
Energieeinsparverordnung
Der Gesetzgeber sieht in der Verordnung unter anderem bestimmte Pflichten für Hauseigentümer vor – insbesondere im Hinblick auf die Dämmung der Immobilie und auf die eingebaute Heizungsanlage.
Die Energieeinsparverordnung wurde am 1. November 2020 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.