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FAQ Heizungen

Wie lange haben Vermieter Zeit, um die Heizung zu reparieren?

Wir beantworten Fragen zur Heizungsreparatur

Wie lange haben Vermieter Zeit, die Heizung zu reparieren?

Eine funktionierende Heizung ist in der Heizperiode Teil des Mietvertrags. Als Mieter haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine warme Wohnung mit funktionierender Wärmeversorgung. Schäden können natürlich vorkommen. Das betrifft nicht nur einen Komplettausfall. Auch zu geringe Leistung, zu starke Hitze oder störende Geräusche der Heizung können den Wohnkomfort entscheidend herabsetzen und im Extremfall Räume sogar unbewohnbar machen. Defekte müssen daher in angemessener Zeit beseitigt sein.

Die Frage, was angemessen ist, lässt sich aber gar nicht so leicht beantworten. Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Heizung zu reparieren? Die Auffassungen dazu sind unterschiedlich und hängen letzten Endes von der Art des Schadens und der Bewertung der jeweiligen Beeinträchtigung ab.

Fristen und Ablauf von Heizungsschäden

Es gibt keine gesetzlich bindenden Vorgaben für die Heizperiode, weder im Mietrecht noch an anderer Stelle. In der Praxis gilt allerdings folgende Orientierung: Als Heizperiode gilt die Zeit von Anfang Oktober bis Ende April, wenn es keine anderen Vereinbarungen im Mietvertrag gibt. Wenn in der Wohnung am Tag unter 20 Grad und in der Nacht weniger als 18 Grad herrschen, muss die Heizung in Betrieb sein. Ebenso bei Außentemperaturen unter 16 Grad oder länger als 2 Tage unter 18 Grad auch außerhalb der Heizzeit.

Ein Ausfall in der Heizperiode kann je nach Gebäude, Außentemperaturen und für verschiedene Mieter unterschiedlich gravierend sein. Für kleine Kinder oder ältere Menschen ist ein Ausfall ernster als für eine Studenten-WG. Generell muss der Vermieter aber unverzüglich aktiv werden.

Das kann er nur, wenn die Mieter ihn schnell benachrichtigen. Ein Anruf ist der beste Weg für schnellste Erledigung. Danach hat der Vermieter etwa vier Tage Zeit, Abhilfe zu schaffen.

Schließlich muss er zunächst einen Handwerker finden, der zeitnah einen Termin ermöglichen kann. So lange hat Vermieter also Zeit, die Heizung zu reparieren.

Schwieriger wird es, wenn er nicht erreichbar ist oder einfach keine Reaktion erfolgt. In solchen Fällen kann der Mieter selbst die Reparatur in Auftrag geben. Die Kosten hat der Vermieter zu tragen. Allerdings muss der Mieter häufig in Vorkasse gehen, was eine längere Auseinandersetzung nach sich ziehen kann. Wichtig: Lassen Sie ausschließlich Arbeiten durchführen, die für die Reparatur unbedingt notwendig sind. Es dürfen keine weitergehenden Maßnahmen wie der Austausch von Anlagenteilen inbegriffen sein.

Es ist sinnvoll, so einen Fall dem Vermieter in einem ausführlichen Brief mitzuteilen. Der Vorfall sollte genau dokumentiert sein. Dazu gehört auch der Nachweis für den Heizungsausfall. Führen Sie nach Möglichkeit mehrere Tage ein Protokoll über die Wohnungstemperaturen und legen Sie ein unterschriebenes Reparaturprotokoll des Installateurs bei. Auch defekte Teile können Sie als Nachweis für die kaputte Heizung

Weitere Maßnahmen

Eine kalte Wohnung ist ein substanzieller Mangel. Der Mietvertrag ist nicht vollständig erfüllt. Darum haben Mieter vom ersten Tag an ein Recht auf Mietminderung für den betreffenden Zeitraum. Wie hoch die Mietminderung ausfallen kann, obliegt jeweils einer Einzelfallentscheidung. Eine volle Minderung um 100 % ist sehr ungewöhnlich und nur akzeptabel, wenn die Wohnung durch Kälte völlig unbewohnbar ist. Handelt es sich um höhere Summen, sollten Sie vor einer Entscheidung einen Experten zu Rate ziehen.

Um Defekten und den Folgen nach Möglichkeit vorzubeugen, können Sie als Mieter auf die regelmäßige, fachgerechte Wartung der Heizanlage achten. Bei kleineren Defekten an der Etagenheizung oder den Heizkörpern sollten Sie früh auf Erledigung drängen. Als Hausgemeinschaft können Sie sich auch für die fachgerechte Pflege der Zentralheizung einsetzen. Damit wird die Frage "Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Heizung zu reparieren?" für Sie nach Möglichkeit gar nicht erst relevant.

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