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Lexikon

Energieausweis: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Der Energieausweis ist ein standardisiertes, öffentliches Dokument zur energetischen Bewertung von GebĂ€uden. Die EinfĂŒhrung des Dokuments setzt die EU-Richtlinie 2010/31/EU um. Ziel ist, in kompakter und leicht verstĂ€ndlicher Form vergleichbare Aussagen ĂŒber die Energieeffizienz , den Energieverbrauch und den Sanierungsstand eines GebĂ€udes zu ermöglichen.

Der Energieausweis gilt immer fĂŒr das komplette GebĂ€ude. GebĂ€udeteile können nur bei gemischter Nutzung eines Objekts einen eigenen Energieausweis erhalten. Die Umsetzung steht bei Fachleuten in der Kritik, weil die erwĂŒnschte Vergleichbarkeit und Transparenz nicht oder nur teilweise erreicht wird.

Was steht im Energieausweis?

Energieausweise enthalten u.a. folgende Angaben:

  • PrimĂ€renergiebedarf bzw. PrimĂ€renergieverbrauch
  • Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch
  • Bei Neubau/Sanierung: Treibhausgasemissionen
  • Informationen ĂŒber den Aussteller und dessen Qualifikation und Ausstellungsberechtigung
  • Angaben zum GebĂ€ude und der Anlagentechnik
  • Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum LĂŒftungskonzept

Der PrimĂ€renergiebedarf lĂ€sst RĂŒckschlĂŒsse auf die UmweltvertrĂ€glichkeit zu, ist aber stark von EnergietrĂ€ger abhĂ€ngig. Der Endenergiebedarf erlaubt die Bewertung der energetischen Effizienz des GebĂ€udes. Der Energieverbrauchskennwert stellt den Energieverbrauch pro Jahr und m2 FlĂ€che dar. Auf einem farbigen Bandlabel ist die Energieeffizienzklasse des GebĂ€udes ablesbar.

Die letzte Seite enthĂ€lt VorschlĂ€ge fĂŒr kosteneffiziente Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und zum nachhaltigen Energiesparen. FĂŒr die SanierungsvorschlĂ€ge im Energieausweis besteht keine Pflicht zur Umsetzung.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

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Energieausweise gibt es in zwei Varianten: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Den Kennwerten beider Varianten liegen verschiedene Berechnungsverfahren zugrunde. Sie unterscheiden sich stark im Erhebungsaufwand, den Kosten und in der Aussagekraft der Ergebnisse. WohngebĂ€ude mit maximal 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01. November 1977, die nicht die WĂ€rmeschutzverordnung 1977 erfĂŒllen, sind zum Bedarfsausweis verpflichtet. FĂŒr andere GebĂ€ude besteht Wahlfreiheit zwischen Energieausweisen auf Grundlage von Bedarf oder Verbrauch. 

Beim Verbrauchsausweis ist die Berechnung durch wenige KenngrĂ¶ĂŸen möglich. Die Ergebnisse beruhen auf aktuellen Verbrauchswerten und bilden einen klimabereinigten Durchschnitt von 3 Jahren. Das fĂŒhrt dazu, dass die Bewertung im Energieausweis auch stark vom Verhalten und der Nutzung abhĂ€ngt. Der Verbrauchsausweis lĂ€sst damit kaum exakte RĂŒckschlĂŒsse ĂŒber zu erwartende Energiekosten zu. Die Kosten liegen je nach Aussteller unter 100 €. Beim Bedarfsausweis erfolgt die Berechnung aufgrund breiter Datenerhebung zum GebĂ€ude. Das ist aufwendiger und teurer. DafĂŒr sind die Ergebnisse unabhĂ€ngig vom individuellen Heizverhalten. Die Aussagekraft hĂ€ngt allerdings stark von der QualitĂ€t der Daten und ihrer Verarbeitung ab. Mit Kosten ab 500 € ist der Bedarfsausweis deutlich teurer.

Wann brauchen Sie den Energieausweis, und wer stellt ihn aus?

Die Beschaffung eines Energieausweises ist Pflicht fĂŒr EigentĂŒmer von GebĂ€uden. Auf Verlangen mĂŒssen EigentĂŒmer potenziellen KĂ€ufern, Mietern, Leasingnehmern oder PĂ€chtern das Dokument unverzĂŒglich vorzeigen können. Bei Verkauf oder Neuvermietung ohne gĂŒltigen Energieausweis drohen hohe Bußgelder.

Zur Ausstellung berechtigt sind Fachleute mit qualifizierender Ausbildung oder Studium im Bereich Bau oder Anlagentechnik. Zertifizierte Energieberater fĂŒr Programme der KfW und des BAFA dĂŒrfen ebenfalls Energieausweise ausstellen.

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