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Verordnungen und Gesetze

Kommunale Wärmeplanung

Welche Heizungsvariante kann ich in Zukunft einbauen?

In einer Zeit, in der der Klimaschutz zunehmend an Bedeutung gewinnt und die Herausforderungen des Klimawandels immer spürbarer werden, steht die Frage nach der zukünftigen Heizung für viele Hausbesitzer und Bauherren im Mittelpunkt. "Welche Heizung baue ich in Zukunft ein?" – Diese Frage geht weit über die bloße Auswahl einer Heiztechnologie hinaus. Was kostet mich meine Heizung? Was gilt wann? Was darf ich wie lange? Was ist technisch überhaupt möglich? Die Antworten auf diese Fragen sind komplex und hängen von vielen Faktoren ab. 

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Verzahnung von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und des Wärmeplanungsgesetz (WPG). Während das GEG hauptsächlich Rahmenbedingungen hinsichtlich individueller Gebäudebeheizung festlegt, soll durch das WPG die kommunale Wärmeplanung definieren. Dadurch sollen mögliche Lösungen (u.a. Wärme- oder Wasserstoffnetze) auf kommunaler Ebene identifiziert werden. Mit Hilfe der Wärmeplanungen ist es für Gemeinden und Kommunen möglich, eine Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu geben.

Die Kommunen und Gemeinden haben je nach Einwohnerzahl eine Frist einzuhalten bis zu der eine kommunale Wärmeplanung fertig gestellt sein muss:

Kommunen/Gemeinden > 100.000 Einwohner 30.06.2026 und < 100.000 Einwohner 30.06.2028.

Der Deutsche Bundestag hat das Wärmeplanungsgesetz am 17.11.2023 verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 15.12.2023 ebenfalls gebilligt. Es wird zum 01.01.2024 in Kraft treten. 

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Die Vielzahl unterschiedlicher Fristen und die verschiedenen Möglichkeiten zur Erfüllung der Anforderungen können verwirrend sein. Jedes Gebäude und jede Situation sind individuell zu betrachten und so erfordert die Wahl der Heizung eine passende Herangehensweise.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung für die Zukunft Ihrer Heizung zu treffen. Ihre Zukunft beginnt heute – und Buderus begleitet Sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen, effizienten und komfortablen Wärmeversorgung.

Inhalte und gesetzliche Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier: buderus.de/geg .

Mit Buderus haben Sie einen verlässlichen und kompetenten Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen und beraten Sie hinsichtlich zukunftsfähiger individueller Heizsystemlösungen. Sie finden uns in über 50 Niederlassungen in Deutschland auch in Ihrer Nähe.

Die Phasen der kommunalen Wärmeplanung und damit verbundene Lösungsmöglichkeiten können wie folgt aussehen:

    • Dezentrale Lösungen (Wärmepumpe, Wärmepumpen-Hybridsystem, Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, Solarthermie-Hybridheizung, Stromdirektheizung, Solarthermie)
    • Vorübergehender Einbau von Öl-/ Gasbrennwertheizungen möglich 
      • Biopflicht ab 2029 (min. 15 %), ab 2035 min. 30%, ab 2040 min. 60 %

    Buderus empfiehlt den sofortigen Einbau eines monoenergetischen Wärmepumpen-Systems oder eines Wärmepumpen-Hybridsystems . Eine Nachrüstung eines bestehenden Gas- oder Öl-Wärmerzeugers von Buderus mit einem Buderus Wärmepumpen-Ergänzungspaket ist aber auch in vielen Fällen möglich. 

    Weitere Informationen bzgl. Fristen finden Sie unter buderus.de/geg .
     

    • Dezentrale Lösungen (Wärmepumpe, Wärmepumpen-Hybridsystem, Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, Solarthermie-Hybridheizung, Stromdirektheizung, Solarthermie)
    • Vorübergehender Einbau von Öl-/ Gasbrennwertheizungen 
      • 5 Jahre Übergangsfrist

    Buderus empfiehlt den sofortigen Einbau eines monoenergetischen Wärmepumpen-Systems oder eines Wärmepumpen-Hybridsystems . Eine Nachrüstung eines bestehenden Gas- oder Öl-Wärmerzeugers von Buderus mit einem Buderus Wärmepumpen-Ergänzungspaket ist aber auch in vielen Fällen möglich. 

    Weitere Informationen bzgl. Fristen finden Sie unter buderus.de/geg .

    • Dezentrale Lösungen (Wärmepumpe, Wärmepumpen-Hybridsystem, Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, Solarthermie-Hybridheizung, Stromdirektheizung, Solarthermie)
    • Vorübergehender Einbau von Öl-/ Gasbrennwertheizungen (Buderus empfiehlt WP-Hybridsystem)
      • 10 Jahre Übergangsfrist (bei Vertragsverschluss mit Fernwärmeversorger)
    • Anschluss an ein Wärme-/Wasserstoffnetz

    Weitere Informationen bzgl. Fristen finden Sie unter buderus.de/geg .

EE65-Lösungen

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EE65 beschreibt einen Mindestanteil regenerativer Energien, der bei einem Neubau oder Austausch einer Heizungsanlage erfüllt werden muss. Das heißt, dass die Energie für das Heizsystem zu mindestens 65 % aus erneuerbaren oder regenerativen Energien stammt. Das sind zum Beispiel Umweltwärme für eine Wärmepumpe oder Sonnenenergie für Solarkollektoren. Die Erfüllungsoptionen für EE65 können in zwei Gruppen unterschieden werden:

  1. Dezentrale Lösungen: Wärmepumpe, Wärmepumpen-Hybridsystem, Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, Solarthermie-Hybridheizung, Stromdirektheizung, Solarthermie
  2. Zentrale Lösungen: Wärmenetz (Verdichtung, Ausbau, Neubau), Wasserstoffnetz

Beschreibung zentrale Lösungen:
Ein Wärmeversorgungsgebiet kann im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in verschiedene Bereiche unterteilt werden, darunter u.a. Wärme- oder Wasserstoffnetz. Das Wärmenetz umfasst dabei die Verdichtung und den Ausbau bestehender Netze sowie den Neubau. In diesem Prozess arbeiten Behörden, Träger öffentlicher Belange, Energieversorger und Betreiber von Wärmenetzen zusammen.

Systemoptimierer oder -ergänzungen an einem bestehenden Heizsystem

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In Bestandsgebäuden gibt es verschiedene Maßnahmen, um das Heizsystem effizienter zu gestalten und dabei Kosten zu sparen. Der hydraulische Abgleich beispielsweise ist ein zentraler Schritt, um sicherzustellen, dass die Wärme gleichmäßig im Gebäude verteilt wird. Ein weiterer Ansatzpunkt ist der Einzelaustausch von Heizkörpern. Moderne, effiziente Heizkörper sorgen für eine bessere Wärmeübertragung und können dadurch den Energieverbrauch erheblich senken .

Bei bestehenden sowie bei neuen Anlagen können auch Systemergänzungen zur Optimierung der Heizungsanlage beitragen. Neben einem Wärmepumpen- oder Wärmepumpen-Hybrid-System kann beispielsweise eine Photovoltaikanlage dazu dienen, die Betriebskosten zu reduzieren und dadurch die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu erhöhen. Beispielsweise können auch Infrarotheizungen eine sinnvolle Ergänzung sein, um die Vorlauftemperaturen im Heizsystem zu reduzieren.

Förderung

Im Hinblick auf die Gebäudeförderung gibt es vielfältige Möglichkeiten. Erfahren Sie mehr über den Förderservice von Buderus in Kooperation mit der febisService GmbH.

Beratungscheckliste

Für die Beratung in einer Niederlassung oder unserer Beratungshotline 0800 02030 00 empfiehlt es sich vorher diese Beratungscheckliste auszufüllen. Das hilft für eine gute Beratung.

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