

Installieren Sie in Ihrem Haus eine moderne Gas-Hybridheizung, welche die längste Zeit des Jahres auf Basis erneuerbarer Energien betrieben wird. Dann können Sie eine Förderung vom Staat beantragen, um sich die Anschaffungs- und Installationskosten bezuschussen zu lassen. Allerdings bestehen hierbei konkrete Voraussetzungen in Bezug auf den Anteil des erneuerbaren Energieerzeugers. Erfahren Sie mehr bei Buderus.
Gibt es Fördermittel für eine neue Gasheizung?

Bitte beachten Sie dabei, dass die Gasbrennwert-Heizung einzeln keine Förderung erhält. Förderfähig sind Gas-Hybridheizungen, also Gasbrennwert-Wärmeerzeuger, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden, um die Raumwärmeversorgung zu gewährleisten. Infrage kommen als ergänzende Komponenten unter anderem Wärmepumpen, Solaranlagen oder Pellet-Kaminöfen.
Ja, aber nur als Gas-Hybridheizung in Verbindung mit erneuerbaren Energien und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Um die Schadstoffemissionen zu senken und die globale Erwärmung zu verlangsamen, müssen neben dem Verkehr vor allem die Energie- und Wärmeerzeugung optimiert werden. Der Staat unterstützt hierbei nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen mit attraktiven Zuschüssen für emissionsarme Technologien und die Nutzung von erneuerbaren Energien. Vor allem für Heizsysteme existiert ein großes Angebot an staatlicher Förderung. Beispielsweise werden Wärmepumpen großzügig gefördert. Aber auch Gas-Hybridheizungen werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst.
Welche Angebote für Sie und Ihre neue Gasheizung infrage kommen, ist jeweils von Ihrer individuellen Situation abhängig. Neben einer Förderung des Anschaffungs- und Installationspreises erhalten Sie ebenfalls zinsgünstige Kredite zur Finanzierung. Möchten Sie hingegen ein Hybridsystem mit einem Gasbrennwertgerät als Einzelmaßnahme in einem Bestandsgebäude nachrüsten, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) womöglich die besseren Programme bei der Bezuschussung der Investitionskosten.
Sehen Sie hier die Unterschiede zwischen den Förderungen durch KfW und BAFA:
KfW:
- energieeffizientes Bauen
- energieeffizientes Sanieren
BAFA:
- Heizungsoptimierung
- Heizen mit erneuerbaren Energien (sowohl Bestand wie auch Neubau)
- Austausch Heizungsanlage oder Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze
Förderung über die BEG seit 2021

Die bestehenden Fördermöglichkeiten für effiziente und klimafreundliche Heizsysteme wurden am 01.01.2021 über die BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) neu aufgesetzt und weiterentwickelt. Die Fakten in der Übersicht:
- Die BEG soll Unternehmen sowie Privatpersonen einen stärkeren Anreiz für die Investition in Energieeffizienz und erneuerbare Energien bieten.
- Am 24.1.2022 wurden die beiden Teilprogramme BEG WG und BEG NWG mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegt. Die Bundesregierung berät sich über die Bereitstellung neuer Mittel und hat eine Neuordnung der Förderung und Standards für den Neubau angekündigt. Vom Programmstopp unberührt ist das Teilprogramm BEG EM, Einzelmaßnahmen in der Sanierung WG und NWG
Förderung der Gasbrennwertheizung im Hybridsystem über Einzelmaßnahmen (BEG-EM)
Die Förderung von Gasheizungen im Hybridsystem liegt bei 30 %. Wird bei der Heizungserneuerung ein alter Ölkessel ausgetauscht, erhöht sich die Förderquote um 10 %-Punkte auf 40 %. Die Fördervoraussetzungen sind:
- Jahresbedingte Raumheizungseffizienz des Systems von mindestens 92 %
- hybridfähige Steuer- und Regelungstechnik
- mindestens 25 % der Gebäudeheizlast muss durch Wärmeerzeuger gedeckt werden, die erneuerbare Energien nutzen
- hydraulischer Abgleich nach DIN EN 12831
Die BEG fördert dabei Einzelmaßnahmen, etwa für die Anschaffung oder den Austausch der Heiztechnik.
Bei der Förderung von Gas-Hybridheizungen existieren folgende Zuschüsse:
Gasheizung „renewable ready“ | 20 % (keine Austauschprämie) |
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Hybridheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe | 30 % |
Hybridheizung mit emissionsarmer Holzheizung | + 5 % Innovationsbonus |
Heizsystem ersetzt alte Ölheizung | + 10 % Austauschprämie |
Hybridheizung mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) geplant | + 5 %-Pkt. |
Förderung von Effizienzhäusern – auch mit Gasheizung in Verbindung mit erneuerbaren Energien möglich

Der Effizienzhaus-Standard gilt als Orientierungsmaßstab für energiesparende Gebäude. Je höher dieser Standard ist, umso weniger Energie brauchen Sie. Ein hoher Effizienzhaus-Standard lohnt sich mehrfach: Sie sparen Heizkosten, schonen die Umwelt und erhöhen den Wert Ihres Hauses. Da energieeffiziente Gebäude ein wichtiger Bestandteil der Energiewende sind, werden sie zudem staatlich mit attraktiven Förderkrediten und hohen Zuschüssen gefördert. Wie hoch die finanzielle Unterstützung ist, hängt davon ab, wie hoch der Effizienzhaus-Standard ist.
Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude oder Wohnungen sowie die Sanierung von Wohngebäuden, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen.
GEG-Systemvergleichstool
Damit Ihre Planung demnächst noch unkomplizierter wird, hat Buderus eine Vielzahl an Gebäudetypen und Systemvarianten, die über die Standardauswahl hinausgehen, in einem einzigartigen Tool zusammengeführt: dem GEG-Systemvergleichstool. Das Tool berücksichtigt die unterschiedlichen Aspekte des aktuellen Projektes und bietet passgenaue Lösungsvorschläge, um alle Vorgaben des GEG sowie die Anforderungen von Effizienzhäusern zu erfüllen.
Nutzen Sie das Buderus GEG-Systemvergleichstool und erfahren Sie, welche Gas-Heizungen in Verbindung mit erneuerbaren Energien förderfähig sind.
Wie wirkt sich der Anteil der erneuerbaren Energien auf die Förderung von Gasheizungen aus?

Gasheizungen werden von dem BAFA nur gefördert, wenn ein regenerativer Wärmeerzeuger vorhanden ist oder nachgerüstet wird, dessen Leistung mindestens 25% der gesamten Anlage ausmacht. Nutzt Ihr hybrides Gas-Heizsystem als Ergänzung statt Solarthermie oder einer Wärmepumpe Biomasse (z.B. Pelletheizung), erhalten Sie für bestimmte Biomassekessel sogar weitere 5% Förderung als Innovationsbonus. Die KfW fördert zwar auch reine Gasheizungen als Bestandteil einer umfangreichen energetischen Sanierung, doch auch hierbei werden seit dem 01.07.2021 nur noch Hybridheizungen gefördert. Mit der Einführung neuer EE-Effizienzhaus-Klassen über die BEG können Sie den Kreditrahmen auf 150.000 Euro erhöhen, sofern der Wärmeanteil Ihrer Heizanlage wenigstens zu 55 Prozent aus erneuerbaren Energien besteht. Auch die Tilgungszuschüsse steigen bei der Altbausanierung um jeweils 5 Prozent und bei Neubauten um 2,5 Prozent. Ausnahme bildet hierbei das „KfW-Effizienzhaus 40 plus“, bei dem keine Erhöhung der Kreditsumme vorgenommen wird.
Die häufigsten Fragen zur Förderung einer Gasheizung
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Achten Sie bei der Antragstellung für die Förderung Ihrer Gasheizung mit erneuerbaren Energien unbedingt auf die Fristen, damit Sie Kredite und Zuschüsse auch wirklich erhalten. Bei der BAFA müssen Sie den Antrag vor Beginn der eigentlichen Maßnahme (Abschluss des Kauf-, Lieferungs- und Leistungsvertrags) stellen. Planungsmaßnahmen können Sie bereits vorher durchführen. Nach Bewilligung der Förderung haben Sie anschließend 24 Monate, um sämtliche Maßnahmen umzusetzen. Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie den Verwendungszweck der Fördermittel nachweisen.
Bei der KfW benötigen Sie erst die Freigabe des hinzugezogenen Energieberaters, bevor Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen können. Nach Annahme können Sie das Darlehen schließlich als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen abrufen und mit der Sanierung beginnen. Die ordnungsgemäße Durchführung aller Arbeiten muss ebenfalls vom Energieberater abgenommen werden, die Bestätigung müssen Sie im Anschluss bei Ihrer Bank einreichen.
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Förderfähig sind die gesamten gebäudebezogenen Investitionskosten. Durch den Erwerb verursachte Transaktionskosten (bspw. Kosten für den Grundstückserwerb) sind hierbei nicht förderfähig. Für die Beantragung der Förderung eines Effizienzhauses ist ein Energieeffizienzexperte (EEE) einzubinden!
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Ja, Sie können ein Teil der Kosten zurückerhalten – über Ihre Steuererklärung. Haben Sie keine Förderung für Ihre Gasheizung über die BEG in Anspruch genommen, obwohl Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllt hätten, können Sie einen Teil der Kosten über eine Steuererstattung zurückerhalten. Dies ist über ein Absetzen von der Einkommenssteuer über drei Jahre möglich. Erstattet werden können insgesamt 20 %. Haben Sie eine Förderung über die BEG bezogen, haben Sie kein Anrecht auf eine zusätzliche Steuererstattung.