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FAQ Heizungen

Heizen im Mietrecht

Wir beantworten Fragen rund um das Thema Heizen im Mietrecht.

Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?

Der Zeitraum im Jahr, in dem eine Heizanlage ein Gebäude mit Wärme versorgt, ist die Heizperiode. Praktisch ist es die Zeit, in der die mittlere Außenlufttemperatur so niedrig ist, dass die Raumtemperatur unter ein bestimmtes Minimum fällt.

Wer ein Eigenheim bewohnt, hat es beim Heizen leicht. Bei außentemperaturgeführten Anlagen schaltet sich die Heizung bei Unterschreiten der Heizgrenztemperatur automatisch ein. In Mehrfamilienhäusern hingegen nimmt eine befugte Person sie manuell in Betrieb. Daher stellt sich im Zweifel die Frage: Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?

Die Heizperiode kann Teil des Mietvertrags für das jeweilige Objekt sein. Bei fehlender Bestimmung im Mietvertrag gilt als Orientierung ein Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April. Dieser ist allerdings nicht verpflichtend. Der Gesetzgeber sieht keinen festen Zeitraum als Heizzeit vor. Als Orientierung dient vielmehr die notwendige Temperatur in den Wohnräumen. So kann die Heizperiode von Stadt zu Stadt und sogar von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich sein. Dieser bedarfsgerechte Ansatz ist wichtig für den möglichst sparsamen Betrieb der Heiztechnik.

Die Heizperiode im Mietrecht

Wann der Vermieter die Heizung einschalten muss, ist eine Frage, die auch im Mietrecht häufig eine Rolle spielt. Ein Mieter hat einen Anspruch auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Heizungsanlage. Dieser Anspruch gilt als Vertragsbestandteil. Eine Verletzung seitens des Vermieters ist daher ein Grund für eine Mietminderung oder eine außerordentliche Kündigung.

Als Grundlage für die Bewertung, ob der Wohnraum ausreichend warm ist, kommt die DIN 4701 zur Berechnung des Wärmebedarfs zur Anwendung. Davon abgeleitet hat der Mieter während der Heizperiode in seiner Wohnung Anspruch auf 20 Grad bis 22 Grad am Tag und 18 Grad in der Nacht.

Auch außerhalb der Heizperiode hat der Vermieter die Pflicht, die Heizanlage des Gebäudes in betriebsfähigem Zustand zu halten. Der Vermieter muss die Heizung einschalten, wenn die Außentemperaturen unter 16 Grad liegen bzw. länger als 2 Tage unter 18 Grad. Eine Verletzung dieser Pflicht über mehr als 30 Tage gilt als Gesundheitsgefährdung.

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