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Lexikon

Energieausweis: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Der Energieausweis ist ein standardisiertes, öffentliches Dokument zur energetischen Bewertung von Gebäuden. Die Einführung des Dokuments setzt die EU-Richtlinie 2010/31/EU um. Ziel ist, in kompakter und leicht verständlicher Form vergleichbare Aussagen über die Energieeffizienz , den Energieverbrauch und den Sanierungsstand eines Gebäudes zu ermöglichen.

Der Energieausweis gilt immer für das komplette Gebäude. Gebäudeteile können nur bei gemischter Nutzung eines Objekts einen eigenen Energieausweis erhalten. Die Umsetzung steht bei Fachleuten in der Kritik, weil die erwünschte Vergleichbarkeit und Transparenz nicht oder nur teilweise erreicht wird.

Was steht im Energieausweis?

Energieausweise enthalten u.a. folgende Angaben:

  • Primärenergiebedarf bzw. Primärenergieverbrauch
  • Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch
  • Bei Neubau/Sanierung: Treibhausgasemissionen
  • Informationen über den Aussteller und dessen Qualifikation und Ausstellungsberechtigung
  • Angaben zum Gebäude und der Anlagentechnik
  • Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Lüftungskonzept

Der Primärenergiebedarf lässt Rückschlüsse auf die Umweltverträglichkeit zu, ist aber stark von Energieträger abhängig. Der Endenergiebedarf erlaubt die Bewertung der energetischen Effizienz des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert stellt den Energieverbrauch pro Jahr und m2 Fläche dar. Auf einem farbigen Bandlabel ist die Energieeffizienzklasse des Gebäudes ablesbar.

Die letzte Seite enthält Vorschläge für kosteneffiziente Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und zum nachhaltigen Energiesparen. Für die Sanierungsvorschläge im Energieausweis besteht keine Pflicht zur Umsetzung.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

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Energieausweise gibt es in zwei Varianten: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Den Kennwerten beider Varianten liegen verschiedene Berechnungsverfahren zugrunde. Sie unterscheiden sich stark im Erhebungsaufwand, den Kosten und in der Aussagekraft der Ergebnisse. Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01. November 1977, die nicht die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen, sind zum Bedarfsausweis verpflichtet. Für andere Gebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energieausweisen auf Grundlage von Bedarf oder Verbrauch. 

Beim Verbrauchsausweis ist die Berechnung durch wenige Kenngrößen möglich. Die Ergebnisse beruhen auf aktuellen Verbrauchswerten und bilden einen klimabereinigten Durchschnitt von 3 Jahren. Das führt dazu, dass die Bewertung im Energieausweis auch stark vom Verhalten und der Nutzung abhängt. Der Verbrauchsausweis lässt damit kaum exakte Rückschlüsse über zu erwartende Energiekosten zu. Die Kosten liegen je nach Aussteller unter 100 €. Beim Bedarfsausweis erfolgt die Berechnung aufgrund breiter Datenerhebung zum Gebäude. Das ist aufwendiger und teurer. Dafür sind die Ergebnisse unabhängig vom individuellen Heizverhalten. Die Aussagekraft hängt allerdings stark von der Qualität der Daten und ihrer Verarbeitung ab. Mit Kosten ab 500 € ist der Bedarfsausweis deutlich teurer.

Wann brauchen Sie den Energieausweis, und wer stellt ihn aus?

Die Beschaffung eines Energieausweises ist Pflicht für Eigentümer von Gebäuden. Auf Verlangen müssen Eigentümer potenziellen Käufern, Mietern, Leasingnehmern oder Pächtern das Dokument unverzüglich vorzeigen können. Bei Verkauf oder Neuvermietung ohne gültigen Energieausweis drohen hohe Bußgelder.

Zur Ausstellung berechtigt sind Fachleute mit qualifizierender Ausbildung oder Studium im Bereich Bau oder Anlagentechnik. Zertifizierte Energieberater für Programme der KfW und des BAFA dürfen ebenfalls Energieausweise ausstellen.

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