
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Der Weg zum klimafreundlichen Heizen.
Der Weg zum klimafreundlichen Heizen.
Am 08. September 2023 war es so weit: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde im Bundestag verabschiedet. Die Abstimmung im Bundesrat am 29. September war ebenso erfolgreich und die Novelle wird nicht mehr im Vermittlungsausschuss beraten. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist somit nur noch Formalie. Hier finden Sie die Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Dies ist ein externer Link. Die Seite öffnet sich in einem neuen Tab.
Neubau (Bauantrag ab 01. Januar 2024)
Bestand
Das neue Gebäudeenergiegesetz ist ab dem 01. Januar 2024 gültig. Voraussetzung für die Notwendigkeit der Einhaltung der Erfüllungsoptionen ist die Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung.
Ist die kommunale Wärmeplanung noch nicht erfolgt, gelten Übergangsfristen und die EE65-Erfüllungspflicht gilt noch nicht laut GEG.
(Frist Kommunen/Gemeinden > 100.000 Einwohner 01.07.2026 und < 100.000 Einwohner 01.07.2028)
Im Havariefall bei Austausch einer bestehenden Heizung kann für maximal 5 Jahre eine rein fossil betriebene Heizung installiert werden. Danach muss EE65 erfüllt werden. Längere Übergangsfristen gelten insbesondere bei Mehrfamilienhäusern.
EE65 beschreibt einen Schwellenwert regenerativer Energien, der bei einem Neubau oder Austausch einer Heizungsanlage erfüllt werden muss.
Das Gesetz sieht dafür folgende Erfüllungsoptionen vor:
Einbau einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Wärmepumpe.
Einbau einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einem konventionellem Spitzenlast-Wärmeerzeuger. Dabei muss die Wärmepumpe vorrangig betrieben werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Wärmepumpen-Hybridsystemen.
Einbau einer Biomasseheizung in Form von Holz, Pellets, etc.
Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz sofern von der Stadt/Kommune angeboten.
Solarthermie in Kombination mit einem (teilweise) regenerativen Wärmeerzeuger. Die Summe der regenerativen Wärmeerzeuger (Anteil am Gesamtsystem) muss mindestens 65% ergeben. Z.B. Biomassekessel mit Solarthermie-Ergänzung.
Einbau einer Gasheizung mit mindestens 65 Prozent Biomasse in Form von Biomethan oder Wasserstoff.
Hohe Dämmstandards für den Einbau einer Stromdirektheizung erforderlich.
Reicht als alleiniger Wärmeerzeuger i.d.R. nicht aus um den Wärmebedarf des Gebäudes zu decken.
Gleichgültig um welches Gebäudeprojekt es sich auch handelt – das GEG-Systemvergleichstool von Buderus erleichtert Ihnen die Auswahl der effizientesten Heizsystemlösung für jedes Vorhaben.
Seit 01. Januar 2023 traten die neuen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und damit nach Ende Juli 2022 die zweite Reformstufe in Kraft. Neben einigen Änderungen bietet die BEG auch 2023 weiterhin attraktive Förderquoten und begünstigt damit den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme auf Basis Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus reduziert die BEG die inhaltliche Komplexität und macht sie damit zugänglicher und verständlicher für Antragsteller, wie z.B. Sanierer, Unternehmen oder Kommunen. Mehr unter www.buderus.de/beg .
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