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Klimapaket

Unser Förderservice fürs Klimapaket

Was bisher bekannt ist:

Im KfW-Portal sind ab dem 27.02.2024 Anträge für selbstnutzende Eigentümer möglich. Andere Antragssteller-Gruppen folgen im Laufe des Jahres.

Für die Antragstellung als selbstnutzender Eigentümer (Zuschussempfänger) benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes und ggf. einen Einkommensnachweis der letzten 2 Jahre für den Fall der geplanten Inanspruchnahme des Einkommensbonus. 

Vor Antragstellung durch den Zuschussempfänger muss der Fachhandwerker oder Febis als bevollmächtigter Energieeffizienz-Experte (im DENA-Netzwerk registriert) eine BzA (Bestätigung zum Antrag) im KfW-Portal durchführen. Erst danach kann der Zuschussempfänger den Antrag fortführen. 

Nach Durchführung des Heizungstauschs muss wiederum der Fachhandwerker oder Febis als bevollmächtigter Energieeffizienz-Experte eine BnD (Bestätigung nach Durchführung) im KfW-Portal tätigen. 

Die Febis Service GmbH unterstützt Sie hierbei weiterhin. Sie erreichen die Förderhotline unter: (06190) 9263-492

Mit den Neuerungen zur Gebäudeförderung im Juli 2022 sollen verstärkt CO2-Emissionen gemindert und der Energieverbrauch gesenkt werden. So wird unter anderem der Einbau von modernen und klimafreundlichen Heizsystemen stark gefördert. Buderus bietet Ihnen hierfür die richtigen Lösungen und den passenden Service an.

Keine Vorteile verpassen mit dem Förderservice.

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Die Förderungsprogramme sind komplex und die Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen, vielfältig. Der Förderservice von Buderus in Kooperation mit der febis Service GmbH sorgt dafür, dass Sie die optimale Fördersumme erhalten.

Über die febis Service GmbH erhalten Sie Unterstützung bei Beantragung der Förderungen im Förderprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizsysteme) und Heizungsoptimierung.
Der Service liefert alle notwendigen Informationen und unterstützt Antragsteller, die eine Heizungsmodernisierung planen. Darüber hinaus hilft er sowohl bei der Beantragung der staatlichen Zuschüsse vor dem Heizungseinbau als auch bei den zur Auszahlung der Fördergelder nach Inbetriebnahme erforderlichen Nachweise.

Buderus Förderversprechen 2024

im Auftrag des Antragstellers oder durch den Antragsteller beantragte Förderung, die durch den Buderus Förderservice vorbereitet wurde, vollständig ab, so übernimmt die Bosch Thermotechnik GmbH, Vertriebsbereich Buderus Deutschland („Buderus“), gegenüber dem Antragsteller die Fördersumme, die sich auf Basis der tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten (Schlussrechnung) gemäß der vom Buderus Förderservice¹ prognostizierten Förderung ergeben hätte, maximal jedoch die prognostizierte Fördersumme gemäß der Bedingungen und soweit alle der  Voraussetzungen vorliegen.1 Lehnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“) im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ („BEG EM“) die durch den Buderus Förderservice

Der Förderservice wird durch die febis Service GmbH durchgeführt. 1

Schritt für Schritt - Ihr Weg zur maximalen Förderung!

Schritt Beschreibung
1. Überblick verschaffen. In unserer Fördermitteldatenbank finden Sie alle aktuellen Förderungen, die für Ihr Heizsystem in Frage kommen. 
2. Vorteile nutzen.

Fordern Sie von Ihrem Fachhandwerker ein förderfähiges Heizungsangebot ein. Das Angebot schicken Sie zusammen mit der ausgefüllten Checkliste an den Buderus Förderservice.

Hinweis: Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn beim BAFA eingereicht werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie vor Antragstellung durch den febis Förderservice keinen Vertrag mit dem Fachhandwerker abschließen, keine Materialbestellung auslösen, keine Materiallieferung veranlassen, keine Abschlagszahlung leisten und mit der Maßnahme nicht beginnen.

3. Auf Profis vertrauen. Nach Einreichung von Angebot und Checkliste beim Buderus Förderservice warten Sie zuerst die eigentliche Antragsstellung beim Fördergeber ab. Dies geschieht innerhalb von 5-10 Arbeitstagen.
4. Online registrieren. Der Förderservice übernimmt den Online-Antrag für die geplante Maßnahme, der zur Reservierung der Fördergelder nötig ist und informiert Sie über die erfolgte Antragsstellung.
5. Maßnahme umsetzen.

Ist die Förderung beantragt, können Sie den Fachhandwerker beauftragen und mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.

Derweilen wird auch Ihr Förderantrag beim Fördergeber bearbeitet und über die Bewilligung Ihrer Förderung entschieden. Der Förderservice informiert Sie, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt.

6. Fördergelder erhalten. Ist die neue Heizung installiert und in Betrieb genommen, übernimmt febis die Nachweisführung für die Auszahlung.
Dazu müssen eine Kopie der Fachhandwerkerrechnung und das Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs an den Förderservice geschickt werden.

Alle Leistungen für maximale Förderung in der Übersicht 

Sie können für Ihren Förderservice Schnellförderung und Bestförderung wählen.

Förderservice Anwendungsfall

Bestförderung

staatlicher BEG Zuschuss + lokale Programme

(Die Bestförderung bieten wir zur Zeit nur für den Fachkunden-Förderservice an. 
Bitte sprechen Sie Ihren Fachhandwerker dazu an.)

  • für längerfristige Planungsmöglichkeiten im Förderprogramm BEG-EM (Einzelmaßnahmen)
  • zehn Bearbeitungstage bis zur Antragsstellung bei den Fördergebern, ab Vorliegen vollständig eingereichter Unterlagen und Daten inkl. Vollmacht
  • max. Förderung, da auch regionale und lokale Förderprogramme berücksichtigt werden

Checkliste Wohngebäude

für Wohngebäude bis 6 Wohneinheiten: 369,00 €

Checkliste Nichtwohngebäude

für Nichtwohngebäude bis 400 m2 Netto-Raumfläche: 437,00 €

Schnellförderung

staatlicher BEG-Zuschuss

  • für schnelle Beantragung der Förderung, z. B. bei Anlagenausfall
  • betrifft Maßnahmen im Förderprogramm BEG-EM (Einzelmaßnahmen)
  • fünf Bearbeitungstage bis Antragsstellung beim BAFA, ab Vorliegen vollständig eingereichter Unterlagen und Daten inkl. Vollmacht
  • nur BAFA-Fördergelder, keine regionalen Förderprogramme

Checkliste Wohngebäude

für Wohngebäude bis 6 Wohneinheiten: 289,00 €

Checkliste Nichtwohngebäude

für Nichtwohngebäude bis 400 m2 Netto-Raumfläche: 357,00 €

Objektförderung

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  • Nach Sichtung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie ein individuelles Angebot eines externen Energieeffizienz-Experten (Stundensatz 119,00 €)
  • für Projekte in Wohngebäuden mit mehr als 6 Wohneinheiten und Effizienzhausstandard
  • für Nichtwohngebäude mit mehr als 400 m² Netto-Raumfläche und Effizienzgebäudestandard
  • für komplexe Anlagen wie die Errichtung eines Wärmenetzes, Lüftungstechnik, Prozesswärme, Solarthermie größer 20 m², Kälte-/Klimaerzeugung

Preisänderungen vorbehalten, bitte beachten Sie die Checklisten. Die Bruttopreise verstehen sich inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

*Bei unvollständigen Daten fallen 49,00 € pauschal an.

Hier erhalten Sie weitere Informationen rund um das Klimapaket und die neuen Förderprogramme der Bundesregierung.

Mit Energieeffizienz-Experten zur Effizienzhaus-Förderung. 

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In den beiden Programmteilen systemische Maßnahmen BEG WG und BEG NWG werden effiziente Neubauten und umfassende Modernisierungen zum Effizienzhaus gefördert (weitere Infos finden Sie auch auf buderus.de/beg ). Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nötig.
Wir helfen Ihnen dabei, einen Experten vor Ort zu finden. Mit dem Auftrag der Förderservice-Checkliste können Sie unkompliziert die Vermittlung eines unabhängigen Energieeffizienz-Experten anfordern.

Sie haben Fragen zum Förderservice? 

Dann nutzen Sie unsere Förderhotline:

Tel: (06190) 9263-492

Die Mitarbeiter der Förderhotline sind montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.