzel-Heizungen verwendet werden. Grund für diese Entscheidung ist, dass das bei der Verbrennung von Holz freigesetzte CO2 der Atmosphäre erst kürzlich entzogen wurde und seine Freisetzung somit keine Auswirkungen auf das Klima hat.
Ebenso frei von der CO2-Steuer sind Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien wie Solarwärme, Erdwärme oder Grundwasserwärme funktionieren.

 

Die häufigsten Fragen zur CO₂-Steuer

  • Zwar wird durch die CO₂-Steuer der Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO₂ nicht sofort verringert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die Verteuerung der Einsatz fossiler Brenn- und Kraftstoffe nachlassen wird, weil Verbraucher zu CO₂-steuerfreien Alternativen wechseln.

    Zudem soll ab dem Jahr 2026 die Menge der verfügbaren Emissionszertifikate für CO₂ begrenzt werden. Über deren Versteigerung wird dann zugleich die Höhe der CO2-Abgabe bestimmt. Weil von Jahr zu Jahr weniger Zertifikate angeboten werden, werden CO₂-Emissionen somit immer teurer und unattraktiver und andere, CO₂-arme oder CO₂-neutrale Technologien setzen sich langsam aber sicher durch.

  • Ja, aktuell ist die vollständige Umlegung der CO₂-Steuer von Vermietern auf Mieter als Teil der Nebenkosten möglich. Diese Regelung ist umstritten, da Mieter somit verpflichtet sind, für den CO₂-Ausstoß der Heizung aufzukommen, obwohl sie selbst keinen Einfluss darauf nehmen können, welche Art von Heizung eingesetzt wird.

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