Buderus in Tamm
Kompetente Beratung zu den Buderus Produkten und deren Förderung in der Niederlassung in Tamm.
Kompetente Beratung zu den Buderus Produkten und deren Förderung in der Niederlassung in Tamm.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, Modernisierung oder Smart Home Lösungen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit unsere Produkthighlights und Systemlösungen vor Ort kennenzulernen.
Profitieren Sie doppelt, indem Sie einen 150 €* Beratungsgutschein für Ihre Heizungsanlage bekommen.
Einen Beratungstermin können Sie ganz einfach per E-Mail mit Ihrem Terminwunsch an tamm@buderus.de ausmachen oder Sie nutzen unser Kontaktformular.
Fachpartner:
Mo - Do: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Buderus Niederlassung Tamm
Bietigheimer Str. 52
71732 Tamm
Telefon: 0800 0 2030 00
E-Mail: tamm@buderus.de
Bei der vielfältigen Förderlandschaft bundesweit und regional den Überblick zu behalten ist schwer. Dabei gibt es attraktive Förderungen, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Unser Förderservice von Buderus in Kooperation mit der febisService GmbH hilft Ihnen die maximalen Förderungen aus den diversen Programmen zu erhalten.
Der Service unterstützt Sie bei der gesamten Antragsstellung und bei den Nachweisen, die für Ihr Modernisierungsvorhaben nötig sind.
Unsere Fördermittelauskunft gibt einen ersten Überblick über die vorhandenen Fördermittel.
Bei Fragen steht Ihnen zudem unsere Förderhotline zur Verfügung.
Tel: (06190) 9263-492
Erreichbar von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
* Für den Fall, dass Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) nutzen, mindert die Inanspruchnahme des Beratungsgutscheins die förderfähigen Gesamtausgaben und ist von Ihnen als Antragsteller gegenüber dem Fördermittelgeber anzuzeigen. Soweit nach Abzug des Beratungsgutscheins die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben nicht (mehr) erreicht ist, führt dies zu einer Minderung der Fördersumme. Soweit Sie andere Förderprogramme in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte, dass die Inanspruchnahme des Beratungsgutscheins auch auf die jeweilige Förderung Auswirkung haben könnte und gegenüber dem Fördermittelgeber anzuzeigen ist.