
Das neue GebäudeEnergieGesetz (GEG)
Weniger Bürokratie und zusammengeführte Regelwerke für eine beschleunigte Energiewende.
Gesetzliche Anforderungen.
GEG – das neue Gebäudeenergiegesetz 2020.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Damit werden alle bau- und anlagentechnischen Anforderungen zur Energieeinsparung und Einbindung regenerativer Energien bei Wärme- sowie Kälteerzeugung in Gebäuden zusammengefasst. Bauherren sind verpflichtet, mindestens eine Nutzungsform der erneuerbaren Energien einzuplanen – sowohl bei Neubau wie auch bei Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand. Die Wahl der Anlagentechnik hat dabei einen großen Einfluss den Primärenergiebedarf zu reduzieren. Ganz besonders effizient sind Systeme, die erneuerbare Energien und kontrollierte Lüftungsanlagen kombinieren.
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Was unter erneuerbare Energien fällt.

Laut GEG soll die in Neubauten benötigte Wärme teilweise mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dazu zählen: Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme, Wärme aus Biomasse und Strom z.B. aus einer Photo- voltaik- Anlage. Außerdem werden die Nutzung von Abwärme, die Kraft-Wärme-Kopplung sowie Fernwärme bzw. Fernkälte anerkannt. Durch eine Unterschreitung der Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust um mindestens 15% kann die Verpflichtung zur Nutzung regenerativer Energien auch alternativ erfüllt werden. Zum ersten Mal ist es mit dem GEG nun möglich, einen Gasbrennwertkessel regenerativ zu betreiben, wenn der Energieversorger Biomethan zur Verfügung stellt. Je nach eingesetztem System variiert auch das Energie-Effizienz-Niveau. Generell gilt: Je niedriger der Energiebedarf eines Gebäudes, desto höher ist auch die zu erwartende Förderung. Dabei entspricht der GEG-Standard den Mindestanforderungen an neu zu errichtende Gebäude.
Förderung.
Energiewende lohnt sich.

Energiesparendes Bauen und innovative Technologien werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen sowie zinsgünstigen Darlehen gefördert. Seit dem 01. Januar 2021 ersetzt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stufenweise die bisherigen BAFA- und KfW-Förderungen.
Wer jetzt neu baut oder saniert, spart Energie, senkt den CO2 Ausstoß und profitiert von attraktiven Förderungen.

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