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Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Klimaschutz lohnt sich.

Ab 01. Januar 2024 startet die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und unterstützt mit Zuschüssen mit bis zu 70 % den Austausch alter fossiler Heizungen gegen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.  

Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien sind die zentralen Hebel, um die Energiekosten zu senken und gleichzeitig die Klimaschutzziele zu erreichen.

Neben dem neuen Heizsystem werden bei einer Modernisierung auch alle dafür notwendigen Nebenleistungen gefördert. Dazu gehören unter anderem Fußbodenheizungen inklusive Dämmung und Estrich, die Entsorgung der Altanlage oder die Schornsteinsanierung. Somit zahlt sich eine Investition in zukunftsfähige Technik doppelt aus: sie senkt die Energiekosten und wird finanziell vom Staat unterstützt. Mit Buderus steht Ihnen ein zuverlässiger Partner zur Seite, der Sie mit langlebigen und durchdachten Lösungen fit für die Zukunft macht.

Im Bereich der Systemischen Maßnahmen (Sanierung zu einem Effizienzhaus) gibt es einen Bonus für serielles Sanieren sowie einen Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) mit 10 Prozentpunkten.

Die Neubauförderung ist in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. 

BEG-Haus ab 01.01.2024.

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Das BEG-Förderprogramm gilt sowohl für Einzelmaßnahmen im Bestand, als auch für systemische Maßnahmen (Effizienzhaus-Förderung) im Bestand für Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Neubauförderung wird unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt.  

Das aktuelle BEG-Förderprogramm haben wir Ihnen in der folgenden Übersicht dargestellt:

Übersicht Förderung Einzelmaßnahmen BEG EM.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 € (brutto) und für Maßnahmen im Bereich Heizungsoptimierung bei 300 € (brutto). Seit dem 01.01.2024 gelten neue Konditionen.
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1 Effizienzbonus für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel.
2 20 % bis 31.12.2028, ab 2029 Reduzierung um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre; Klimageschwindigkeitsbonus wird nur für selbstnutzende Eigentümer und nicht für Wärmepumpen-Hybridsysteme gewährt (Beibehaltung von einem fossilen Anteil); Bonus wird für Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder für den Austausch von Gas- oder Biomasseheizungen älter als 20 Jahre (seit Inbetriebnahme) gewährt. Nach dem Austausch der Heizung darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. 
3 Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €.
4 Für Biomasseheizungen Zuschlag i.H.v. 2.500 €, wenn ein Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m³ eingehalten wird (vorbehaltlich Evaluation der BEG und des GEG im Jahr 2026).
5 Selbstnutzende Wohneigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.
6 Bei wasserstofffähigen Heizungen sind lediglich die Investitionsmehrkosten förderfähig. 
Investitionsmehrkosten sind die zusätzlichen Kosten für die Errichtung einer Gas-Brennwertheizung, die bauartbedingt zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden kann gegenüber einer Gas-Brennwertheizung, die bauartbedingt nicht mit 100 % Wasserstoff betrieben werden kann. Als Investitionsmehrkosten werden pauschal 5 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt. Wasserstofffähige Heizungen sind förderfähig, wenn sie mit grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden (Direktbezug) oder in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet gemäß § 71 k GEG liegen.

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Überbrückung mit günstigem Ergänzungskredit

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Über die KfW gibt es einen vergünstigten Ergänzungskredit. Wir empfehlen im Bedarfsfall diese Zwischenfinanzierung für Ihren Heizungstausch. 
Sie können nach Erhalt der Förderzuschuss-Zusage aus dem Förderantrag Heizungstausch zu Ihrer Hausbank gehen und diesen KfW-Ergänzungskredit als zeitliche Überbrückung bis zur Auszahlung der Fördersumme nutzen.

In nur wenigen Schritten zum Ergänzungskredit:

  1. Stellen Sie den Förderantrag Heizungstausch.
  2. Gehen Sie mit dem Zuwendungsbescheid zu Ihrer Hausbank und beantragen den Ergänzungskredit.
  3. Starten Sie mit der Heizungsmodernisierung.
  4. Reichen Sie die Rechnung nach durchgeführtem Heizungstausch bei der Bank ein.
  5. Die Bank begleicht die Rechnung der Heizungsfirma.
  6. Je nach Ihrem Finanzierungsmodell, bezahlen Sie monatliche Raten an die Bank.

Mehr Informationen finden Sie auf der KfW-Seite .

Weitere wichtige Änderungen zum BEG ab 01.01.2024.

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  • Heizungsförderung enthält neue Boni Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeits-Bonus 20 % (ähnelt Heizungstauschbonus vorher), Einkommensbonus 30 %, Boni können addiert werden bis max. 70 %.
  • Sonstige Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung erhalten 20 % Investitionszuschuss (15 % Basis + 5 % iSFP).
  • Mit einer Übergangsregelung kann der Heizungstausch ab sofort beauftragt und mit der Maßnahme begonnen (01.01.2024 – 31.08.2024, vor Antragstellung) und der Förderantrag dann nachgereicht (bis November 2024) werden, da der voraussichtlicher Start über KfW zum 27.02.2024 sein wird.
  • Vor Antragstellung durch den Anlagenbetreiber bei der KfW muss sich der Fachhandwerker einmalig auf der DENA-Seite registrieren (ab sofort möglich) und dann eine BzA (Bestätigung zum Antrag) im Online-Portal der KfW starten (ab 27.02.24 möglich). Danach kann der Anlagenbetreiber den KfW-Antrag für sein Vorhaben starten. Nach Umsetzung der Maßnahme muss der Fachhandwerker erneut im Online-Portal der KfW tätig werden und die BnD (Bestätigung nach Durchführung) eintragen. 
  • Ab dem 01.09.2024 muss ein Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vor der Antragstellung geschlossen werden. Dieser Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Klausel hinsichtlich der Förderzusage enthalten.
  • Gestaffelte Antragsstellung nach Antragssteller-Gruppen bei der KfW, Start mit selbstnutzenden Eigentümern zum 27.02.24, später und im Laufe des Jahres 2024 können auch Antragsteller für Mehrfamilienhäuser, Vermieter und Unternehmer Anträge stellen.
  • Trennung BEG EM Heizungstausch über KfW und Rest über BAFA.
  • In 2024 kann ein bereits zugesagter Förderantrag Heizungstechnik zurückgezogen werden und ohne Sperrfrist direkt ein neuer Antrag gestellt werden (unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung).
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten Heizungstausch und weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik (inkl. iSFP) gelten unabhängig voneinander. In Summe können hier max. 90.000 € geltend gemacht werden. Vorher waren für beide Maßnahmenbereiche 60.000 € max. möglich.

Buderus ist BEG-ready.

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Buderus erfüllt die technische Fördervoraussetzung für Wärmeerzeuger im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen wie die Erfassung der Wärmemengen und die Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. Buderus ist also BEG-ready!

Effizienzhausförderung in der Sanierung.

Sanierung Effizienzhaus-Standard nach BEG* 

Förderung BEG WG/NWG

Tilgungszuschuss

Förderung BEG WG/NWG

Zuschuss (nur Kommunen)

Klassen (nicht untereinander kumulierbar)

EE

Klassen (nicht untereinander kumulierbar)

NH

Boni (zusammen max. 20% kumulierbar mit Klassen)

WPB

Förderung BEG WG

SerSan (nur WG)

EH Denkmal 5 % 20 % 5 % 5 %
EH 85 (nur WG) 5 % 20 % 5 % 5 %
EH 70 10 % 25 % 5 % 5 %

10 % 

(nur EE-Klasse)

EH 55 15 % 30 % 5 % 5 % 10 % 15 %
EH 40 20 % 35 % 5 % 5 % 10 % 15 %

*Nur als Kreditförderung (inkl. Tilgungszuschuss) möglich.

Im Bereich der Systemischen Maßnahmen (Sanierung zu einem Effizienzhaus) wird ein Bonus für serielles Sanieren eingeführt sowie der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) auf 10 Prozentpunkte erhöht und der EH/EG 70 EE-Standard ergänzt. 

Was sind förderfähige Kosten?

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Folgende tatsächlich entstandene Kosten können für die Förderung angesetzt werden:

  • Anschaffungskosten für die neue Heizung, Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
  • Folgende notwendige Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung:
    • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. ggf. Tanks u.a.
    • Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
    • notwendige Wanddurchbrüche
    • Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
    • Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern

Hinweis: Nicht mehr als Umfeldmaßnahme förderfähig ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand-, und Bodenbeläge, bspw.. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind.

Förderung für klimafreundlichen Neubau.

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Die Neubauförderung wurde aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt.

Die Bundesregierung fördert hier mit zinsgünstigeren Krediten und einer speziellen Förderung für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). 

Neue Wohneigentumsförderung für Familien.

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Die neue Wohneigentumsförderung für Familien unterstützt bei Neubau und Kauf eines klimafreundlichen Eigenheimes. Berücksichtigt werden sollen Familien mit mind. einem minderjährigen Kind im Haushalt und bis einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 €.

Gebäudeenergiegesetz

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Kommunale Wärmeplanung

Mit einer perfekt angepassten Heizung sparen Sie Energie und Geld. Die Wärmeplanung zeigt Ihnen mögliche Lösungen auf kommunaler Ebene auf. Hier mehr erfahren!

Keinen Vorteil verpassen mit dem Förderservice.

Die Förderungsprogramme sind komplex und die Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen, vielfältig. Um ein Maximum der Zuschüsse herauszuholen, unterstützt Sie der Förderservice von Buderus in Kooperation mit der febis Service GmbH. Mehr dazu finden Sie im Buderus Förderservice oder unter der Förderhotline: (06190) 9263-492.4

 4 Die Mitarbeiter der Förderhotline sind montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar.

Klimapaket

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie unsere kostenlose Buderus Beratungshotline unter 0800 0 2030 00!

Ölkessel-Verbot? Wärmepumpen-Pflicht? Klimaschutzprogramm? Förderprogramme? Klimapaket 2030? Bei sämtlichen Fragen stehen Ihnen unsere Klima-Experten zur Seite.