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Wartung – alle Fragen in der Übersicht

 

Die wichtigsten Fragen

  • Einen Premium-Wartungsvertrag können Sie bis zu einem Anlagenalter von 2 Jahren immer abschließen; auch noch bis 5 Jahre, wenn Sie den Nachweis der 5-Jahre-Systemgarantie erbringen können. Ist die Anlage älter, ist der Abschluss eines Classic-Wartungsvertrages bis max. 14 Jahre nach der Inbetriebnahme möglich. Der Nachweis der 5-Jahre-Systemgarantie ist spätestens im Störfall zu erbringen. Jederzeit, unabhängig von Alter und Zustand der Anlage können Sie die Wartung nach Aufwand durch uns durchführen lassen.

  • Die Wartung wird gemäß des vereinbarten Turnus gefahren. Unser Kundendienst meldet sich demnach ungefähr zur gleichen Zeit rechtzeitig zur Terminvereinbarung.

  • VERTRAG (Pauschalpreis): Beim Wartungsvertrag Premium ist der Intervall auf die einmalig jährliche Wartung festgelegt. Beim Wartungsvertrag Classic findet die Wartung jährlich statt, sofern Sie nicht ausdrücklich den zweijährigen Intervall auswählen.

    NACH AUFWAND: Sie können den Turnus selbst bestimmen. Wir empfehlen gemäß Richtlinien des Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) die jährliche Wartung.

    Für den Erhalt der 5-Jahre-Systemgarantie sollte der Abstand zwischen zwei Wartungen nicht länger als 16 Monate betragen.

  • Nein, unser Kundendienst meldet sich rechtzeitig bei Ihnen zur Terminvereinbarung.

  • Den Ausführungstermin teilen wir Ihnen in der Regel zwei Wochen vorab mit.

  • Unsere Servicehotline steht Ihnen gerne zur Verfügung: 06441 418 1021

    Wählen Sie den Menüpunkt 2, wenn Sie einen Termin vereinbaren oder verschieben möchten.

  • Unsere Servicehotline steht Ihnen gerne zur Verfügung: 06441 418 1021

    Wählen Sie den Menüpunkt 2, wenn Sie einen Termin vereinbaren oder verschieben möchten.

  • Die Kosten für den Wartungsvertrag sind abhängig vom Wartungsumfang des betreffenden Gerätes. In jedem Fall können Sie dank Pauschalpreis mit planbaren Kosten rechnen.

  • Bei einem Classic-Wartungsvertrag erhalten Sie die Wartung zum Festpreis. Im Störungsfall stellen wir Kosten für die An- und Abfahrt, Fehlerbehebung sowie Ersatz- und Verschleißteile in Rechnung. Der Abschluss eines Premium-Wartungsvertrages bedeutet, Sie erhalten die Wartung zum Festpreis + Entstördienst. Im Störfall sind die An- und Abfahrt sowie die Fehlerbehebung kostenlos. Sie zahlen nur das benötigte Material.

  • Wir behalten uns vor, den Festpreis der Wartung jährlich neu festzusetzen. Dabei orientieren wir uns am Index der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich Deutschland, herausgegeben vom Deutschen Statistischen Bundesamt. Sollten Sie den neu festgesetzten Preisen nicht zustimmen, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

  • Die Preise unterliegen Änderungen unserer Katalogpreise. Wir teilen Ihnen die aktuell gültigen Preise bei der Terminvereinbarung mit.

  • Bei Vertragswartungen (Pauschalpreise) beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages zwei Jahre. Danach verlängert sich diese um ein weiteres Jahr.

  • Teilen Sie uns dies einfach jederzeit formlos mit unter dienstleistung@buderus.de.

  • An der Garantie ändert sich natürlich nichts. Durch die regelmäßige Wartung von Beginn an, minimieren Sie das Ausfallrisiko Ihrer Anlage und schaffen sozusagen einen nahtlosen Übergang auch nach Ablauf der Garantie. Bedingung ist aber der Einstieg in den Premium-Vertrag in den ersten zwei Jahren bzw. max. fünf Jahren, nach der Inbetriebnahme.

  • Keine. Die Herstellergarantie umfasst zwei Jahre (bzw. 5 Jahre bei Abschluss der 5-Jahre-Systemgarantie), unabhängig davon, ob eine Wartungsvertrag abgeschlossen wurde oder nicht.

  • Nein, Sie können die regelmäßige Wartung auch durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchführen lassen.

  • Die Rechnungen sind zahlbar durch Überweisung auf ein von uns benanntes Bankkonto. Die Bankverbindung finden Sie auf Ihrer Kundendienstrechnung.

  • Nein, wir stellen Ihnen den Betrag nur nach Durchführung der Arbeiten in Rechnung.

  • Die Wartungsleistungen werden nach Durchführung der Arbeiten in Rechnung gestellt.

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