Private Wallbox öffentlich anbieten: So können Sie mit Ihrer Wallbox Geld verdienen
Die Elektromobilität wächst rasant, und damit steigt der Bedarf an Ladeinfrastruktur. Wenn Sie Ihre private Wallbox öffentlich anbieten, helfen Sie anderen E-Autofahrern und erzielen gleichzeitig zusätzliche Einnahmen. Buderus zeigt Ihnen, wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen.
Für wen lohnt sich das öffentliche Anbieten einer privaten Wallbox?
Personen, die ihr Fahrzeug nur wenige Male pro Woche laden oder ihre Wallbox tagsüber gar nicht nutzen, etwa weil sie zur Arbeit pendeln, verschenken einiges an Potenzial. Während Sie Ihre Wallbox nicht selbst nutzen, könnte sie anderen als Miet-Ladesäule zur Verfügung stehen und Einnahmen generieren. Über Sharing-Plattformen legen Sie Verfügbarkeitszeiten fest und behalten die volle Kontrolle.
Insbesondere für Eigenheimbesitzer mit eigenem Stellplatz in gut frequentierten Lagen bietet es sich an, ihre private Ladestation während der Nichtnutzungsphasen zu vermieten. Wenn Ihr Grundstück etwa in der Nähe von Einkaufszentren, Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen oder touristischen Zielen liegt, finden sich problemlos Interessenten. Auch Wohnlagen mit hoher Parkplatznot, in denen viele E-Autofahrer keine eigene Lademöglichkeit haben, bieten gute Voraussetzungen.
Haushalte mit Photovoltaikanlage haben sogar einen zusätzlichen Vorteil: Wenn Ihre PV-Anlage mittags mehr Strom produziert, als Sie selbst verbrauchen, können Sie Ihren Solarstromüberschuss zu niedrigen Preisen über Ihre Ladestation an andere E-Autofahrer weitergeben. Das optimiert Ihren Eigenverbrauch und macht Ihre Wallbox gegenüber der „Konkurrenz“ in der Nähe zu einer attraktiven Anlaufstelle.
Aber auch Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen können ihre Wallbox gezielt Gästen und Touristen zur Verfügung stellen. Gerade in Urlaubsregionen sind E-Mobilisten dankbar für Lademöglichkeiten – das kann die Buchungsentscheidung positiv beeinflussen. Eine öffentlich verfügbare Wallbox als Serviceangebot macht eine Unterkunft attraktiver und generiert zusätzliche Einnahmen.
Wichtig: Es geht in diesem Ratgeber um das öffentliche Vermieten einer privaten Wallbox, nicht um das Teilen im Freundes- oder Bekanntenkreis. Zu Letzterem berät Sie unser Ratgeber über das Wallbox-Sharing.
Welche Vorteile hat das öffentliche Anbieten Ihrer privaten Ladestation?
Der offensichtlichste Vorteil besteht natürlich in den zusätzlichen Einnahmen durch die Vermietung. Je nach Standort, Auslastung und Preisgestaltung können Sie zwischen 50 und 150 € monatlich erwirtschaften (weiter unten finden Sie konkrete Rechenbeispiele). Diese Einnahmen tragen zur Amortisation Ihrer Wallbox bei, deren Anschaffung und Installation durchschnittlich immerhin zwischen 1.000 und 3.000 € kosten (Genaueres dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten einer Wallbox).
Die Optimierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom macht das öffentliche Teilen für Besitzer von Photovoltaikanlagen attraktiv, vor allem im Sommer, wenn tagsüber ein Überangebot an Sonnenenergie herrscht und der Stromspeicher bereits vollgeladen ist. Statt den überschüssigen Solarstrom für eine geringe Einspeisevergütung ins Netz zu speisen, verkaufen Sie ihn gewinnbringend an E-Autofahrer. Das erhöht Ihre Rendite und macht Ihre Energieversorgung wirtschaftlicher (mehr dazu im Ratgeber zum PV-Überschussladen mit der Wallbox).
Aber auch Ihren Beitrag zur Ladeinfrastruktur und Elektromobilität sollten Sie nicht unterschätzen. Jede zusätzlich verfügbare Ladestation erleichtert E-Autofahrern den Alltag und fördert die Verkehrswende. Sie werden Teil eines wachsenden Netzwerks privater Ladestationen, das die öffentliche Infrastruktur sinnvoll ergänzt.
Bidirektionales Laden: E-Fahrzeugbatterien als Stromspeicher der Zukunft
Die Vernetzung der privaten und öffentlichen Energieinfrastruktur wird in Zukunft noch deutlich enger und flexibler sein. Das sogenannte bidirektionale Laden (auch Vehicle-to-Grid oder V2G genannt) macht E-Autos zu mobilen Stromspeichern. Sie können überschüssige Energie, beispielsweise von einer PV-Anlage, aufnehmen und diese bei Bedarf ins Hausnetz oder sogar ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Für Besitzer von Wallboxen und intelligenten Energiemanagementsystemen wie dem Buderus MyEnergyMaster eröffnet diese Technologie zusätzliche Einnahmequellen: Sie können nicht nur Ladestrom verkaufen, sondern auch gespeicherte Energie aus den Fahrzeugbatterien zu Spitzenzeiten gewinnbringend ins Netz (zurück-)speisen.
Rein technisch wäre das bidirektionale Laden in Deutschland bereits möglich, es fehlen jedoch noch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Aber die Entwicklung schreitet voran. Mehr erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zum bidirektionalen Laden.
Welche Voraussetzungen muss eine private Ladestation für das öffentliche Anbieten erfüllen?
Ihre Wallbox muss über intelligente Steuerungsfunktionen mit WLAN- oder LAN-Konnektivität verfügen, die sich per App verwalten lassen. Die Buderus Logavolt WLS11i P+ beispielsweise steuern und überwachen Sie über die MyBuderus App. Sie können Ladevorgänge starten, stoppen, zeitlich planen und detaillierte Ladestatistiken abrufen. Außerdem braucht die Ladestation eine smarte Zugangskontrolle: Über RFID-Karten, App-Freigaben oder andere Authentifizierungsmethoden stellen Sie sicher, dass nur autorisierte Nutzer Ihre Wallbox verwenden (mehr Basiswissen über Ladestationen finden Sie in unserem Ratgeber „Wie funktioniert eine Wallbox?“).
Die meisten Sharing-Plattformen, über die Sie Ihre Wallbox überhaupt erst für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen können, arbeiten mit QR-Codes oder appbasierten Freigaben, die sich nahtlos in bestehende Wallbox-Systeme integrieren lassen.
Eichrechtskonformer Stromzähler ist Pflicht
Wenn Sie Ihre Wallbox gegen Entgelt anbieten und dabei nach verbrauchter Strommenge abrechnen möchten, muss das Gerät über einen eichrechtskonformen Zähler verfügen. Das deutsche Mess- und Eichrecht schreibt vor, dass öffentlich zugängliche Ladestationen die geladene Energiemenge transparent und manipulationssicher erfassen müssen. Ein solcher Zähler erfüllt diese Anforderungen und ermöglicht eine rechtssichere Abrechnung nach Kilowattstunden.
Achtung: Ohne eichrechtskonformen Zähler dürfen Sie nur pauschale Preise oder Zeitgebühren verlangen, nicht aber nach tatsächlich geladener Strommenge abrechnen. In vielen Fällen lässt er sich unkompliziert nachrüsten. Dafür wird der Zähler zumeist im Netz- bzw. Übergabebereich (oder je nach Installation auch im Bereich der Einspeisung/Verteilung) durch einen Elektrofachbetrieb installiert und in das Messkonzept eingebunden. Der Fachbetrieb übernimmt üblicherweise auch die Dokumentation und Abstimmung mit Ihrem Abrechnungssystem. Die Kosten hängen von Aufwand, Einbauort und benötigter Technik ab. Sie können mit mehreren Hundert Euro für Gerät und Montage rechnen.
Örtliche Gegebenheiten und Zugänglichkeit der Wallbox
Der Standort Ihrer Wallbox muss für Dritte zugänglich sein – das erscheint wie eine Selbstverständlichkeit, aber je nach Ihrer Wohnsituation gehen damit einige rechtliche Implikationen einher. Als Eigentümer eines Privatgrundstücks, beispielsweise eines Vorgartens mit Einfahrt, erteilen Sie durch das öffentliche Anbieten Ihrer Wallbox die konkludenteZustimmung zum Betreten Ihres Grundstücks für den Ladezweck. Fremde Personen begehen dann keinen Land- bzw. Hausfriedensbruch auf Ihrem Grundstück, was zusätzliche Überlegungen zu Sicherheit, Versicherung und Haftung mit sich bringt.
Ideal sind Stellplätze an der Straße, in Einfahrten, Carports oder auch in Garagen, sofern diese während der Freigabezeiten zugänglich sind. Andere Nutzer sollten die Wallbox ohne zusätzliche Hürden erreichen. Bei einer Wallbox in einer verschließbaren Garage müssen Sie bereit sein, den Zugang während der Freigabezeiten zu gewähren – etwa durch Offenlassen der Garage oder einen Zugangscode. Zudem ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass fremde Fahrzeuge möglicherweise mehrere Stunden an Ihrer Wallbox stehen werden.
Die Wallbox sollte weithin sichtbar und leicht auffindbar sein. Eine klare Beschilderung oder ein QR-Code an der Ladestation helfen anderen, den Ladepunkt schnell zu identifizieren. Viele Sharing-Apps bieten Aufkleber oder Schilder an, die Sie an Ihrer Wallbox anbringen können. Der Stellplatz vor Ihrer Wallbox sollte ausreichend Parkraum bieten und während der Freigabezeiten nicht durch Ihr eigenes Fahrzeug oder andere Hindernisse blockiert sein.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Wenn Sie Ihre Wallbox öffentlich zugänglich machen, müssen Sie diese bei der Bundesnetzagentur melden. Öffentlich zugängliche Ladepunkte sind nach der Ladesäulenverordnung anzeigepflichtig und müssen spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme im Meldeportal zum Ladesäulenregister registriert werden. Diese Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob Sie mit der Wallbox Geld verdienen oder sie kostenlos anbieten. Sie dient der Marktbeobachtung, der Netzplanung und der Bereitstellung von Informationen für Verbraucher.
Als Betreiber einer öffentlich zugänglichen Wallbox haften Sie für Schäden, die durch die Ladestation an Dritten entstehen – etwa, wenn jemand durch einen technischen Defekt einen Stromschlag erleidet oder ein Fahrzeug beschädigt wird. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Wenn jemand Ihre Wallbox beschädigt, ist der Verursacher zum Schadenersatz verpflichtet. In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, den Täter zu identifizieren oder Schadenersatz einzufordern. Deshalb ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig. Informieren Sie Ihren Versicherer unbedingt darüber, dass Sie Ihre private Wallbox öffentlich anbieten, da dies eine Gefahrenerhöhung darstellt.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der fest installierten Wallbox selbst ab, etwa durch Feuer, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasser. Voraussetzung ist, dass die Installation der Wallbox durch einen zertifizierten Elektrofachbetrieb erfolgt ist. Schäden durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung sind je nach Vertrag möglicherweise nicht abgedeckt; prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz genau.
Wie funktioniert das Vermieten einer privaten Ladestation konkret?
Das öffentliche Anbieten Ihrer Wallbox läuft in der Regel über spezialisierte Sharing-Plattformen. Diese Apps verbinden Wallbox-Besitzer mit E-Autofahrern, die eine Lademöglichkeit suchen. In Deutschland haben sich mehrere Anbieter etabliert. Sie funktionieren alle nach einem ähnlichen Prinzip, unterscheiden sich aber in Details wie Gebührenstruktur, Zahlungsabwicklung und Zusatzfunktionen.
Registrierung und Einrichtung
Um Ihre Wallbox über eine Sharing-Plattform anzubieten, müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Die Registrierung erfolgt meist über eine App, die Sie auf Ihr Smartphone herunterladen. Nach der Anmeldung tragen Sie Ihre Wallbox in die Plattform ein: den Standort, dazu die technischen Daten wie Ladeleistung und Steckertyp, die Verfügbarkeitszeiten und den Preis.
Die meisten Plattformen bieten eine Verifizierung an, um Vertrauen zwischen Anbietern und Nutzern zu schaffen. Sie laden beispielsweise ein Foto Ihrer Wallbox hoch oder bestätigen Ihre Identität über ein Ausweisdokument. Manche Apps stellen Ihnen einen QR-Code zur Verfügung, den Sie an Ihrer Wallbox anbringen. Nutzer scannen diesen Code, um den Ladevorgang zu starten und am Ende automatisch zur Bezahlung weitergeleitet zu werden.
Die Integration mit Ihrer bestehenden Wallbox-Steuerung ist meist unkompliziert. Moderne Wallboxen wie die Buderus Logavolt WLS11i P+ lassen sich über WLAN oder Mobilfunk mit den Sharing-Apps verbinden.
Preisgestaltung und Verfügbarkeitssteuerung
Sie bestimmen selbst, wie viel Sie für die Nutzung Ihrer Wallbox verlangen möchten. Die Preisgestaltung kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- nach geladener Kilowattstunde,
- als Pauschalbetrag pro Ladevorgang oder
- als Zeitgebühr pro Stunde.
Üblicherweise empfiehlt sich für das öffentliche Anbieten einer privaten Ladesäule die Abrechnung nach Kilowattstunden, da dies für Nutzer am transparentesten ist und dem erwarteten Standard an öffentlichen Ladesäulen entspricht. Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Abrechnungsmodelle.
| Abrechnungsmodell | Vorteile | Nachteile | Eichrecht erforderlich? |
|---|---|---|---|
| Nach kWh | Transparent, fair, marktüblich | Eichrechtskonformer Zähler nötig | Ja |
| Pauschalpreis | Simpel, kein Eichrecht nötig | Ungerecht bei unterschiedlichen Lademengen | Nein |
| Nach Zeit (€ pro Stunde) | Leicht zu berechnen | Benachteiligt langsame Lader, fördert Blockieren | Nein |
| Mischmodell | Flexibel kombinierbar | Komplizierter zu kommunizieren | Ja |
Bei der Preisfindung sollten Sie Ihre eigenen Stromkosten berücksichtigen. Wenn Sie Haushaltsstrom zu 30 Cent pro Kilowattstunde beziehen, könnten Sie beispielsweise 40 bis 50 Cent pro Kilowattstunde verlangen (je nachdem, wie beliebt Ihr Standort ist und wie Ihre „Konkurrenz“ im Umkreis die Preise festlegt). Dieser Aufschlag deckt nicht nur Ihre Stromkosten, sondern auch Verschleiß, Wartung und den Verwaltungsaufwand. Nutzen Sie selbst erzeugten Solarstrom, sind Ihre Produktionskosten deutlich niedriger (etwa 10 Cent), sodass Sie entweder günstiger anbieten oder eine höhere Marge erzielen können.
Die Verfügbarkeitssteuerung erfolgt über die App: Sie legen fest, an welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten Ihre Wallbox für andere nutzbar ist. Viele Plattformen bieten Kalender- und Zeitplanfunktionen, mit denen Sie wiederkehrende Verfügbarkeiten einstellen. Wenn Sie Ihre Wallbox selbst benötigen, können Sie die Freigabe geplant pausieren oder einzelne Zeitfenster blockieren.
Verwaltung und Überwachung
Über die Sharing-App behalten Sie in Echtzeit den Überblick über alle Ladevorgänge. Sie sehen, wer gerade lädt, wie viel Energie bereits geflossen ist und wie lange der Ladevorgang noch dauert. Nach Abschluss erhalten Sie eine detaillierte Abrechnung mit Informationen zu geladener Energiemenge, Ladedauer und erzieltem Umsatz.
Manche Apps bieten zusätzliche Funktionen wie automatische Benachrichtigungen bei Beginn und Ende eines Ladevorgangs, monatliche Abrechnungsübersichten oder die Integration mit Ihrem Energiemanagementsystem. Der Buderus MyEnergyMaster beispielsweise kann Wallbox, Photovoltaikanlage und Wärmepumpe intelligent vernetzen und so dafür sorgen, dass Sie bevorzugt Ihren eigenen Solarstrom zum Laden anbieten.
Abrechnung und Bezahlung beim Vermieten der privaten Ladestation
Die Bezahlung erfolgt direkt über die Sharing-App. Nutzer hinterlegen ihre Zahlungsdaten und werden nach dem Ladevorgang automatisch belastet. Die gängigsten Zahlungsmethoden sind Kreditkarte, PayPal oder SEPA-Lastschrift.
Als Wallbox-Anbieter erhalten Sie Ihre Einnahmen meist monatlich ausgezahlt, abzüglich einer Provision, die je nach Anbieter zwischen 10 und 30 Prozent des Umsatzes liegt. Diese Gebühr deckt die Bereitstellung der App, die Zahlungsabwicklung, den Kundenservice und die Verwaltung ab. Bei einem Verkaufspreis von 50 Cent pro Kilowattstunde und einer Provision von 20 Prozent erhalten Sie also 40 ct/kWh ausgezahlt – davon ziehen Sie noch den Preis ab, den Sie selbst pro Kilowattstunde zahlen.
Einige Plattformen bemühen sich besonders um eine rechtlich einwandfreie und steuerlich unproblematische Lösung für die Abrechnung. Sie stellen automatisch Rechnungen aus, die alle steuerlich relevanten Informationen enthalten, und übernehmen die Dokumentation für Ihre Steuererklärung. Das erleichtert Ihnen die Verwaltung erheblich und minimiert das Risiko von Fehlern bei der steuerlichen Erfassung. Darum lohnt es sich sehr, den Leistungsumfang verschiedener Plattformen miteinander zu vergleichen.
Eichrechtskonforme Abrechnung von Kilowattstunden
Wenn Sie nach geladener Strommenge abrechnen möchten, benötigen Sie eine eichrechtskonforme Wallbox mit entsprechend zertifiziertem Zähler. Das deutsche Mess- und Eichrecht schreibt vor, dass die abgegebene Energiemenge transparent, nachvollziehbar und manipulationssicher erfasst werden muss. Nur so ist die Richtigkeit der Abrechnung überprüfbar.
Eine eichrechtskonforme Wallbox erfasst die geladene Energiemenge präzise und stellt diese Information über ein Display an der Wallbox oder in der App zur Verfügung. Zudem werden die Messwerte digital signiert, sodass nachträglich keine Veränderungen möglich sind. Diese Anforderungen gelten für alle öffentlich zugänglichen Ladestationen.
Falls Ihre bestehende Wallbox nicht eichrechtskonform ist, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie rüsten einen eichrechtskonformen Zähler nach, sofern dies technisch möglich ist, oder Sie verzichten auf die Abrechnung nach Kilowattstunden und verlangen stattdessen Pauschalpreise oder Zeitgebühren. Letzteres ist rechtlich zulässig, allerdings empfinden potenzielle Interessenten das mitunter als weniger transparent.
Rechtliche Pflichten beim gewerblichen Betrieb einer Wallbox
Grundsätzlich müssen Sie jede Wallbox anmelden; Ladestationen mit mehr als 11 kW Leistung benötigen sogar eine Genehmigung vom örtlichen Netzbetreiber.
Wenn Sie Strom zu einem höheren Preis verkaufen, als Sie ihn selbst bezogen haben, erzielen Sie Gewinne und müssen ein Kleingewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt und kostet in der Regel zwischen 20 und 60 €. Sie füllen ein Formular aus, in dem Sie Ihre Tätigkeit beschreiben, etwa als „Betrieb einer öffentlich zugänglichen Ladestation für Elektrofahrzeuge“ oder „Vermietung von Parkplatz mit Stromversorgung“.
Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) erforderlich. Diese Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb einer Woche nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind bei geringen Umsätzen meist sehr niedrig oder entfallen ganz.
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Normalerweise zahlen Sie als Unternehmer Umsatzsteuer auf die Umsätze, die Sie mit dem Wallbox-Verleih erzielen. Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie darum vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier können Sie angeben, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Diese Regelung gilt für Unternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, was die Buchhaltung erheblich erleichtert. Wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen Sie auf Ihre Einnahmen 19 Prozent Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug können Sie die Umsatzsteuer, die Sie selbst zahlen (etwa beim Kauf der Wallbox oder für Stromkosten), als Vorsteuer geltend machen. Für die meisten privaten Anbieter ist die Kleinunternehmerregelung jedoch die unkompliziertere und vorteilhaftere Lösung.
Wie viel Geld können Sie mit einer öffentlich angebotenen Wallbox verdienen?
Ihre tatsächlichen Einnahmen hängen von Standort, Nutzungsfrequenz, Preis pro Kilowattstunde und Ihren eigenen Stromkosten ab. Angenommen, Sie wohnen in einer städtischen Gegend mit guter Nachfrage und bieten täglich für 4 Stunden Ihre 11-kW-Wallbox an (in unserem Ratgeber erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Wallbox-Typen). In dieser Zeit wird sie an 15 Tagen pro Monat genutzt, wobei durchschnittlich 30 kWh pro Vorgang geladen werden. Das ergibt 450 kWh pro Monat.
Sie verlangen 50 ct/kWh, Ihre eigenen Stromkosten liegen bei 30 ct/kWh. Die Sharing-Plattform behält 20 Prozent Provision ein. Ihre Rechnung sieht dann so aus:
- Bruttoeinnahmen: 450 kWh × 0,50 € = 225 €
- Provision (20 %): 225 € × 0,20 = 45 €
- Nettoeinnahmen: 225 € – 45 € = 180 €
- Stromkosten: 450 kWh × 0,30 € = 135 €
- Gewinn: 180 € – 135 € = 45 € pro Monat
Über ein Jahr gerechnet ergibt das einen Gewinn von 540 €.
Wenn Sie Solarstrom nutzen, dessen Gestehungskosten bei etwa 10 ct/kWh liegen, steigt Ihr Gewinn deutlich:
- Stromkosten mit PV: 450 kWh × 0,10 € = 45 €
- Gewinn mit PV: 180 € – 45 € = 135 € pro Monat oder 1.620 € pro Jahr
Die Rechnung zeigt: Mit einer Wallbox in guter Lage können Sie nennenswerte Zusatzeinnahmen erzielen. In Gegenden mit geringerer Nachfrage oder bei seltenerer Nutzung fallen die Einnahmen entsprechend niedriger aus. Doch gerade angesichts der Tatsache, dass es keine Wallbox-Förderung mehr gibt, ist das ein guter Weg, die Amortisation der Anlage zu beschleunigen.
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Die robuste 11-kW-Wallbox Buderus Logavolt WLS11i P+ ist für die Installation im Freien geeignet und trotzt Wind und Wetter. Das 7,5 Meter lange, fest installierte Ladekabel bietet maximale Reichweite und Flexibilität für eine Vielzahl an Fahrzeugen mit unterschiedlichen Ladebuchsen-Positionen.
Sie benötigen einen eichrechtskonformen Stromzähler als Grundvoraussetzung für die Abrechnung (separat zu erwerben). Mit der intuitiven MyBuderus App behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle, planen Verfügbarkeitszeiten minutengenau und überwachen alle Ladevorgänge in Echtzeit. Die App-Steuerung lässt sich nahtlos mit den gängigen Wallbox-Sharing-Plattformen kombinieren, sodass Sie parallel sowohl Ihre eigene Nutzung als auch die öffentlichen Buchungen verwalten.
Besonders lukrativ wird das in Kombination mit einer Photovoltaikanlage: Die Logavolt WLS11i P+ verfügt über eine automatische 230-V-/400-V-Umschaltung, die auch geringe Solarstromüberschüsse ab 1,4 kW effizient nutzt. Statt Ihren selbst erzeugten Strom für wenige Cent ins Netz einzuspeisen, verkaufen Sie ihn über Ihre Wallbox zu marktüblichen Preisen und steigern Ihre Rendite deutlich. Das gesamte Energiesystem steuern Sie bequem über eine einzige App – den Buderus Energiemanager MyEnergyMaster. Ein entscheidender Vorteil, wenn Sie gleichzeitig öffentliche Ladevorgänge und Ihren Eigenverbrauch managen möchten.
Häufig gestellte Fragen zum öffentlichen Anbieten der privaten Wallbox
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Das hängt von der Gewinnerzielungsabsicht ab. Wenn Sie den Strom zum gleichen Preis weitergeben, zu dem Sie ihn selbst beziehen, und keinen Gewinn erzielen, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Sobald Sie jedoch einen Aufschlag verlangen und Gewinne erwirtschaften, gilt dies als gewerbliche Tätigkeit und Sie müssen ein Kleingewerbe anmelden. Die Grenze liegt nicht bei einem bestimmten Betrag, sondern bei der Gewinnerzielungsabsicht. Die meisten Anbieter melden ein Kleingewerbe an, da sie ihre Kosten für Anschaffung, Wartung und Verwaltung über den Strompreis refinanzieren möchten.
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Die Haftung liegt grundsätzlich beim Verursacher. Wenn ein Nutzer Ihre Wallbox beschädigt, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, den Verursacher zu identifizieren oder Schadenersatz einzufordern. Deshalb ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtig. Ihre Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der fest installierten Wallbox ab, sofern diese durch versicherte Gefahren wie Feuer oder Sturm entstehen. Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl sind je nach Vertrag möglicherweise nicht abgedeckt. Informieren Sie Ihren Versicherer über die öffentliche Nutzung und prüfen Sie, ob eine Erweiterung des Versicherungsschutzes nötig ist.
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Die meisten Sharing-Apps bieten flexible Zeitsteuerungen an. Sie können Ihre Wallbox für bestimmte Wochentage, Uhrzeiten oder einzelne Zeitfenster freigeben und die Verfügbarkeit jederzeit anpassen. Wenn Sie beispielsweise nur werktags zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten und Ihre Wallbox in dieser Zeit nicht benötigen, können Sie sie genau für diese Zeiten freigeben. Abends und am Wochenende bleibt sie für Ihre eigene Nutzung reserviert. Auch spontane Änderungen sind möglich: Wenn Sie Ihre Wallbox unerwartet selbst brauchen, können Sie die Freigabe in der App pausieren, sodass keine neuen Buchungen mehr möglich sind. Laufende Ladevorgänge sollten Sie jedoch respektieren, da durch die Buchung ein Nutzungsvertrag zustande gekommen ist. Planen Sie daher vorausschauend und blockieren Sie Zeitfenster, in denen Sie die Wallbox mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst benötigen.
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Die meisten Sharing-Apps beenden den Ladevorgang automatisch, sobald die gebuchte Zeit abläuft. Die Wallbox unterbricht dann die Stromzufuhr. Viele Plattformen erheben in diesem Fall deutlich höhere Blockiergebühren, die Nutzer motivieren sollen, ihr Fahrzeug zeitnah zu entfernen. Diese Gebühren kommen in der Regel Ihnen zugute. Falls ein Fahrzeug dennoch Ihren Ladeplatz blockiert und Sie die Wallbox dringend selbst benötigen, kontaktieren Sie den Nutzer über die App oder den Support der Plattform. Planen Sie nötigenfalls vorbeugende Pufferzeiten ein: Geben Sie Ihre Wallbox beispielsweise nur bis 17:00 Uhr frei, wenn Sie sie ab 18:00 Uhr selbst brauchen. So vermeiden Sie Konflikte und haben Zeit, auf verspätete Nutzer zu reagieren.
Zuletzt geändert am: 15.06.2026