Wallbox in Mietwohnung und WEG: Alles über Ihre Rechte und die praktische Umsetzung
Seit einigen Jahren haben Sie als Mieter oder als Eigentümer in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ladestation am eigenen Stellplatz. Wie Sie dieses Recht umsetzen, welche Pflichten Sie erfüllen müssen und wer die Kosten trägt, erfahren Sie bei Buderus.
Haben Mieter ein Recht auf eine Wallbox in der Mietwohnung?
Ja, Sie haben als Mieter grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Installation einer Wallbox, wenn ein eigener Stellplatz vorhanden ist. Seit dem 1. Dezember 2020 regelt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) den Anspruch, auch als Bewohner einer Mietwohnung ein E-Auto laden zu können, eindeutig. Der entscheidende Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch ist § 554 BGB: Er räumt Mietern das Recht ein, vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen für eine Ladeeinrichtung zu verlangen.
Das bedeutet konkret: Ihr Vermieter kann die Installation einer Wallbox nicht ablehnen, weil er grundsätzlich dagegen ist oder keine Lust auf den Aufwand hat. Der Gesetzgeber fördert die Elektromobilität bewusst und erlegt Vermietern die Pflicht auf, das Laden von E-Autos auch in einer Mietwohnung zu ermöglichen.
Auch Eigentümer in Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) haben seit der WEMoG-Reform einen vergleichbaren Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft. Die Eigentümerversammlung muss der Installation grundsätzlich zustimmen, kann aber über die konkrete Ausgestaltung mitentscheiden – etwa über den genauen Standort oder technische Details.
Welche Voraussetzungen müssen Sie als Mieter erfüllen?
Der Gesetzgeber hat den Anspruch auf eine Wallbox für die Mietwohnung an klare Bedingungen geknüpft, um die Interessen von Mietern und Vermietern auszubalancieren:
- Sie benötigen einen festen Stellplatz, der zu Ihrer Mietwohnung gehört – entweder in einer Tiefgarage, einem Carport oder auf einem fest zugewiesenen Außenparkplatz. Ohne einen solchen Stellplatz haben Sie keinen Anspruch auf eine Ladestation. Das ist die grundlegende Voraussetzung, an der Anträge bereits scheitern können.
- Der Antrag selbst muss schriftlich und detailliert sein. Sie können nicht nur mündlich beim Vermieter anfragen oder eine kurze E-Mail schreiben. Stattdessen müssen Sie einen förmlichen, schriftlichen Antrag stellen, der alle relevanten Informationen enthält: einen detaillierten Installationsplan, technische Spezifikationen der Wallbox, Angaben zum gewählten Fachbetrieb und eine Kostenaufstellung. Je präziser Ihr Antrag, desto schwerer machen Sie es dem Vermieter, ihn abzulehnen.
- Als Mieter tragen Sie die Kosten für Anschaffung und Installation grundsätzlich selbst. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich zu beteiligen – es sei denn, Sie vereinbaren etwas anderes. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt zu den Kosten,
- Die Installation der Wallbox muss professionell durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Sie dürfen die Arbeit keinesfalls in Eigenregie erledigen oder einen Bekannten damit beauftragen. Es braucht zwingend einen qualifizierten Elektrofachbetrieb, der die Installation unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ausführt und dokumentiert. Der Fachbetrieb kümmert sich auch um die verpflichtende Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber.
Wann kann der Vermieter eine Lademöglichkeit fürs E-Auto bei einer Mietwohnung trotzdem ablehnen?
Der Anspruch auf eine Wallbox ist nicht absolut. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn die bauliche Veränderung nicht zumutbar ist. Das Gesetz spricht von einer „unbilligen Härte“, die in folgenden Fällen vorliegen kann:
- Denkmalschutz: Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht und die Installation die Bausubstanz oder das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigt, ohne dass alternative Lösungen möglich sind, kann der Vermieter ablehnen.
- Signifikante bauliche Eingriffe: Wenn die Installation der Wallbox unverhältnismäßig hohe Kosten oder umfangreiche Umbaumaßnahmen erfordert, die das Gebäude strukturell belasten, kann dies eine Ablehnung rechtfertigen.
- Sicherheitsbedenken: Wenn die elektrische Infrastruktur des Gebäudes nicht ausreichend dimensioniert ist und eine Aufrüstung wirtschaftlich unzumutbar wäre, könnte der Vermieter die Installation ablehnen. Allerdings muss er nachweisen, dass keine zumutbare Alternative existiert.
Die Beweislast liegt beim Vermieter. Er muss konkret darlegen, warum die Installation unzumutbar ist. Pauschale Ablehnungen wie „Das geht nicht“ oder „Dafür haben wir keine Kapazitäten“ reichen nicht aus. Das Landgericht München I hat beispielsweise entschieden, dass ein Vermieter den Antrag auch nicht mit der Begründung ablehnen darf, er müsse Kapazitäten für zukünftige Antragsteller freihalten, die vielleicht später ein Elektroauto kaufen. Es gilt das sogenannte Windhundprinzip: Wer zuerst beantragt, erhält zuerst eine Wallbox.
Wichtig: Beauftragen Sie Ihren gewählten Fachbetrieb erst nach Vermieterzustimmung. Für Ihren Antrag beim Vermieter holen Sie zunächst nur unverbindliche Angebote von Elektrofachbetrieben ein. Den tatsächlichen Auftrag erteilen Sie aber erst, nachdem Ihr Vermieter zugestimmt hat. Alternativ vereinbaren Sie mit dem Betrieb eine aufschiebende Bedingung, die sicherstellt, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Vermieter zustimmt. Wird die Zustimmung (rechtsgültig) verweigert, ist der Vertrag hinfällig und bereits gezahlte Anzahlungen werden zurückerstattet. Seriöse Fachbetriebe kennen diese Problematik und werden einer solchen Klausel in der Regel zustimmen.
Laden Sie Ihr E-Auto keinesfalls an einer haushaltsüblichen Steckdose, auch wenn in Ihrer Mietwohnung keine fachgerechte Lademöglichkeit vorhanden ist! Eine Schuko-Steckdose ist für Dauerbelastungen wie beim Laden eines Elektrofahrzeugs nicht geeignet und kann zum Ausfall der Sicherung, zu Überhitzung und schlimmstenfalls zu Kabelbränden führen.
Warum es sich für Vermieter lohnt, Ladeinfrastruktur für Wallboxen in Mietwohnungen bereitzustellen
Wohnungen und Stellplätze mit Lademöglichkeit sind attraktiver und erzielen höhere Miet- und Verkaufspreise. In Ballungsräumen wird eine Wallbox zunehmend zum Standard, den potenzielle Mieter erwarten, ähnlich wie schnelles Internet oder eine moderne Heizung.
Die Zahl der Elektrofahrzeuge steigt kontinuierlich. Wer heute in Ladeinfrastruktur investiert, macht seine Immobilie fit für die Zukunft und vermeidet spätere, möglicherweise teurere Nachrüstungen. In fünf oder zehn Jahren könnte eine fehlende Lademöglichkeit ein echtes Vermietungshindernis sein.
Wenn der Vermieter selbst eine zentrale Ladelösung mit mehreren Wallboxen und intelligentem Lastmanagement installiert, spart er sich zudem die Bearbeitung mehrerer Einzelanträge von Mietern. Er behält die Kontrolle über die technische Ausgestaltung und kann eine einheitliche, professionelle Lösung umsetzen, die langfristig wartungsärmer und übersichtlicher ist als ein Flickenteppich aus individuellen Installationen.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie eine Wallbox für Ihre Mietwohnung
Der Weg zur eigenen Wallbox bei einer Mietwohnung erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung bestimmter Schritte. Mit dieser Checkliste erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen erheblich:
- Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen: Haben Sie einen festen, zur Wohnung gehörenden Stellplatz? Ist dort ein Stromanschluss in der Nähe oder zumindest die Möglichkeit, eine Leitung zu verlegen?
- Sprechen Sie andere Mieter und Eigentümer an: Fragen Sie bei Ihren Nachbarn nach, ob auch sie Interesse an einer Wallbox haben bzw. in Zukunft die Möglichkeit haben möchten, am Stellplatz ihrer Mietwohnung ein Elektroauto zu laden. Eine gemeinschaftliche Lösung senkt die Kosten für jeden Einzelnen erheblich – etwa durch geteilte Ausgaben für die Installation oder das Lastmanagement. Zudem stärkt ein Gemeinschaftsantrag Ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Vermieter.
- Holen Sie Angebote von Elektrofachbetrieben ein: Kontaktieren Sie mindestens einen seriösen, qualifizierten Elektrofachbetrieb und lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen. Es sollte die Kosten für die Wallbox, die Installation, notwendige Leitungsverlegungen und die Anmeldung beim Netzbetreiber enthalten. Ein professionelles Angebot ist die Grundlage für Ihren Antrag.
- Erstellen Sie einen schriftlichen Antrag: Formulieren Sie einen förmlichen Antrag an Ihren Vermieter. Dieser sollte enthalten: eine Beschreibung der geplanten Wallbox (Hersteller, Modell, Leistung der Wallbox), einen Installationsplan mit genauer Standortangabe, Informationen zum gewählten Fachbetrieb, eine Kostenaufstellung und die Zusicherung, dass Sie alle Kosten selbst tragen. Betonen Sie, dass die Installation fachgerecht und nach allen geltenden Vorschriften erfolgt.
- Setzen Sie eine angemessene Frist: Geben Sie Ihrem Vermieter eine Frist von etwa vier bis sechs Wochen, um auf Ihren Antrag zu reagieren. Das ist ausreichend Zeit für eine Prüfung, zeigt aber auch, dass Sie zügig handeln möchten.
- Reagieren Sie auf Rückfragen konstruktiv: Ihr Vermieter hat das Recht, über die konkrete Ausgestaltung der Installation mitzuentscheiden – etwa über den genauen Standort, die Art der Verkabelung oder Sicherheitsanforderungen. Zeigen Sie sich kompromissbereit, solange die Änderungen wirtschaftlich vertretbar sind.
- Vereinbaren Sie Regelungen für den Auszug: Klären Sie schriftlich, was beim Auszug mit der Wallbox geschieht. Beispielsweise vereinbaren Sie eine Übernahme durch den Vermieter oder den Nachmieter zum Restwert, um teure Rückbaukosten zu vermeiden.
- Beauftragen Sie den Fachbetrieb nach Zustimmung: Sobald Ihr Vermieter zugestimmt hat, können Sie den Elektrofachbetrieb beauftragen. Dieser kümmert sich um die Installation und meldet die Wallbox beim Netzbetreiber an.
Musterantrag: Installation einer Ladestation in der Mietwohnung
-
Ihr Name
Ihre Adresse
PLZ, Ort
TelefonnummerAn:
Name des Vermieters/der Hausverwaltung
Adresse
PLZ, OrtDatum: TT.MM.JJJJ
Betreff: Antrag auf Zustimmung zur Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge gemäß § 554 BGB
Sehr geehrte/r [Frau/Herr Name],
hiermit beantrage ich gemäß § 554 BGB Ihre Zustimmung zur Installation einer Ladestation (Wallbox) für mein Elektrofahrzeug an meinem Stellplatz [genaue Bezeichnung/Nummer des Stellplatzes, z. B. „Tiefgaragenstellplatz Nr. 12“ oder „Außenstellplatz 5“].
1. Geplante Maßnahme
Ich plane die Installation folgender Ladestation:
- Wallbox-Modell: [z. B. Buderus Logavolt WLS11i P+]
- Hersteller: [z. B. Buderus]
- Ladeleistung: [z. B. 11 kW]
- Besondere Ausstattung: [z. B. RFID-Zugangskontrolle, App-Steuerung, PV-Integration]
- Schutzklasse: [z. B. IP54 – geeignet für Tiefgaragen und überdachte Außenbereiche]
2. Technische Ausführung und Fachbetrieb
Die Installation wird ausschließlich durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb durchgeführt:
- Gewählter Fachbetrieb: [Name und Adresse des Elektrobetriebs]
- Kontaktdaten: [Telefon, E-Mail]
- Qualifikation: Der Betrieb verfügt über alle erforderlichen Zulassungen und Versicherungen.
Der Fachbetrieb wird die Installation gemäß den geltenden technischen Normen (VDE, DIN) durchführen und die Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber anmelden.
Anlage: Detailliertes Angebot des Elektrofachbetriebs mit Installationsplan (siehe Anhang)
3. Geplanter Installationsort und technische Details
- Standort: [z. B. „Wand neben Stellplatz Nr. 12, ca. 1,5 m Höhe“]
- Entfernung zum Sicherungskasten: [z. B. „ca. 15 Meter“]
- Notwendige Arbeiten: [z. B. „Verlegung einer Starkstromleitung vom Sicherungskasten zum Stellplatz, Installation eines separaten Stromzählers“]
- Bauliche Eingriffe: [z. B. „Wanddurchbruch durch Betonwand, Verlegung der Leitung in Kabelkanal“]
Ein detaillierter Installationsplan mit Leitungsführung und Montageort liegt diesem Antrag bei.
4. Kostenübernahme
Ich verpflichte mich, sämtliche Kosten für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Ladestation selbst zu tragen. Dies umfasst:
- Anschaffungskosten der Wallbox
- Installationskosten (inkl. Leitungsverlegung, Wanddurchbrüche, elektrische Anschlussarbeiten)
- Kosten für einen separaten Stromzähler (falls erforderlich)
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Erstprüfung und Abnahme durch den Fachbetrieb
Geschätzte Gesamtkosten: [z. B. „ca. 3.500 Euro“]
5. Stromversorgung und Abrechnung
Die Abrechnung der Stromversorgung der Wallbox erfolgt über:
☐ meinen bestehenden Wohnungszähler
☐ einen separaten, neu zu installierenden Stromzähler mit eigenem Stromvertrag
☐ andere Lösung: [kurze Beschreibung der Lösung]Die geplante Wallbox verfügt über eine Verbrauchsanzeige zur Überwachung des Stromverbrauchs. Sollte eine eichrechtskonforme Abrechnung erforderlich sein, kann ein separater MID-Zähler nachgerüstet werden.
6. Sicherheit und Haftung
- Die Wallbox wird von einem zertifizierten Elektrofachbetrieb installiert und entspricht allen geltenden Sicherheitsvorschriften.
- Die Wallbox verfügt über alle erforderlichen Schutzeinrichtungen (Fehlerstromschutz, Überstromschutz, Temperaturüberwachung).
- Eine RFID-Zugangskontrolle verhindert unbefugte Nutzung durch Dritte.
- Ich verpflichte mich, die Wallbox regelmäßig warten zu lassen und auf Verlangen Prüfprotokolle vorzulegen.
- Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, komme ich selbst auf. Der Fachbetrieb haftet über seine Betriebshaftpflichtversicherung für Installationsfehler.
7. Regelung beim Auszug
Ich schlage folgende Regelung für den Fall meines Auszugs vor:
☐ Übernahme durch Vermieter: Sie übernehmen die Wallbox zum Zeitwert, der sich nach Alter und Zustand richtet.
☐ Übernahme durch Nachmieter: Der Nachmieter wird verpflichtet, die Wallbox zum Restwert zu übernehmen.
☐ Kostenloser Heimfall: Ich übertrage das Eigentum an der Wallbox unentgeltlich an Sie und werde von der Rückbaupflicht befreit.
☐ Rückbau: Ich baue die Wallbox auf eigene Kosten zurück und stelle den ursprünglichen Zustand wieder her.Ich bin offen für Ihre Vorschläge zu dieser Regelung und freue mich auf eine einvernehmliche Lösung.
8. Lastmanagement und Zukunftsfähigkeit
Die geplante Wallbox ist mit intelligentem Lastmanagement kompatibel und kann bei Bedarf in ein zentrales Lademanagementsystem eingebunden werden. Sie ist gemäß § 14a EnWG steuerbar, sodass der Netzbetreiber die Ladeleistung bei Bedarf dimmen kann.
Falls weitere Mieter ebenfalls Interesse an einer Wallbox haben, bin ich gerne bereit, mich an einer gemeinschaftlichen Ladelösung zu beteiligen.
9. Zeitplan
Ich möchte die Installation zeitnah durchführen lassen. Nach Erhalt Ihrer Zustimmung kann der Fachbetrieb innerhalb von [z. B. „2 bis 3 Wochen“] mit den Arbeiten beginnen.
10. Anlagen
Diesem Antrag liegen folgende Unterlagen bei:
☐ detailliertes Angebot des Elektrofachbetriebs mit Kostenaufstellung
☐ Installationsplan mit Leitungsführung und Montageort
☐ technisches Datenblatt der geplanten Wallbox
☐ Nachweis der Qualifikation des Fachbetriebs
☐ weitere Unterlagen
Ich stehe Ihnen für Rückfragen und einen persönlichen Gesprächstermin gern zur Verfügung und freue mich auf Ihre positive Rückmeldung.
Für eine zügige Bearbeitung wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Entscheidung bis zum [Datum], ca. 4 bis 6 Wochen nach Antragstellung, mitteilen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name in Druckbuchstaben]
Welche technischen Anforderungen gelten für Wallboxen in Mietobjekten?
Ihre Wallbox muss über eine Zugangskontrolle verfügen, damit nur Sie selbst sie nutzen können. Das verhindert Stromdiebstahl und unbefugte Nutzung durch Nachbarn oder Besucher. Gängige Lösungen sind RFID-Karten, App-Steuerung oder PIN-Codes. Die Buderus Logavolt WLS11i P+ können Sie beispielsweise über die MyBuderus App sperren und freigeben, sodass nur autorisierte Personen Zugang haben.
Wenn mehrere Mieter oder Eigentümer Wallboxen installieren, muss der Stromverbrauch jeder einzelnen Ladestation eindeutig zugeordnet werden können. Dafür benötigen Sie entweder einen separaten, geeichten Stromzähler speziell für die Wallbox, über den Sie einen eigenen Stromvertrag (oft mit günstigerem Autostrom-Tarif) abschließen können, oder Sie rechnen den Ladestrom über Ihren bestehenden Wohnungszähler ab.
Alternativ nutzen Sie eine Wallbox mit integriertem MID-Zähler (Measuring Instruments Directive). MID-Zähler sind konformitätsbewertet und für die Abrechnung im Innenbereich ausreichend (etwa, wenn die Hausverwaltung den Strom über die Nebenkostenabrechnung erfasst). Falls Sie Ihren Ladestrom an Dritte weitergeben (das ist möglich im Rahmen von nachbarschaftlichem Wallbox-Sharing ), dann benötigen Sie einen eichrechtskonformen Stromzähler, der eine manipulationssichere, kilowattstundengenaue Messung gewährleistet.
Ein intelligentes Lastmanagement wird notwendig, sobald in Ihrem Gebäude mehrere Wallboxen installiert sind oder werden sollen. Es verhindert Überlastungen des Hausanschlusses, indem es die verfügbare Leistung dynamisch auf die aktiven Ladestationen verteilt. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Wallboxen mit einer Ladeleistung über 4,2 kW zudem steuerbar sein, damit der Netzbetreiber sie bei drohender Netzüberlastung dimmen kann (§ 14a Energiewirtschaftsgesetz).
Selbstverständlich muss Ihre Wallbox über alle notwendigen Schutzeinrichtungen verfügen – dazu gehören Fehlerstromschutz, Überstromschutz und Temperaturüberwachung. Die Buderus Logavolt WLS11i P+ besitzt beispielsweise einen integrierten DC-Fehlerstromschutz, sodass bauseitig nur noch ein günstiger Fehlerstromschutzschalter Typ A im Sicherungskasten erforderlich ist.
Wer zahlt bei einer Wallbox für die Mietwohnung für Installation und Betrieb?
Sie als Mieter tragen die Kosten für Anschaffung und Installation der Wallbox selbst. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich finanziell zu beteiligen. Zur Orientierung: Eine Wallbox kostet je nach Modell und Leistung zwischen 500 und 2.500 Euro.
Die Installationskosten hängen stark von den örtlichen Gegebenheiten ab: Wenn der Stellplatz nah am Sicherungskasten liegt und keine aufwändigen Leitungsverlegungen nötig sind, können Sie mit 500 bis 1.000 Euro rechnen. In Tiefgaragen oder Mehrfamilienhäusern sind allerdings längere Kabelwege und komplexere bauliche Bedingungen die Regel. Bei großen Distanzen, mehreren Wanddurchbrüchen oder Erweiterungen des Sicherungskastens können die Kosten auf mehrere tausend Euro steigen. Falls Sie einen separaten Stromzähler benötigen oder ein Lastmanagementsystem installiert werden muss, kommen weitere Kosten hinzu.
Laufende Kosten
Die laufenden Stromkosten tragen die Nutzer der Wallbox selbst. Wie diese abgerechnet werden, hängt von der gewählten Lösung ab: Wenn die Wallbox an Ihren Wohnungszähler angeschlossen ist, wird der Ladestrom über Ihren normalen Haushaltsstromtarif abgerechnet. Fragen Sie bei Ihrem Energieversorger nach speziellen Autostromtarifen, die oft günstiger sind. Mit einem separaten Stromzähler können Sie einen eigenen Stromvertrag für die Wallbox abschließen und von günstigeren Tarifen profitieren.
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Die bundesweite KfW-Förderung für Wallboxen (Zuschuss 440) ist seit Ende 2021 ausgelaufen, und auch der Nachfolger KfW 442 wurde nach kurzer Zeit eingestellt. Allerdings plant die Bundesregierung für 2026 ein neues Förderprogramm speziell für Mehrparteienhäuser. Es richtet sich an Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Mieter in Mehrfamilienhäusern und soll nicht nur die Anschaffung von Ladestationen unterstützen, sondern auch die Kosten für die Ertüchtigung des Netzanschlusses und der elektrischen Anlagen der Gebäude abdecken. Mehr darüber erfahren Sie in unserem umfangreichen Ratgeber zur Wallbox-Förderung .
Versicherung und Haftung für eine Wallbox in der Mietwohnung
Fest installierte Wallboxen sind über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters mitversichert. Die Wohngebäudeversicherung deckt typischerweise Schäden durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Wenn also beispielsweise ein Kurzschluss an der Wallbox einen Brand verursacht, übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters die Schäden am Gebäude und an der Wallbox selbst.
Wallboxen im Eigentum des Mieters können alternativ über die Hausratversicherung des Mieters versichert werden. Einige Versicherer zählen Wallboxen zum versicherbaren Hausrat, sodass Sie keinen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen. Prüfen Sie Ihre Hausratversicherung oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob eine Wallbox mitversichert wäre oder ob Sie eine Erweiterung bräuchten.
Wer übernimmt die Haftung bei Schäden durch die Wallbox?
Wenn durch die Installation oder den Betrieb der Wallbox Schäden entstehen – etwa an der elektrischen Anlage des Gebäudes oder an anderen Mietobjekten –, hängt die Haftung davon ab, wer den Schaden verursacht hat:
- Fehlerhafte Installation durch den Fachbetrieb: Wenn der beauftragte Elektrofachbetrieb Fehler macht, haftet dieser über seine Betriebshaftpflichtversicherung.
- Konstruktionsfehler: Wenn ein Schaden nicht durch die Installation oder Bedienung, sondern durch einen Defekt am Gerät selbst entsteht (z. B. ein Konstruktionsfehler, der zu einem Brand führt), haftet der Hersteller der Wallbox im Rahmen der Produkthaftung.
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung: Wenn Sie die Wallbox unsachgemäß nutzen und dadurch Schäden verursachen, haften Sie selbst. Ihre private Haftpflichtversicherung kann in solchen Fällen einspringen.
- Haftung des Betreibers: Als Eigentümer und Betreiber der Wallbox haben Sie eine allgemeine „Verkehrssicherungspflicht“. Das bedeutet, Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrer Wallbox keine Gefahr für andere ausgeht. Sie sollten Ihre Wallbox regelmäßig warten und prüfen lassen, entsprechend den Herstellerempfehlungen. Vernachlässigen Sie dies, können Sie bei einem Schaden infolge eines technischen Defekts haftbar gemacht werden.
Wichtig ist, dass Sie die Installation ausschließlich von einem qualifizierten Fachbetrieb durchführen lassen und alle Sicherheitsvorschriften einhalten. Das minimiert das Risiko von Schäden und Haftungsfragen.
Was passiert mit der Wallbox beim Auszug aus der Mietwohnung?
Sie sind prinzipiell verpflichtet, die Wallbox auf eigene Kosten zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das kann teuer werden – die Rückbaukosten können je nach Aufwand zwischen 500 und 1.500 Euro liegen. Wer viel Geld in die Installation investiert hat und kurz darauf auszieht, zahlt also doppelt: einmal für die Installation und einmal für den Rückbau.
Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, die Rückbaupflicht zu umgehen oder zumindest die Kosten zu minimieren. Am fairsten ist eine Übernahmevereinbarung mit dem Vermieter: Sie vereinbaren schriftlich, dass der Vermieter die Wallbox zum Restwert (Zeitwert) übernimmt. Da die Wallbox die Immobilie aufwertet und für künftige Mieter attraktiv macht, ist das oft eine Win-win-Situation für beide Seiten. Der Restwert bemisst sich nach dem Alter und Zustand der Wallbox.
Wenn der Nachmieter ebenfalls ein E-Auto besitzt und es zuhause an der Mietwohnung laden möchte, dann können Sie die Wallbox direkt an ihn verkaufen. Auch hier sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung treffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Mindestens sollten Sie mit dem Vermieter einen sogenannten kostenlosen Heimfall vereinbaren: Dabei übertragen Sie das Eigentum an der Wallbox unentgeltlich an den Vermieter und werden im Gegenzug von der Rückbaupflicht befreit. Das spart Ihnen die Rückbaukosten, auch wenn Sie keinen finanziellen Ausgleich erhalten.
Theoretisch können Sie die Wallbox auch abbauen und mitnehmen. Das lohnt sich aber nur, wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort ebenfalls einen Stellplatz mit Lademöglichkeit haben und die Wallbox dort ohne großen Aufwand installieren können. Die Kosten für Abbau, Transport und Neuinstallation können den Wert der Wallbox schnell übersteigen.
Vereinbaren Sie die Regelung für den Auszug bereits bei der Installation schriftlich mit dem Vermieter. Das gibt Ihnen Planungssicherheit und vermeidet spätere Streitigkeiten.
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Die Buderus Wallbox Logavolt WLS11i P+ erfüllt alle Anforderungen, die in gemeinschaftlich genutzten Objekten wichtig sind: Mit 11 kW Ladeleistung lädt sie Ihr E-Auto zuverlässig in wenigen Stunden. Die RFID-Zugangskontrolle schützt vor unbefugter Nutzung – nur Sie und von Ihnen autorisierte Personen können die Wallbox nutzen. Das fest installierte 7,5 Meter lange Ladekabel bietet ausreichend Reichweite auch bei ungünstig platzierten Stellplätzen. Dank Schutzklasse IP54 ist sie gegen Staub und Spritzwasser geschützt und eignet sich daher sowohl für Tiefgaragen als auch für überdachte Außenstellplätze. Über die MyBuderus App steuern Sie die Wallbox bequem vom Smartphone aus – Sie können Ladezeiten planen, den Stromverbrauch überwachen und die Wallbox aus der Ferne sperren oder freigeben.
Häufig gestellte Fragen zur Wallbox für eine Mietwohnung
Der Vermieter kann zwar Vorgaben zur technischen Ausgestaltung machen, etwa zur Leistung, zum Lastmanagement oder zu Sicherheitsanforderungen. Er darf aber nicht willkürlich ein bestimmtes Modell oder einen bestimmten Hersteller vorschreiben. Sie haben grundsätzlich das Recht, den Handwerker und die Wallbox selbst auszuwählen, solange die Installation fachgerecht erfolgt und alle Sicherheitsstandards erfüllt sind. Auch beim Stromtarif haben Sie grundsätzlich ein Wahlrecht. Grundsätzlich gilt das sogenannte Windhundprinzip: Wer zuerst einen vollständigen Antrag stellt, hat die besten Chancen. Der Vermieter darf Ihren Antrag nicht mit der Begründung ablehnen, er müsse Kapazitäten für andere Mieter freihalten, die sich vielleicht später ein E-Auto kaufen. Allerdings kann der Vermieter vorschlagen, eine gemeinschaftliche Ladelösung mit Lastmanagement zu installieren, die mehrere Nutzer bedient. Das kann für alle Beteiligten kostengünstiger sein. Der Vermieter hat ein Mitbestimmungsrecht bei der konkreten technischen Ausgestaltung der Wallbox-Installation, insbesondere wenn es um die Vermeidung von Überlastungen des Hausanschlusses geht. Wenn Sie die erste Wallbox im Gebäude installieren und der Hausanschluss ausreichend dimensioniert ist, können Sie in der Regel ein eigenes Energiemanagementsystem (EMS) wie den Buderus MyEnergyMaster nutzen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass Ihre Wallbox zukunftsfähig und später in ein zentrales Lastmanagement integrierbar ist. Existieren bereits mehrere Wallboxen im Gebäude oder ist absehbar, dass weitere Mieter ebenfalls Ladestationen beantragen, kann der Vermieter ein zentrales Lastmanagementsystem vorschreiben. Das ist sachlich begründbar, weil nur ein übergeordnetes System die Gesamtlast aller Wallboxen koordinieren und eine faire Verteilung der verfügbaren Leistung gewährleisten kann. Ihr individuelles EMS würde nur Ihre eigene Wallbox steuern, aber nicht mit den anderen Ladestationen kommunizieren. Die ideale Lösung sind moderne Wallboxen, die sowohl mit einem lokalen EMS kommunizieren als auch in ein übergeordnetes Lastmanagementsystem eingebunden werden können. Das leistet beispielsweise die Buderus Wallbox Logavolt WLSi P+. Nein, der Anspruch nach § 554 BGB gilt nur für Stellplätze, die zum Mietobjekt gehören und sich auf dem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe befinden. Wenn Sie einen Stellplatz separat anmieten, der nicht zur Wohnung gehört, haben Sie keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Wallbox.
Zuletzt geändert am: 15.06.2026